Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen führen Organisations- und Verwaltungsarbeiten eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes durch. Sie sind dabei im kaufmännischen Bereich ebenso wie im Empfangsbereich (Rezeption) tätig. Im Service und in der Küche übernehmen sie vor allem Kontroll- und Organisationsaufgaben. Sowohl im Bereich der Rezeption als auch im Service haben sie unmittelbaren Kontakt zu den Gästen. Je nach Art und Größe des Betriebes arbeiten sie mit anderen Fach- und Hilfskräften der Hotellerie und Gastronomie zusammen wie z. B. mit Restaurantfachleuten, Rezeptionist*innen, Gastronomiefachleuten oder Köch*innen.
Wo man arbeitet
Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen planen, organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe in einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb. Sie nehmen Buchungswünsche von Gästen und Reisebüros entgegen, erstellen Reservierungspläne, koordinieren die Auslastung der Zimmer und empfangen die ankommenden Gäste an der Rezeption.
Im Bereich Küche und Service arbeiten sie bei der Erstellung der Tages-, Speise- und Getränkekarten mit und ermitteln den Bedarf an Lebensmitteln und Getränken. Sie bestellen diese, kontrollieren die Lieferungen und lagern die Waren ein. Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen helfen auch beim Anrichten von Frühstück-Buffets und übermitteln Bestellungen und besondere Wünsche aus den Zimmern an die Küche.
Im Bereich Housekeeping (Etage) arbeiten Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen die Dienstpläne für das Zimmerpersonal aus. Sie erledigen die Gästekorrespondenz (Brief-, E-Mail-, Telefonverkehr), kalkulieren Angebote und Preise und sind an der Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen beteiligt.
Ein wichtiger Teil ihrer Aufgaben betrifft den unmittelbaren Kontakt mit den Gästen. Sie informieren ihre Gäste über mögliche Besichtigungs- und Freizeitaktivitäten, helfen beim Planen und Organisieren des Freizeitprogramms und von Veranstaltungen für ihre Gäste, vermitteln Rundfahrten und Führungen, erledigen Reservierungen in Restaurants, besorgen Theater- und Konzertkarten, rufen Taxis, organisieren Flughafentransfers und geben Infomaterialien und Broschüren an die Gäste aus.
Bei der Abreise von Gästen führen sie die Abrechnung durch, überprüfen die Konsumationen (Hotelbar, Minibar, Restaurant usw.) und kassieren die Beträge bar oder mittels Kredit- oder Bankomatkarte. Außerdem stehen sie ihren Gästen für Reklamationen (Beschwerden) zur Verfügung, wenn einmal etwas nicht wie gewünscht funktioniert.
Vor allem in kleineres Hotels kümmern sie sich im Backoffice mitunter auch um die Social Media Aktivitäten des Hotels, insbesondere beobachten sie, wie in Sozialen Medien und auf Bewertungsplattformen über das Hotel berichtet wird und versuchen speziell bei schlechten Bewertungen die Gründe zu ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen zu veranlassen. Häufig haben Hotels für diese Aufgabe aber spezialisierte Mitarbeiter*innen.
Womit man arbeitet
Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen arbeiten in Büros und an Rezeptionen, die mit Computern (inkl. speziellen Buchungs- und Reservierungsprogrammen) ausgestattet sind, und bedienen Telefone, Mobiltelefone, Kopierer und Drucker. Sie arbeiten mit diversen digitalen Geräten wie Kredit- und Bankomatlesegeräten und Kassa- und Boniersystemen, Schließsystemen usw. Immer wichtiger wird der Umgang mit Internet-Buchungsportalen und die Beobachtung von Bewertungsportalen im Internet.
Sie führen Journale, Datenbanken und Karteien und verwenden Terminkalender und diverses Büromaterial, Prospekte, Infoflyer. Bei Recherchen und Buchungen wird der Einsatz von KI-Assistenzsystemen und anderen KI-unterstützten Systemen und Tools zunehmend wichtig, um Arbeitsabläufe insbesondere Routinetätigkeiten zu optimieren.
Bei ihrer Arbeit tragen sie meist spezielle Berufskleidung.
Wie man arbeitet
Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen sind an der Rezeption und in Büros, aber auch in allen anderen Räumlichkeiten von Hotel- und Gastronomiebetrieben, Wellness Resorts, Kuranstalten und dergleichen tätig. Sie arbeiten je nach Betriebsgröße mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Gastronomie- und Tourismusbereiches zusammen: siehe z. B. °Koch / Köchin (Lehrberuf)#, °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau#, °Rezeptionist*in (Hotel)#, °Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau# oder °Zimmermädchen / Roomboy#. Bei ihren Arbeiten stehen sie in ständigem und unmittelbarem Kontakt mit ihren Gästen.
Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen arbeiten auch häufig dann, wenn andere frei haben, z. B. am Abend, in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen. Sie müssen auch unangenehme Situationen meistern, wenn sich beispielsweise Gäste über den Hotelaufenthalt beschweren.
Was man macht
- die verschiedenen Bereiche des Hotel- bzw. Gastgewerbebetriebes koordinieren
- Angebote einholen, prüfen und vergleichen
- Karteien, Konten und Kostenkontrolle führen
- die Hotelkassa führen
- die benötigten Waren wie z. B. Lebensmittel und Getränke bestellen
- Liefertermine überwachen
- Reservierungen und Stornierungen vornehmen und Zimmerbelegung planen
- Gäste empfangen und verabschieden und die Hotelrechnungen erstellen
- die Gäste beraten und betreuen und Reklamationen behandeln
- Menüplanung, d. h. die Speise- und Getränkekarten erstellen und Waren- bzw. Preiskalkulationen vornehmen
- Frühstücks-Buffets vorbereiten, Tische eindecken und dekorieren
- Bestellungen und Sonderwünsche der Gäste aufnehmen und weiterleiten
Für wen man arbeitet
Beschäftigungsmöglichkeiten für Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen bieten sich sowohl national als auch international in/auf:
- Hotels und Gastronomiebetrieben
- Ferien- und Freizeitzentren, Wellness Resorts, Clubs, Thermen
- Kuranstalten
- größeren Pensionen
- Restaurants und Cafés
- Kreuzfahrtschiffen und Flusskreuzfahrtschiffen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Die Ausbildung zum*zur Hotel- und Gastgewerbeassistent*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.
Alternativ zur Lehrausbildung gibt es auch zahlreiche Ausbildungsmöglichkeiten an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die ähnliche Kompetenzen vermitteln (Fachschulen und Höhere Lehranstalten für Tourismus oder für wirtschaftliche Berufe).
Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.
Wie man sich weiterbilden kann
Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Vor allem in Tourismusregionen gibt es in der Arbeit als Hotel- und Gastgewerbeassistent*in saisonale Schwankungen, weshalb sich Weiterbildungstätigkeiten abseits der Saisonspitzen besonders anbieten. Weiterbildung kann nicht nur das Einkommen verbessern, sondern auch vor (Saison-)Arbeitslosigkeit schützen.
Besonders in größeren Betrieben der Branche werden zur Weiterbildung und Höherqualifizierung auch innerbetriebliche Kurse oder Lehrgänge durchgeführt. Manche Betriebe haben inzwischen auch eigene Akademien zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen eingerichtet.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen (z. B. Management, Rezeption) Kurse und Lehrgänge an.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Tourismusschulen.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Tourismusmanagement) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, oder nach der Lehre oder berufsbildenden mittleren Schulen absolvierst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudium zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
- gute körperliche Verfassung
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Anwendung generativer KI und von KI-Assistenzsystemen
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- Fremdsprachenkenntnisse
- gute Deutschkenntnisse
- kaufmännisches Verständnis
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Aufgeschlossenheit
- Einfühlungsvermögen
- interkulturelle Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kund*innenorientierung
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit / Resilienz
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Geduld
- Selbstorganisation
- Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
- Umweltbewusstsein
- Verschwiegenheit / Diskretion
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- gepflegtes Erscheinungsbild
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Planungsfähigkeit
- Problemlösungsfähigkeit
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Diese Verwandtschaften sind in der Lehrberufsliste gesetzlich festgelegt.
Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit, wenn du einen weiteren Lehrberuf lernen möchtest (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch komplett ersetzt.
Bei folgenden Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Koch / Köchin (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reisebürokaufmann / Reisebürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Systemgastronomiefachkraft (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
- °Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Barkeeper / Barmaid#
- °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Catering-Spezialist*in#
- °Concierge Service Provider (m./w./d.)#
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Eventmanager*in#
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Freizeitberater*in#
- °Fremdenführer*in#
- °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau#
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Hotelmanager*in#
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Koch / Köchin (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reisebürokaufmann / Reisebürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Reiseleiter*in#
- °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Systemgastronomiefachkraft (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Tourismusberater*in#
- °Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau#
- °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Zimmermädchen / Roomboy#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freie Gewerbe:
- diverse genau definierte Gastgewerbe-Betriebsarten – Details siehe Liste der freien Gewerbe
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
- Liste freier und reglementierter Gewerbe: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus – Gewerbetätigkeiten