Installations- und Gebäudetechnik

Erfolgsgeschichte von Benni,

Installations- & Gebäudetechnik

Benni macht seine Lehre zum Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateur bei Weiser. Er sagt, sein Job wird nie langweilig, weil jeden Tag neue Überraschungen, aber auch neue Hürden auf ihn warten – man lernt eben nie aus. Nach seiner Lehre will Benni den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.400,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Der Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik ist ein Modullehrberuf. Weitere Informationen über den modularen Aufbau finden Sie z. B. unter Ausbildung oder Module und Kombinationen.

    Installations- und Gebäudetechniker*innen sorgen dafür, dass Wohnungen, Häuser, aber auch Betriebe mit Wärme, Wasser und Luft versorgt werden. Sie planen und montieren die entsprechenden Lüftungs-, Heizungs- und Wasserversorgungsanlagen und sorgen für die Ableitung und Entsorgung von Abgasen und Abwässern. Sie installieren die erforderlichen Zu- und Ableitungen, montieren z. B. Gasdurchlauferhitzer, Warmwasserspeicher, Gasherde, Heizungs- und Klimaanlagen, Sonnenkollektoren und beraten ihre Kundinnen und Kunden über Energie sparende Techniken.

    Installations- und Gebäudetechniker*innen sind vor allem in Handwerksbetrieben der Heizungs-, Lüftungs-, Gas- und Wasserinstallation, aber auch in Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung sowie der Haus- und Versorgungstechnik beschäftigt. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu Privat- und Firmenkunden.

    Siehe dazu auch die Beschreibungen zu den Hauptmodulen:

     

  • Wo man arbeitet

    Installations- und Gebäudetechniker*innen installieren Gas- und Wasserversorgungsanlagen, Heizungen und Be- und Entlüftungsanlagen in Neubauten, bei Althaussanierungen und im öffentlichen Gas-, Wasser- und Wärmeversorgungsnetz. Sie schneiden Rohre aus Eisen, Stahl, Kupfer und Kunststoff zu und stellen Verbindungen durch Schweißen, Löten, Verschrauben, Kunststoffschweißen, Kleben oder Stecken her. Sie verlegen die Rohre in der Erde, unter Putz, in Schächten oder auch frei verlaufend und montieren die Endgeräte und Anlagen wie z. B. Gasdurchlauferhitzer, Warmwasserspeicher, Gasherde, Heizungsanlagen, Wärmepumpen zur Warmwasseraufbereitung, sanitäre Einrichtungsgegenstände (z. B. Badewannen, Duschen, WC-Becken, Spülbecken), Klima- und Belüftungsanlagen, Sonnenkollektoren und Anlagen zur Ableitung und Entsorgung von Abgasen, Abluft und Abwässern. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Überprüfung der Dichtheit aller Leitungen mit einem Manometer (Druckmessgerät) und Isolierung der Leitungen gegen Kondenswasserbildung, Wärmeverlust und Schallübertragung.

    Installations- und Gebäudetechniker*innen stellen die verschiedenen Anlagen ein und vernetzen sie gegebenenfalls untereinander. Durch den zunehmenden Trend zu Smart Buildung/Smart Living/Smart home, bei dem die unterschiedlichen Gebäudetechnikeinrichtungen und Geräte immer stärker miteinander vernetzt werden, die Steuerungen automatisiert werden und der Fernzugriff auf die Einrichtungen ermöglicht wird (z. B. Steuerung über das Smartphone), werden Kenntnisse in der Mess-, Steuer- und Regeltechnik und Sensorik immer wichtiger.

    Installations- und Gebäudetechniker*innen führen erforderliche Reparaturen durch, beheben Rohrbrüche und Abflussverstopfungen, tauschen schadhafte Armaturen und Dichtungen aus und reparieren Heizungen und Klimageräte. Durch laufende Wartung sorgen sie dafür, dass die Anlagen betriebssicher, sparsam und umweltfreundlich bleiben.

    Im Bereich der Wasserinstallation bauen Installations- und Gebäudetechniker*innen Druckerhöhungsanlagen in Hochbauten, Bewässerungs- und Berieselungsanlagen für Landwirtschaft und Gärtnereien oder Wasseraufbereitungsanlagen (z. B. Entkalkungs-, Filter- und Reinigungsanlagen). Sie montieren auch Pumpenanlagen für die Wasserversorgung aus Hausbrunnen.
    Neue energiesparende und umweltfreundliche Technologien eröffnen in diesem Beruf sehr gute Chancen. Als Klimatechniker*innen sind sie die Spezialist*innen bei der Montage und Installation von Solaranlagen.

    Informationen über den modularen Aufbau des Modullehrberufs finden Sie unter Ausbildung bzw. unter Module und Kombinationen.

    Informationen zu Tätigkeiten in den Hauptaufgabenbereichen des Modullehrberufes Installations- und Gebäudetechnik finden Sie auch bei den Beschreibungen zu den Hauptmodulen:

    Siehe dazu auch die Beschreibungen zu den Hauptmodulen:

    • Installations- und Gebäudetechnik – Gas- und Sanitärtechnik (Modullehrberuf)
    • Installations- und Gebäudetechnik – Heizungstechnik (Modullehrberuf)
    • Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik (Modullehrberuf)

    Außerdem siehe auch den Beruf Ökoenergieinstallationstechniker*in.

  • Womit man arbeitet

    Installations- und Gebäudetechniker*innen verwenden vor allem Metall- und Kunststoffteile (z. B. Rohre, Dichtungen, Leitungen), aber auch Sonnenkollektoren und montieren verschiedene Geräte und Geräteteile (Heizungen, Thermen, Zeitschaltuhren, Thermostate usw.) und verbauen elektronische/digitale Steuerungen und unterschiedliche Sensoren. Sie hantieren mit verschiedenen Werkzeugen und Geräten (z. B. Lötkolben, Schweißapparate, Druckmessgeräte, Blechschneidegeräte) und verwenden einfache Handwerkzeuge (Hammer, Rohrzangen, Schraubenzieher, Messer).

    Installations- und Gebäudetechniker*innen orientieren sich bei ihrer Arbeit an technischen Zeichnungen und Plänen, z. B. Bauzeichnungen und Einbauanweisungen von Geräteherstellern und erstellen teilweise Pläne selbst und führen die erforderlichen Berechnungen durch. Dabei setzen sie Computer und entsprechende Planungs- und Zeichensoftware ein.

  • Wie man arbeitet

    Installations- und Gebäudetechniker*innen arbeiten in Werkstätten und bei Montagearbeiten in Wohnungen, Häusern und Betriebsstätten. Häufig sind sie auch auf Baustellen tätig, wo sie verschiedenen Witterungsbedingungen wie Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft sowie Lärm und Staub ausgesetzt sind.
    Sie arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen, mit Bautechniker*innen, mit ihren Vorgesetzten (Meister/Meisterin), mit Energietechniker*innen sowie mit unterschiedlichen Fach- und Hilfskräften des Baubereiches zusammen.

    Je nach Art und Größe des Unternehmens haben Installations- und Gebäudetechniker*innen Kontakt zu Kolleginnen/Kollegen anderer Betriebsabteilungen (z. B. Kalkulation, Materialausgabe, technisches Büro) und zu ihren Auftraggeber*innen (Privat- und Unternehmenskunden), zu Architekt*innen, Baumeister*innen und zu Mitarbeiter*innen von Lieferfirmen sowie von Bau- und Umweltbehörden.

    Installations- und Gebäudetechniker*innen arbeiten bei Montagen auf Baustellen und sind damit unterschiedlichen Temperaturen (Hitze, Kälte) und verschiedenen Wetterbedingungen (Zugluft, Nässe) ausgesetzt. Bei Baustellenarbeiten kann es außerdem staubig und laut werden und es sind zum Teil schwerere Gegenstände zu heben und zu tragen. Zum Teil können diese Erschwernisse heute schon gut durch assistierende Technologien und Schutzvorrichtungen verringert werden.

  • Was man macht

    • Kundinnen/Kunden über energie- und kostensparende Heiz-, Lüftungs- und Wasserversorgungssysteme beraten
    • Räume ausmessen, Verlegepläne skizzieren
    • Rohre mit Schneidbrenner, Sägen oder Rohrschneider zuschneiden
    • Rohrstücke biegen, aushalsen, Gewinde schneiden
    • Rohrleitungsteile verschrauben, verschweißen, löten, kleben
    • Mauer-, Boden-, Deckendurchbrüche fräsen
    • Rohre verlegen und abdichten
    • Bleche zuschneiden, abkanten, biegen und montieren
    • Steuer-, Mess- und Regelgeräte, Sensoren, Pumpen, Entlüfter, Armaturen einbauen
    • Dichtheitsprüfungen durchführen
    • Wand- und Deckenbefestigungen für Geräte anbringen
    • Heizungs-, Warmwasser- und Wasseraufbereitungsanlagen, Be- und Entlüftungsanlagen montieren und anschließen (Heizkörper, Heizkessel, Wärmetauscher, Wärmepumpen, Klimageräte, Thermen usw.)
    • sanitäre Einrichtungen wie Waschbecken, Duschen, Toiletten montieren
    • Abwasserleitungen, Abgasleitungen installieren
    • Wartungs- und Reparaturarbeiten ausführen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallationsgewerbes
    • Öffentliche Gas- und Wasserversorgungsunternehmen
    • Betriebe des Baugewerbes und der Bauindustrie
    • Betriebe der Haus- und Versorgungstechnik
    • Industriebetriebe der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Betriebstechniker*in
    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)
    • Elektrotechniker*in
    • Energietechniker*in
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gebäudetechniker*in
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Haustechniker*in
    • Innenausbauer*in
    • Instandhaltungstechniker*in
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Ökoenergieinstallationstechniker*in
    • Solartechniker*in
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Gas- und Sanitärtechnik, BGBl. II Nr. 50/2003 (Novelle mit Artikel 16 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Heizungstechnik, BGBl. II Nr. 56/2003 (Novelle mit Artikel 21 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Kälte- und Klimatechnik, BGBl. II Nr. 60/2003 (Novelle mit Artikel 23 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Lüftungstechnik, BGBl. II Nr. 56/2003 (Novelle mit Artikel 21 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b)Teilgewerbe:

    • Entkalten von Heißwasseraufbereitern

    Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Sieh dir an, was andere
zu diesem Lehrberuf zu sagen haben:

Emanuel Erber

Haustechniker

Kevin Fiebrich

Gebäude- und Installationstechniker

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