Kraftfahrzeugtechnik – Personenkraftwagentechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.160,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Die Ausbildung zum/zur Personenkraftwagentechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik.

    Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik arbeiten in Kfz-Werkstätten, wo sie Wartungs- und Reparaturarbeiten an Personenkraftwagen durchführen. Sie warten, reparieren und montieren mechanische, elektrische und elektronische Bauteile, wie z. B. Motoren, Fahrwerk, Beleuchtungs-, Zünd- und Starteranlagen oder Alarmanlagen. Sie bauen schadhafte und unbrauchbar gewordene Teile aus und ersetzen diese durch neue. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen das für Personenkraftfahrzeuge vorgeschriebenen Service bzw. die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltüberprüfung („Pickerlprüfung“) durch.

    Personenkraftwagentechniker*innen beraten und informieren ihre Kundinnen und Kunden über die erforderlichen Reparaturen und Servicearbeiten. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Vorgesetzten und Berufskolleg*innen.

  • Wo man arbeitet

    Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik sind mit der Prüfung, dem Ausbau, der Montage und Reparatur von Personenkraftwagen befasst. Sie warten und reparieren einzelne Komponenten und Bauteile des Fahrwerkes (Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder, Druckluftanlagen), der Motoren und aller elektrischen und elektronischen Anlagen (wie z. B. die Stromversorgungsanlage, Starterbatterie, Lichtmaschine), dem Motormanagement (Gemischaufbereitung und Zündanlage) sowie die Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer, Rücklicht, Armaturenbrettbeleuchtung). Sie beseitigen Korrosionsschäden (Rost) und führen Blecharbeiten und Lackierungen durch.

    Bevor Personenkraftwagentechniker*innen mit den Reparatur- und Servicearbeiten beginnen, suchen sie systematisch nach Störungen und Defekten. Sie finden die Ursachen von Schäden und Funktionsstörungen am Fahrzeug heraus, in dem sie mit verschiedenen mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfgeräten und Vorrichtungen die wichtigsten Teile am Fahrzeug überprüfen. Dabei werden z. B. Hörkontrollen am Motor, elektronische Prüfungen und Fehlerabfragen mit Motortestgeräten und Tests der Bremsanlage am Bremsprüfstand durchgeführt.

    Am Abgasmessstand werden die Schadstoffwerte der Auspuffanlage gemessen und bei Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Toleranzgrenze die Ursachen ermittelt und behoben (z. B. defekter Katalysator oder Lambdasonde). Mit dem Motortester werden die Einstellungen des Motors kontrolliert und der Fehlerspeicher ausgelesen. Sie führen Reifenwechsel und Ölwechsel durch und stellen Sicherheitszertifikate („Pickerl“) aus.

    Je nach Spezialisierung führen Personenkraftwagentechniker*innen auch den Ein- und Ausbau von Klimaanlagen, Freisprechanlagen, Navigationssystemen, Alarmanlagen, Tempomaten, Einparkhilfen usw. durch. Sie dokumentieren ihre Arbeiten in Wartungsprotokollen und beraten und informieren ihrer Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten und Funktionen der Fahrzeuge, deren sichere Handhabung und Wartung und über erforderliche Reparatur- und Servicearbeiten. Mit einer entsprechenden Ausbildung im Spezialmodul „Hochvolt-Antriebe“ führen Personenkraftwagentechniker*innen Prüf-, Service- und Reparaturarbeiten auch an alternativen Antrieben durch (z. B. Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzellenantriebe).

  • Womit man arbeitet

    Kraftfahrzeugtechniker*innen für Personenkraftwagen hantieren mit Handwerkzeugen, wie z. B. Schraubenzieher und -schlüssel, Zangen, Hämmer, Messwerkzeuge, Multimeter, Kerzenschlüssel sowie mit verschiedenen Maschinen und Vorrichtungen: Hebebühnen, Wagenheber, Wuchtmaschinen, Achsmessstand, Bremsprüfstand, Bohrmaschinen etc. Immer wichtiger werden elektronische Mess- und Prüfgeräte (z. B. Motortestgeräte, Fehlerspeicherauslesegeräte).

    Bei ihrer Arbeit verwenden sie diverse Karosserieersatzteile aus Metall und Kunststoff, Hilfsmaterialien wie Kühlmittel, Lötmittel, Schmiermittel, Isoliermaterial, Batteriesäure, destilliertes Wasser, Bremsflüssigkeit, Gefrierschutzmittel und Ersatzteile, wie z. B. Starterbatterien, Generatoren, Starterersatzteile, Zündkerzen, Glühbirnen und Dichtungsringe, Kabel und Schrauben. Sie führen Betriebsbücher, Wartungsprotokolle, Material-, Lager- und Stücklisten und lesen Wartungshandbücher und Bedienungsanleitungen.

  • Wie man arbeitet

    Kraftfahrzeugtechniker*innen für Personenkraftwagen arbeiten in Werkstätten und Hallen von Kfz-Betrieben, aber auch in der Kraftfahrzeugindustrie und in verschiedensten Unternehmen mit eigenem großem Fuhrpark. Je nach Auftrag und Umfang arbeiten sie eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften zusammen. Zu ihren Berufskolleg*innen gehören vor allem Karosseriebautechniker*innen (siehe z. B. Karosseriebautechnik (Lehrberuf)), Lackierer*innen (siehe Lackiertechnik (Lehrberuf)), Vulkaniseur*innen (siehe Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf)) aber auch Autoverkäufer*innen (siehe z. B. Autoverkäufer*in, Einzelhandel – Kraftfahrzeuge und Ersatzteile (Lehrberuf)). In Werkstätten haben Kraftfahrzeugtechniker*innen häufig Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden und mitunter zu Schadensgutachter*innen (Kfz-Sachverständiger / Kfz-Sachverständige).

  • Was man macht

    • technische Unterlagen (Baupläne, Schaltpläne etc.) lesen und interpretieren
    • Schäden an Personenkraftfahrzeugen durch Überprüfen der wichtigsten Teile und Komponenten (Fahrgestell, Motor, Karosserie) mit Hilfe mechanischer, elektrischer und elektronischer Mess- und Prüfverfahren feststellen, Fehlerdiagnosen durchführen
    • Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen und beschaffen
    • Bauteile des Fahrwerkes (z. B. Karosserie, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder) prüfen, ausbauen, montieren und warten
    • Reparaturarbeiten an mechanischen, elektromechanischen und elektrischen Teilen des Fahrzeuges durchführen
    • Teile, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind (z. B. Zündkerzen, Luftfilter) austauschen
    • Werkstoffe wie Metallteile, Bleche und Kunststoffteile bearbeiten: Messen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Schweißen, Schleifen und Trennschleifen
    • elektrische und elektronische Einrichtungen wie z. B. Heiz- und Klimaanlagen, Entertainment-Center, Navigationssysteme, Freisprechanlagen und Alarmanlagen einbauen, warten und reparieren
    • Servicearbeiten wie „Pickerlprüfung“ durchführen: Motor, Bremsen, Lichtanlagen, Abgaswerte etc. an entsprechenden Prüfständen und mit verschiedenen Messgeräten kontrollieren, Ergebnisse dokumentieren
    • mit entsprechender Spezialausbildung: Prüf-, Service- und Reparaturarbeiten an Alternativantrieben (z. B. Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzellenantrieben) durchführen
    • Kühl- und Schmiermittel und andere Flüssigkeiten prüfen und tauschen
    • Kundinnen und Kunden über die Handhabung und Wartung der Fahrzeuge beraten und informieren
    • Arbeitsprotokolle, Wartungs- und Serviceprotokolle, Kundenkarteien führen
  • Für wen man arbeitet

    • gewerbliche Kraftfahrzeugwerkstätten und Servicebetriebe
    • Betriebe der Fahrzeugindustrie
    • Serviceeinrichtungen von Automobilclubs (in Österreich: ARBÖ oder ÖAMTC)
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist ein Modullehrberuf. Die Ausbildung umfasst verpflichtend die 2jährige Ausbildung in Kraftfahrzeugtechnik (=Grundmodul) und die 1 1/2jährige Ausbildung im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik.

    Zur weiteren Vertiefung der Ausbildung kann noch ein weiteres Hauptmodul (Nutzfahrzeugtechnik oder Motorradtechnik) gewählt werden oder eines der 1/2jährigen Spezialmodule:

    • Systemelektronik
    • Hochvolt-Antriebe

    Jedes Hauptmodul kann mit jedem anderen Hauptmodul oder den Spezialmodulen kombiniert werden.

     

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Kraftfahrzeugtechnik – Personenkraftwagentechnik
    • Elektrik und Elektronik
    • Hydraulik und Pneumatik
    • Motoren und alternative Antriebskonzepte
    • Personenkraftwagenarten und ihres Aufbaus
    • Schaltpläne, Anschlusspläne, Blechbearbeitungen und Havariearbeiten
    • Korrosionsschutz und Lackierungen
    • Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
    • Tapezierungen, Verglasungen
    • computergestützte Diagnosemethoden
    • Betriebssicherheit
    • Umweltstandards, Verordnungen und Gesetze
    • technische Dokumentation
    • Kundenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Personenkraftwagentechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Personenkraftwagentechniker*innen:

    • elektronische Motor- und Fahrwerksteuerung, Antischlupfregelung, Antiblockiersysteme
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Allgemeine Elektrotechnik und Elektronik (Analog- und Digitaltechnik, Elektrische Antriebstechnik)
    • Alternativantriebe
    • Qualitätssicherung

    Für Kraftfahrzeugtechniker*innen in Klein- und Mittelbetrieben wird auch die Kund*innenberatung und -betreuung immer wichtiger.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für Kraftfahrzeugtechniker*innen an (z. B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Klimatechnik und Turboladertechnik im PKw). Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Einschulungskurse über neue Modelle.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Kraftfahrzeugelektriker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke

    • Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik und der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freie Gewerbe:

    • Autoverglasung
    • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
    • Fahrradtechnik

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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