Kraftfahrzeugtechnik – Nutzfahrzeugtechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.160,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Die Ausbildung zum/zur Nutzfahrzeugtechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik im Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik.

    Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik führen Wartungs- und Reparaturarbeiten an Nutzfahrzeugen wie LKWs, Bussen oder Sonderfahrzeugen, wie z. B. Tanklastwägen, Kranwägen oder Feuerwehrfahrzeugen durch. Sie warten und ersetzen mechanische Teile am Fahrwerk und Motor und ersetzten elektrische und elektronische Bauteile, wie Beleuchtungs-, Zünd- und Startanlagen, Fahrtenschreiber, Bordcomputer und Alarmanlagen. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Umweltüberprüfung („Pickerlprüfung“) durch. Bei ihrer Arbeit hantieren sie mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten, aber auch mit Handwerkzeugen wie Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen usw.

    Nutzfahrzeugtechniker*innen arbeiten in Kfz-Servicebetrieben, Verkehrsbetrieben und Fuhrparks von Unternehmen eigenständig und im Team mit Vorgesetzten und Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit ihren Auftraggeber*innen und Kundinnen und Kunden. In Industriebetrieben arbeiten Nutzfahrzeugtechniker*innen auch bei der Herstellung von Nutzfahrzeugen mit.

  • Wo man arbeitet

    Kraftfahrzeugtechniker*innen für Nutzfahrzeuge sind mit der Prüfung, Montage, mit Service, Wartung und Reparatur von Nutzfahrzeugen wie LKWs, Busse, Landmaschinen oder Sonderfahrzeugen, wie z. B. Tanklastwägen, Kranwägen, Feuerwehrfahrzeugen befasst.

    Sie prüfen Bauteile und Komponenten des Fahrwerkes wie Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen und Räder. Sie warten elektrische und elektronische Anlagen wie z. B. die Stromversorgungsanlagen, Starterbatterie, Lichtmaschine, und stellen Komponenten der Sicherheitstechnik wie z. B. ABS, ESP, Airbag und Elektronik (z. B. Bordcomputer, vollautomatische Klimaanlagen, Fenster- und Türöffner, CD-, und Alarmanlagen) ein. Sie kontrollieren Bremsen und die Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer, Rücklicht, Armaturenbrettbeleuchtung), beseitigen Korrosionsschäden (Rost) und führen Blecharbeiten und Lackierungen durch.

    Im Rahmen von Reparatur- und Servicearbeiten suchen Nutzfahrzeugtechniker*innen systematisch nach Störungen und Defekten. Mittels mechanischer, elektrischer und elektronischer Mess- und Prüfgeräte identifizieren sie Ursachen von Schäden und Funktionsstörungen am Nutzfahrzeug.
    Am Abgasmessstand werden die Schadstoffwerte der Auspuffanlage gemessen und bei Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Toleranzgrenze die Ursachen ermittelt und behoben (z. B. defekter Katalysator oder Lambdasonde). Mit dem Motortester werden die Einstellungen des Motors kontrolliert und der Fehlerspeicher ausgelesen. Sie führen Reifenwechsel und Ölwechsel durch und stellen Sicherheitszertifikate („Pickerl“) aus.

    Nutzfahrzeugtechniker*innen führen auch den Ein- und Ausbau von EC-Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern, Klimaanlagen, Freisprechanlagen, Navigationssysteme, Alarmanlagen, Einparkhilfen usw. durch. Sie dokumentieren ihre Arbeiten in Wartungsprotokollen und beraten und informieren ihrer Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten und Funktionen der Fahrzeuge, deren sichere Handhabung und Wartung und über erforderliche Reparatur- und Servicearbeiten. Mit einer Ausbildung im Spezialmodul „Hochvolt-Antriebe“ führen Nutzfahrzeugtechniker*innen Prüf-, Service- und Reparaturarbeiten auch an alternativen Antrieben durch (z. B. Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzellenantriebe) durch.

  • Womit man arbeitet

    Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik hantieren mit Handwerkzeugen, wie z. B. Schraubenzieher und -schlüssel, Zangen, Hämmer, Messwerkzeuge, Multimeter, Kerzenschlüssel sowie mit verschiedenen Maschinen und Vorrichtungen: Hebebühnen, Wagenheber, Wuchtmaschinen, Achsmessstand, Bremsprüfstand, Bohrmaschinen etc. Immer wichtiger werden elektronische Mess- und Prüfgeräte (z. B. Motortestgeräte, Fehlerspeicherauslesegeräte).

    Bei ihrer Arbeit verwenden sie diverse Karosserieersatzteile aus Metall und Kunststoff, Hilfsmaterialien wie z. B. Kühlmittel, Lötmittel, Schmiermittel, Isoliermaterial, Batteriesäure, destilliertes Wasser, Bremsflüssigkeit, Gefrierschutzmittel und Ersatzteile, wie z. B. Starterbatterien, Generatoren, Starterersatzteile, Zündkerzen, Glühbirnen und Dichtungsringe, Kabel und Schrauben. Sie führen Betriebsbücher, Wartungsprotokolle, Material-, Lager- und Stücklisten und lesen Wartungshandbücher und Bedienungsanleitungen.

  • Wie man arbeitet

    Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik arbeiten in Werkstätten und Hallen von Kfz-Betrieben, aber auch in der Kraftfahrzeugindustrie und in verschiedensten Unternehmen mit eigenem großem Fuhrpark sowie bei Verkehrsbetrieben. Je nach Auftrag und Umfang arbeiten sie eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften zusammen. Zu ihren Berufskolleg*innen gehören vor allem Karosseriebautechniker*innen (siehe z. B. Karosseriebautechnik (Lehrberuf)), Lackierer*innen (siehe Lackiertechnik (Lehrberuf)) und Berufskraftfahrer*innen (siehe Berufskraftfahrer*in und Berufskraftfahrer*in (Lehrberuf)). In Werkstätten haben Nutzfahrzeugtechniker*innen häufig auch unmittelbaren Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden.

  • Was man macht

    • technische Unterlagen lesen und verwenden
    • Schäden am Nutzfahrzeug durch Überprüfen der wichtigsten Teile und Komponenten (Fahrgestell, Motor, Karosserie) mit Hilfe mechanischer, elektrischer und elektronischer Mess- und Prüfverfahren feststellen, Fehlerdiagnosen durchführen
    • Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen und beschaffen
    • Bauteile des Fahrwerkes (z. B. Karosserie, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder) prüfen, ausbauen, montieren und warten
    • Reparaturarbeiten an mechanischen, elektromechanischen und elektrischen Teilen des Fahrzeuges durchführen
    • Teile, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind (z. B. Zündkerzen, Luftfilter) austauschen
    • Werkstoffe wie Metallteile, Bleche und Kunststoffteile bearbeiten: Messen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Schweißen, Schleifen und Trennschleifen
    • elektrische und elektronische Einrichtungen wie z. B. Heiz- und Klimaanlagen, Entertainment-Center, Navigationssysteme, Freisprechanlagen und Alarmanlagen, EU-Kontrollgeräte, Geschwindigkeitsbegrenzer/Tempomaten einbauen, warten und reparieren
    • regelmäßige Servicearbeiten wie „Pickerlprüfung“ durchführen: Motor, Bremsen, Lichtanlagen, Abgaswerte etc. an entsprechenden Prüfständen und mit verschiedenen Messgeräten kontrollieren, Ergebnisse dokumentieren
    • mit entsprechender Spezialausbildung Prüf-, Service- und Reparaturarbeiten an Alternativantrieben (z. B. Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzellenantrieben) durchführen
    • Kühl- und Schmiermittel und andere Flüssigkeiten prüfen und tauschen
    • Kundinnen und Kunden über die Handhabung und Wartung der Fahrzeuge beraten und informieren
    • Arbeitsprotokolle, Wartungs- und Serviceprotokolle, Kundenkarteien führen
  • Für wen man arbeitet

    • gewerbliche Kraftfahrzeugwerkstätten
    • Unternehmen der Kraftfahrzeugindustrie
    • Fuhrparks öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsbetriebe
    • Unternehmen (insb. Transportunternehmen) mit eigenem Fuhrpark
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist ein Modullehrberuf. Die Ausbildung umfasst verpflichtend die 2jährige Ausbildung in Kraftfahrzeugtechnik (=Grundmodul) und die 1 1/2jährige Ausbildung im Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik.

    Zur weiteren Vertiefung der Ausbildung kann noch ein weiteres Hauptmodul gewählt werden oder eines der 1/2jährige Spezialmodule:

    • Systemelektronik
    • Hochvolt-Antriebe

    Jedes Hauptmodul kann mit jedem anderen Hauptmodul oder den Spezialmodulen kombiniert werden.

     

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Kraftfahrzeugtechnik – Nutzfahrzeugtechnik
    • Elektrik und Elektronik
    • Hydraulik und Pneumatik
    • Motoren und alternative Antriebskonzepte
    • Nutzfahrzeugarten
    • Schaltpläne, Anschlusspläne, Blechbearbeitungen und Havariearbeiten
    • Korrosionsschutz und Lackierungen
    • Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
    • Tapezierungen, Verglasungen
    • computergestützte Diagnosemethoden
    • Betriebssicherheit
    • Umweltstandards, Verordnungen und Gesetze
    • technische Dokumentation
    • Kundenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Die Berufsaussichten für Nutzfahrzeugtechniker*innen hängen sehr stark von ihrer Bereitschaft ab, sich weiterzubilden. Durch die technischen Entwicklungen (z. B. elektronische Motor- und Fahrwerksteuerung, Antischlupfregelung, Antiblockiersystem) ist kontinuierliche Weiterbildung für die erfolgreiche Berufsausübung notwendig.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Nutzfahrzeugtechniker*innen:

    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Elektrotechnik und Elektronik (Analog- und Digitaltechnik, Elektrische Antriebstechnik)
    • Qualitätssicherung und Umweltschutz
    • Alternative Antriebstechnik

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für Kraftfahrzeugtechniker*innen an (z. B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Klimatechnik und Turboladertechnik im PKw). Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Einschulungskurse über neue Modelle.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Kraftfahrzeugelektriker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke

    • Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik und der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freie Gewerbe:

    • Autoverglasung
    • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
    • Fahrradtechnik

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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