Glasbautechnik – Glasbau

Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.760,- bis 2.020,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Die Ausbildung zum/zur Glasbauer*in erfolgt im Modullehrberuf Glasbautechnik im Hauptmodul Glasbau.

    Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glasbau sind mit der Herstellung, Montage, der Instandsetzung und Reparatur von Verglasungen und Glasbauten aller Art befasst. Sie verglasen Außenbereiche von Gebäuden wie z. B. Türen, Fenster- und Schaufenster und errichten Glasfassaden oder Glasdächer. Für den Innenausbau stellen sie Schiebetüren, Zierverglasungen oder Spiegel her.

    Glasbautechniker*innen – Glasbau hantieren mit Glasschneidemaschinen, Glassägen und Glasbohrern. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes und in Produktionshallen von glasbe- und -verarbeitenden Industriebetrieben. Sie führen alle Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards durch. Im Rahmen von Fassaden- und Außenverglasungen arbeiten sie mit Fachkräften des Baugewerbes direkt an den Baustellen vor Ort.

  • Wo man arbeitet

    Der Tätigkeitsbereich der Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glasbau umfasst den Ein- und Ausbau von Glas (auch von Wärmeschutz, Brandschutz-, Schallschutz- und Sicherheitsgläsern), die Herstellung von Glaserzeugnissen und Glassubstituten sowie die Herstellung von Not- und Reparaturverglasungen. Für Neuverglasungen schneiden Glasbauer*innen die Glasplatten in verschiedenen Stärken zu. Sie bearbeiten und montieren Profile, Leisten und Rahmen und befördern sie sicher und sachgerecht zum Einsatzort. Sie verglasen Fenster, Türen und Portale von Gebäuden, auch Dächer, Fassaden, Wintergärten und Aquarien. Weiters restaurieren sie Verglasungen in Kirchen und anderen historischen Gebäuden.

    Glasbauer*innen wenden bei ihrer Arbeit facheinschlägige Schneidetechniken, Schleiftechniken, Bohrtechniken, Befestigungstechniken, Trenntechniken für Glas und Glassubstitute und Verbindungstechniken für Holz, Metall und Kunststoffen an. Sie verarbeiten Dicht-, Kleb- und Dämmstoffe und veredeln Glas auf mechanische (Bohren, Sägen, Schleifen, Schneiden, Polieren), chemische oder auch thermische Weise (z. B. Biegen, Wölben, Verschmelzen). Sie lackieren und bekleben Glasflächen mit Dekorfolien oder sandstrahlen Glas.
    Glasbautechniker*innen müssen sehr sorgfältig und genau arbeiten. Das Einpassen von Gläsern in z. B. Rahmenkonstruktionen ist Millimeterarbeit und muss exakt und ohne Lufteinschlüsse passen.

  • Womit man arbeitet

    Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glasbau verwenden für ihre Arbeit Werkzeuge und Maschinen, wie z. B. Glasschneider, Glassägen, Gehrungssägen, Glasbohrmaschinen, Diamantbohrer und Schleifmaschinen. Sie bedienen und überwachen aber auch computergesteuerten Produktions- und Bearbeitungsmaschinen. Sie setzen verschiedene Klebstoffe, Metalle, Holz, Kunststoffe usw. zur Herstellung von Verbindungen ein, aber auch Schleif- und Poliermittel, Dicht- und Dämmstoffe sowie Reinigungsmittel und erstellen und lesen Skizzen, Konstruktionspläne und Montageanleitungen.

    Auf Baustellen arbeiten sie auf Gerüsten, Leitern und mit Kränen. Bei der Arbeit mit schweren Glasscheiben werden maschinelle Vakuumsauger für den Transport zwischen den Arbeitsplätzen verwendet. Sie tragen Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, um vor Glasbruch geschützt zu sein. Bei Montagen in größeren Höhen oder auf Dächern tragen sie zusätzliche Schutzausrüstung und werden erforderlichenfalls gesichert.

  • Wie man arbeitet

    Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glasbau arbeiten in Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes, in Konstruktions- und Planungsbüros, auf Baustellen von Neubauten, Altbauten sowie im Rahmen von Restaurationsarbeiten in Kirchen und anderen historischen Gebäuden. Weiters halten sie sich in Büros und Besprechungszimmern auf.

    Sie arbeiten zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Produktionsfachkräften und auf Baustellen mit verschiedenen Fachkräften des Bau- und Baunebengewerbes (z. B. Spengler*in (Lehrberuf), Dachdecker*in (Lehrberuf), Zimmerei (Lehrberuf), Maurer*in (Lehrberuf)). Glasbauer*innen haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden und beraten diese über die Eigenschaften und Verwendbarkeit unterschiedlicher Glasbaulösungen.

    In der Produktion sind sie zum Teil im Schichtdienst tätig und müssen mitunter auch mit Maschinenlärm rechnen. Bei Montagen auf Baustellen, sind sie bei unterschiedlicher Witterung z. B. auch bei großer Hitze tätig. Wenn sie bei Montagen in größerer Höhe oder auf Dächern arbeiten sollten sie außerdem schwindelfrei sein.

  • Was man macht

    • Arbeitsplanung: Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden festlegen
    • Maße aufnehmen
    • Entwürfe und Gestaltungsvorschläge erstellen
    • Skizzen, Schablonen und Werkzeichnungen erstellen
    • Materialien auswählen und überprüfen und zurichten
    • Bilderrahmen herstellen (zuschneiden, verbinden, verleimen, verputzen)
    • Bilder und Spiegel einrahmen
    • Glas durch mechanische Techniken bearbeiten (wie z. B. Glaskanten veredeln, Flächen bearbeiten)
    • Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken anwenden
    • thermische Techniken anwenden (z. B. Biegen, Wölben, Verschmelzen)
    • Glaskanten- und Flächenschliffe herstellen, Glas veredeln, Oberflächen behandeln
    • Zubehörteile für Glaskonstruktionen montieren und prüfen
    • Halteprofile, Beschläge, Verklebungen herstellen und montieren
    • Abdichtungen, Verklebungen und Dämmungen herstellen
    • Glas ein- und ausbauen, Sicherheitsverglasungen, Wärme- und Brandschutzverglasungen herstellen
    • Glasreparaturen ausführen, Reparatur- und Notverglasungen herstellen
    • für materialgerechte Verpackung sowie Lagerung und Transport der Glasprodukte sorgen
    • technische Unterlagen, Montage- und Konstruktionspläne lesen
    • Kundinnen und Kunden beraten und betreuen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Glasergewerbes
    • Glasbe- und -verarbeitende Industriebetriebe
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Glasmacherei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik (Modullehrberuf)
    • Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Glasgestalter*in
    • Glashüttentechniker*in
    • Glasmacherei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik (Modullehrberuf)
    • Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Glaser, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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