Holztechnik – Sägetechnik

Lehrzeit: 3, 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.570,- bis 1.870,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Holztechniker*innen in der Sägetechnik verarbeiten Rundholz (gefällte und vorgeschnittene Baumstämme) zu Schnittholz (z. B. Bretter, Leisten, Latten, Platten, Profile), behandeln die Schnitthölzer durch Hobeln, Falzen, Glätten, Schleifen und Imprägnieren weiter und sorgen für die fachgerechte Lagerung und Trocknung der Rohhölzer und Erzeugnisse. Sie steuern, überwachen und warten in Produktions- und Lagerhallen teil- und vollautomatisierte Säge- und Holzbearbeitungsmaschinen und Trocknungsanlagen und arbeiten dabei im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften.

  • Wo man arbeitet

    Die Verarbeitung von Holz erfolgt in den Sägewerksbetrieben weitgehend automatisiert. Auch in der Möbel und Holz verarbeitenden Industrie wird überwiegend an teil- und vollautomatisierten Anlagen gearbeitet. Bearbeitungsmaschinen und Fertigungsanlagen sind mittels Fördergeräten oder Fließbändern zu sogenannten Produktionsstraßen verbunden. Die Aufgabe von Sägetechniker*innen liegt vor allem in der Bedienung, Überwachung und Wartung dieser Holzbearbeitungs- und Produktionsmaschinen.

    Sägetechniker*innen kontrollieren und beurteilen die Qualität der gelieferten Hölzer und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Vor der Verarbeitung von Rundhölzern (z. B. Fichte, Buche, Eiche, Kiefer) zu Schnittholz bestimmen sie zunächst das erforderliche Arbeitsprogramm und wählen die geeigneten Rohhölzer aus. Sie legen Schnittgeschwindigkeit, Schnittabstand, Vorschub und andere Eigenschaften fest und stellen die Maschinen ein. Sie bestücken die Maschinen mit Bearbeitungswerkzeugen (Sägeblättern, Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermitteln), überwachen den Bearbeitungsprozess und kontrollieren die Qualität der hergestellten Produkte. Außerdem bedienen sie Anlagen zur Durchführung von Holzschutzmaßnahmen und Oberflächenveredelungen (z. B. Polieren, Schleifen, Imprägnieren).

    Die fertigen Schnittholzprodukte (Bretter, Latten, Pfosten, Kanthölzer usw.) müssen fachgerecht getrocknet und gelagert werden. Bei der natürlichen Trocknung im Freien oder auf überdachten Lagerplätzen werden die Hölzer auf einem Stapelunterbau aus Beton oder Stein gestapelt. Bei der technischen Holztrocknung in Trockenkammern wird den Hölzern durch Zufuhr von Warmluft Feuchtigkeit entzogen. Vor der Auslieferung werden die Hölzer paketiert und etikettiert.

  • Womit man arbeitet

    Holztechniker*innen in der Sägetechnik bedienen und steuern Förderanlagen, Transport- und Hebeeinrichtungen (Stapler, Kräne), teil- und vollautomatische Holzbearbeitungs- und Produktionsmaschinen und Holztrockenanlagen (z. B. Trockenkammern). Sie programmieren automatische Steuerungen und bedienen dabei Computer.
    Sie hantieren mit verschiedenen Sägen (Gatter-, Band- und Kreissägen etc.) und den entsprechenden Sägeblättern, arbeiten mit Handwerkzeugen (Fräsen, Feilen, Sägen, Hobeln, Schleif- und Poliermaschinen etc.) und verwenden für die Wartung der Maschinen Schmier- und Kühlmittel.

  • Wie man arbeitet

    Holztechniker*innen in der Sägetechnik arbeiten in Werk- und Lagerhallen, aber auch in Konstruktions- und Zeichenbüros von Sägewerksbetrieben, mitunter auch in Betrieben der Holz- und Möbelindustrie. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen (siehe z. B. Holzbautechniker*in, Holzwirt*in, Tischlereitechnik (Lehrberuf), Lagerarbeiter*in). Je nach Betriebsgröße haben sie Kontakt zu Holzlieferant*innen und Forstfachkräften (siehe Forsttechnik (Lehrberuf) bzw. Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf) oder zu den Kundinnen und Kunden des Betriebes.

    Trotz der laufenden technischen Weiterentwicklung der Produktionsanlagen kann es in diesem Beruf zu Staub- und Lärmbelastung kommen. In Industriebetrieben der Holzwirtschaft wird außerdem im Mehrschichtbetrieb gearbeitet, das bedeutet, dass Holztechniker*innen in diesen Unternehmen mitunter auch sehr späte oder sehr frühe Arbeitsschichten haben können.

  • Was man macht

    • Hölzer kontrollieren, auswählen, fachgerecht lagern und für den Schnitt vorbereiten
    • Geräte, Maschinen und Anlagen einstellen, einrichten, überprüfen und warten
    • Holzsägemaschinen mit Sägeblättern (Gatter-, Band- und Kreissägeblätter etc.) ausrüsten
    • Holz be- und verarbeiten, Schnittholz herstellen und weiterverarbeiten oder lagern
    • Förderanlagen, Holztrockenanlagen, Holzbe- und -verarbeitungsmaschinen und -anlagen steuern und überwachen
    • rechnergestützte Systeme wie z.B. CAM bedienen und programmieren
    • facheinschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards berücksichtigen
    • technische Unterlagen lesen, technische Dokumentationen führen
  • Für wen man arbeitet

    • gewerbliche und industrielle Sägewerksunternehmen
    • Betriebe der Holz be- und verarbeitenden Industrie (z. B. Faser- und Spanplattenindustrie, Holz- und Möbelbauindustrie)
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Der Lehrberuf Holztechnik – Sägetechnik ist ein Modullehrberuf. Die Ausbildung umfasst verpflichtend die 2jährige Ausbildung in Holztechnik (=Grundmodul) und die einjährige Ausbildung im Hauptmodul Sägetechnik.

    Zur weiteren Vertiefung der Ausbildung kann noch ein weiteres Hauptmodul (Fertigteilproduktion oder Werkstoffproduktion) gewählt werden. Eine Kombination mit dem 1/2jährigen Spezialmodul „Design und Konstruktion“ ist NICHT möglich.

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Holzwirtschaft, Holztechnik
    • Sägetechnik
    • Produktionsverfahren, Produktionsanlagen
    • Holzbearbeitungsmaschinen
    • Maschinen-, Geräte- und Anlagenkunde
    • Maschinen einstellen und bedienen
    • Rundhölzer, Schnitthölzer
    • CAM (Computer Aided Manufacturing)
    • Arbeits- und Betriebssicherheit
    • Holzschutz und Oberflächenbehandlung
    • Qualitätskontrolle
    • Transport und Lagerung
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Holztechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Weiterbildungsbereiche für Holztechniker*innen sind beispielsweise:

    • Design, Planung und Konstruktion
    • Holzschutzmaßnahmen, Oberflächenveredelung
    • Holzbearbeitung, Produktionstechnik, CAM, CAD
    • Assistierende Technologien: Fertigungsroboter, Manipulations- und Logistiksysteme
    • Ressourcen- und Energieeffizienz
    • Recycling und Umweltschutz, Stoffkreisläufe
    • Digitale Tools und Anwendungen
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Kundenbetreuung und Kommunikation
    • Teambuilding
    • Qualitätssicherung, Arbeits- und Betriebssicherheit

    Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote im Bereich Tischlerei und Zimmerei kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

    Fachspezifische Weiterbildungskurse (z. B. Holzmess- und Sortierkurse) werden im Holztechnikum (Höhere Technische Lehranstalt des Schulvereins der Sägewerker Österreichs) in Kuchl (Salzburg) angeboten. Auch an der Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt in Mödling (Niederösterreich) finden berufsspezifische Weiterbildungskurse statt.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z.B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Holztechniker*innen zu Teamleiter*innen, Montageleiter*innen, Schichtführer*innen, Werkstättenleiter*innen, Produktions-, Werks- und Betriebsleiter*innen und aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • gute Reaktionsfähigkeit
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Facharbeiter*in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf)
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Forsttechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kunststoffformgebung (Lehrberuf)
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf)
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Skibautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Facharbeiter*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf)
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Forsttechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holzkaufmann / Holzkauffrau
    • Holztechniker*in
    • Kunststoffformgebung (Lehrberuf)
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf)
    • Produktionsleiter*in
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Qualitätssicherungstechniker*in
    • Sägetechniker*in
    • Skibautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verbundstofftechniker*in
    • Verfahrenstechniker*in
    • Werkstofftechniker*in
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    Freie Gewerbe:

    • Betrieb eines Sägewerkes
    • Erzeugung von Holzpaletten
    • Erzeugung von Brennelementen aus Holz und Rinde (Anmerkung: z. B. Hackschnitzel, Pellets, Briketts)
    • Betrieb eines Hobelwerkes
    • Erzeugung von Holzschindeln sowie deren Anbringen als Fassadenverkleidungen zu Dekorationszwecken
    • Holzschlägerung, -bringung und -zerkleinerung

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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