Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.990,- bis 2.490,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik sind mit der Installation, Wartung und Reparatur von versorgungstechnischen Anlagen in Bürohäusern, Wohnbauten, Betrieben sowie auf Flughäfen, Bahnhöfen und in anderen öffentlichen Einrichtungen befasst. Ihre Arbeits- und Aufgabengebiete umfassen die Bereiche Stromversorgung, Heizungs- und Klimatechnik, Lifttechnik, Licht- und Alarmanlagen, elektrische Schließanlagen und Gegensprechanlagen. Elektro- und Gebäudetechniker*innen stellen diese Anlagen und Systeme ein, warten und reparieren sie. In regelmäßigen Abständen überprüfen sie die gebäudetechnischen Anlagen und dokumentieren die Ergebnisse in Wartungsprotokollen.

    Sie arbeiten in Betrieben des Elektroinstallationsgewerbes, in Industriebetrieben aller Branchen, in Verkehrsbetrieben und Energieversorgungsunternehmen sowie für spezielle Wartungs- und Serviceunternehmen. Je nach Aufgabenbereich arbeiten sie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit Fachkräften der Energietechnik, Elektronik und mit Fach- und Hilfskräften auf Baustellen und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik sind mit der Herstellung, Montage, Wartung und Reparatur von elektro- und gebäudetechnischen Anlagen und Systemen befasst. Zu diesen zählen die Stromversorgung von Gebäude sowie die Installation von Anlagen wie z. B. automatische Türen und Tore, Rolltreppen und Aufzüge, Fernsprechanlagen, Alarm- und Videoüberwachungsanlagen, Beleuchtungssysteme, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und dergleichen mehr.

    Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik sind für die technische Betreuung (Installation, Einstellung, Wartung, Reparatur) von versorgungstechnische Anlagen aller Art in Gebäuden zuständig. Sie montieren Sicherungen und Anschlüsse, Beleuchtungsanlagen, Torantriebe und Alarmanlagen sowie Steuerungs- und Regelungssysteme von Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und nehmen diese in Betrieb. Bei Wartungsarbeiten prüfen sie die Einstellungen, Sicherungen und Konfigurationen. Bei Betriebsstörungen ermitteln sie die Ursachen, tauschen schadhafte Teile aus und beseitigen Defekte.

    Sie führen die Arbeiten so aus, dass der laufende Betrieb eines Gebäudes möglichst wenig beeinträchtigt oder unterbrochen wird. Sie lesen technische Zeichnungen und Pläne und hantieren mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, Mess- und Prüfgeräten und achten ganz besonders auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.

    Zu ihren Aufgaben zählen außerdem das Einrichten von Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden sowie das Erkennen von Fehlern, Mängeln und Störungen durch systematische Fehlersuche und deren Eingrenzung, Beseitigung und Dokumentation. Elektrotechniker*innen sind dadurch sowohl in Betrieben als auch in Haushalten maßgeblich für die Sicherheit mitverantwortlich.

    Unter folgenden Links finden Sie Kurzbeschreibungen zu den Spezialisierungsmöglichkeiten im Bereich Eisenbahntechnik:

    • Eisenbahnbetriebstechnik
    • Eisenbahntransporttechnik
    • Eisenbahnfahrzeugtechnik
    • Eisenbahnelektrotechnik
    • Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik
    • Eisenbahnsicherungstechnik
  • Womit man arbeitet

    Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik arbeiten mit gebäudetechnischen Anlagen aller Art. Dazu gehören Anlagen der Gas-, Wasser- und Energieversorgung, Kühlanlagen, Licht- und Alarmanlagen, Lift- und Aufzugsanlagen, Schließ- und Sicherheitssystemen usw. Beim Prüfen und Warten der Gebäudesysteme sowie bei der Suche nach Störungen und Fehlerquellen verwenden sie verschiedene mechanische, optische und elektronische Mess- und Prüfgeräte. Sie lesen technische Unterlagen, Baupläne, Installationspläne, Betriebsanleitungen und dergleichen.

    Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik verwenden Werkstoffe wie Metalle und Kunststoffe, diverse Bauteile und Hilfsmittel wie Kabel, Drähte, Stromschienen, Strom- und Datenleitungen, Wicklungen, Klemmen, Schalter, Steckdosen, Rohre, Schaltschränke und Sicherungskästen, Sicherungen usw. Dabei hantieren sie mit unterschiedlichen Werkzeugen und Geräten, z. B. mit Schraubenziehern, Hämmern, Sägen, Zangen, Abisolierzangen, Strommessgeräten, aber auch Bohrmaschinen, Stemmeisen, Elektroschweißgeräten, Lötgeräten, Gewindeschneidern und dergleichen mehr.

    In vielen Tätigkeitsbereichen (z. B. Baugruppen und Steuerungen programmieren, Funktionsprüfungen durchführen) ist der Computer als Hilfs- und Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken. Sie lesen, verwenden und zeichnen Montage-, Stromlauf- und Schaltpläne und arbeiten dabei mit speziellen Softwareprogrammen.

  • Wie man arbeitet

    Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik arbeiten auf Baustellen sowie bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort und führen Montagen und Installationen durch. Zu ihren wechselnden Arbeitsorten zählen z. B.: Wohnanlagen, Industrieanlagen, Bürohäuser, öffentliche Anlagen, Krankenhäuser, Bahnhöfe oder Flughäfen. Sie sind aber auch in den Werkstätten und Büros ihrer Betriebe tätig.

    Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, technischen Fachkräften und Spezialistinnen/Spezialisten aus den Bereichen Elektro- und Energietechnik, Sicherheitstechnik, Kommunikationstechnik, Regel- und Steuertechnik usw., siehe z. B.: Mechatronik (Modullehrberuf), Kommunikationstechniker*in oder Energietechniker*in. Außerdem stehen sie in Kontakt zu Fach- und Hilfskräften des Bauwesens, zu Mitarbeiter*innen von Gebäude- und Immobilienverwaltungen sowie zu ihren Kundinnen und Kunden sowie Auftraggeber*innen.

  • Was man macht

    • gebäudetechnische Anlagen und Systeme wie z. B. Energieversorgung, Kühlanlagen, Licht- und Alarmanlagen, Lift- und Aufzugsanlagen, Blitzschutzanlagen und Erdungen sowie die elektrischen Komponenten von Wasser-, Gas-, Lüftungs- und Heizungsanlagen errichten, zusammenbauen, montieren, einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
    • computer- und sensorgesteuerte Kontroll- und Steuer-Anlagen (z. B. Alarmanlagen, automatische Türe und Tore) montieren und einstellen
    • Kabel, Leitungen und Tragsysteme verlegen, prüfen und in Betrieb nehmen
    • Stromlauf-, Schalt- und Montagepläne lesen, zum Teil auch selbst anfertigen
    • Materiallisten erstellen, Hilfsmittel wie Kabel, Leitungen, Klemmen, Schalter etc. zusammenstellen
    • Sonderbauteile durch Feilen, Sägen, Bohren, Löten, Schweißen etc. anfertigen
    • Anschlüsse und Sicherungen installieren
    • Schaltkästen mit Sicherungen installieren und einstellen
    • Brandschutzeinrichtungen, Blitzableiter, Fernsteuereinrichtungen installieren und konfigurieren
    • Videokameras und Monitore installieren, einstellen, überwachen
    • Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Bauelementen, Geräten und Anlagen suchen, eingrenzen und beheben
    • Schutzmaßnahmen, wie z. B. elektrische Schutzschalter, automatische Geräte- und Maschinenabschaltungen montieren
    • Wartungsarbeiten und Reparaturen an gebäudetechnischen Anlagen vornehmen
    • Wartungspläne, Wartungslisten und -protokolle führen
    • Handwerkzeuge und Gerätschaften reinigen und sachgerecht lagern
    • technische Unterlagen und Dokumentationen, Betriebsanleitungen, Installationspläne führen
    • Kundinnen und Kunden beraten und in die Nutzung der Geräte und Steuerungen einweisen
  • Für wen man arbeitet

    • Elektroinstallations- und Gebäudetechnikunternehmen
    • Betriebe des Maschinen- und Anlagenbaus
    • gebäudetechnischen Servicefirmen
    • Betriebe der Immobilien- und Gebäudewirtschaft, Hausverwaltungen
    • Flughafenbetriebe, Bahnhöfe, öffentliche Großanlagen
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gutes Gedächtnis
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Automatisierungstechniker*in
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektroniker*in
    • Elektrotechniker*in
    • Energietechniker*in
    • Fertigungstechniker*in (Produktionstechnik)
    • Gebäudetechniker*in
    • Innovationstechniker*in
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatroniker*in
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Rechtskraftgewerbe:

    • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Kälte- und Klimatechnik, BGBl. II Nr. 60/2003 (Novelle Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    c) Freie Gewerbe:

    • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
    • Fahrradtechnik
    • Nähmaschinentechnik

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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