Labortechnik – Lack- und Anstrichmittel

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.460,- bis 2.530,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Labortechniker*innen für Lack- und Anstrichmittel führen chemische, physikalisch-chemische und chemie-technische Untersuchungen und Messungen an Lacken, Farben und Anstrichmittel durch. Mit Hilfe von zum Teil computergesteuerten Laborgeräten und Mikroskopen untersuchen sie Farben und Lacke auf bestimmte Eigenschaften, wie Pigmentdichte, Schmelzpunkt, Wasserfestigkeit, Rissfestigkeit, Oxidation u. a. Gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten arbeiten sie an der Herstellung von Lacken, Farben und Beschichtungen; sie entwickeln neue Rezepturen oder verbessern bestehende. Ihre Arbeit ist vor allem auch im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung von industriell hergestellten Farben, Lacken und Anstrichmittel von Bedeutung.

    Labortechniker*innen für Lack- und Anstrichmittel arbeiten vorwiegend in Betrieben (Labors) der Chemie und Kunststoffindustrie sowie der Farben- und Lackindustrie , aber auch an privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen (z. B. an Technischen Universitäten). Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Wissenschaftler*innen aus unterschiedlichen Disziplinen und anderen Fachkräften der Bereiche Chemie und Technische Chemie.

  • Wo man arbeitet

    Labortechniker*innen für Lack- und Anstrichmittel führen chemische, physikalisch-chemische und chemisch-technische Untersuchungen und Versuche an Farben, Lacken, Beschichtungen durch. Sie arbeiten vorwiegend an der Entwicklung und Herstellung neuer Produkte oder an der Verbesserung von bestehenden Rezepturen. Ihre Arbeit ist vor allem auch im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung von industriell hergestellten Farben, Lacken und Anstrichmitteln von Bedeutung.

    Mit Hilfe von computergesteuerten Laborgeräten und Mikroskopen untersuchen sie Farben, Lacke und Anstrichmittel auf bestimmte Eigenschaften wie z. B. Pigmentdichte, Schmelzpunkt, Wasserfestigkeit, Viskosität, Oxidation, Trocknung und dergleichen. Dabei wenden sie verschiedene chemische Analyseverfahren und Methoden an.
    Sie erstellen Versuchsskizzen, bereiten die Materialproben vor und richten die Apparaturen und Laborgeräte ein. Sie werten die erfassten chemischen Kenndaten und Messergebnis aus, protokollieren und dokumentieren sie und erstellen statistische und grafische Auswertungen. Nach den Untersuchungen und Analysen reinigen sie die verwendeten Laborgeräte, Apparaturen und Behälter und sorgen für eine fachgerechte Lagerung bzw. Entsorgung der Materialien und Proben.

    Labortechniker*innen für Lack- und Anstrichmittel lesen und kennen die Analyse- und Verfahrensvorschriften und Sicherheitsdatenblätter. Bei all ihren Arbeiten sorgen sie dafür, dass alle Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden und achten genau darauf, dass Proben nicht durch Fremdkörper verunreinigt werden. Insbesondere in der Arbeit mit automatisierten Laborsystemen installieren und konfigurieren sie Programme, überwachen die automatisierten Prozesse und greifen bei Störungen ein und beseitigen diese.

  • Womit man arbeitet

    Labortechniker*innen für Lack- und Anstrichmittel arbeiten mit verschiedenen Lacken, Farben, Beschichtungen und Anstrichmittel (z. B. wasserbasierte und lösemittelbasierte Beschichtungsstoffe, Pulverlacke, High-Solid-Systeme) sowie mit deren Bestandteilen, mit Rohstoffe, Bindemittel und Hilfsstoffe (z. B. Lösemittel, Farbmittel, Additive).

    Sie bedienen Laborgeräte, Laborcomputer und spezifische Softwareprogramme, hantieren mit Chromatographiegeräten, UV-Analysatoren, Vakuumfiltern, Misch-, Dispergier- und Trennapparaten und benutzen Dezimal- und Analysewaagen, Mikroskope, Polarisationsapparate, Photometer, Reagenzgläser, Kolben, Petrischalen, Saugflaschen usw.

    Labortechniker*innen für Lack- und Anstrichmittel werten die Arbeitsergebnisse aus und führen in diesem Zusammenhang Protokolle, Listen und Dokumentationen. Bei der Arbeit im Labor tragen sie Schutzkleidung, Schutzbrillen, Handschuhe und mitunter auch Mundschutz. Weiters lesen und verwenden sie chemische Unterlagen und Handbücher, Fachlexika und Fachartikel.

  • Wie man arbeitet

    Labortechniker*innen für Lack- und Anstrichmittel arbeiten in Labors, Büros und Produktionshallen von Industrie- und Gewerbebetrieben, aber auch in Labors von privaten und öffentlichen Lehr- und Forschungseinrichtungen (z. B. Technische Universitäten). Sie arbeiten – je nach Größe und Art des Betriebes oder der Institution – im Team mit anderen Fachkräften und Spezialist*innen der Bereiche Chemie, Technische Chemie und Physik, sowie mit Fachkräften der industriellen Produktion zusammen. Siehe z. B. mit Chemiker*in, Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf), Innovationstechniker*in, Produktionsleiter*in.

  • Was man macht

    • Rezepturen zur Herstellung von Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffe erstellen und anwenden
    • physikalische Kenndaten von Lacksystemen messen, z. B. Festkörpergehalt, Kornfeinheit, Mindestfilmbildetemperatur, Glasübergangstemperatur und Fließkurven
    • Kenndaten von lackspezifischen Roh- und Hilfsstoffen messen, z. B. Farbzahl, Ölzahl, Epoxidwert
    • Beschichtungssysteme formulieren, herstellen, applizieren und prüfen , Prüfbeschichtungen durch Applizierung von Beschichtungsstoffen auf verschiedenen Untergründen herstellen, verschiedene Trocknungs- und Härtungsverfahren anwenden
    • Farbmetrik: Farbtönen bzw. Farbstärken von Pigmentpaste messen und beurteilen
    • Methoden zur Prüfung von Beschichtungen (z. B. Farbton, Farbstärke, Farbdichte, Deckvermögen, Trocken- und Glanzgrad, Härte, Elastizität, Schichtdicke, Haftung, Beständigkeit gegen Wasser und Witterung) anwenden
    • Verfahren wie Streichen, Rollen, Spritzlackieren, Tauchlackieren, Schmelztauchen, Walzen, Gießen anwenden
    • lösemittelbasierte Beschichtungsstoffe, Pulverlacke, High-Solid-Systeme formulieren, herstellen, applizieren und prüfen
    • Laborgeräte, Apparate und Maschinen einstellen und bedienen
    • Arbeitsergebnisse auswerten und dokumentieren
  • Für wen man arbeitet

    • Forschungs-, Betriebs-, Entwicklungs- und Kontrolllabors von Industriebetrieben der Farben- und Lackindustrie, der Chemischen Industrie und der Kunststoffindustrie
    • Entwicklungs- und Forschungslabors an Technischen Universitäten
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Labortechnik – Lack- und Anstrichmittel umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Labortechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung imHauptmodul Lack- und Anstrichmittel.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder das Spezialmodul Laborautomation gewählt werden.

    Das Hauptmodul „Lack- und Anstrichmittel“ kann NICHT mit dem Hauptmodulen „Biochemie“ kombiniert werden.

     

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

     

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Chemie, Analytische Chemie, Technische Chemie
    • Chemische Untersuchungs- und Messverfahren
    • Laborpraxis, Labortechnik
    • Farben, Lacke und Anstrichmittel: Produkte- und Materialienkunde
    • Beschichtungen, Beschichtungssysteme und Beschichtungsverfahren
    • Trocknungs- und Härtungsverfahren
    • Hilfsstoffe, Bindemittel, Pigmente und Füllstoffe
    • Farbmetrik
    • Kenndaten von Roh- und Hilfsstoffen, Bindemitteln, Pigmenten, Füllstoffe
    • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
    • EDV und Statistik
    • Dokumentation und Projektmanagement
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Labortechniker*innen – Lack- und Anstrichmittel sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche:

    • Polymerchemie
    • Kunststoffchemie, Werkstoffchemie
    • Verfahrenstechnik, Fertigungstechnik
    • Oberflächentechnik
    • Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement
    • Recycling, Umweltschutz

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • chemisches Verständnis
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • mathematisches Verständnis
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein
    • möglichst frei von Allergien sein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmatechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilchemie (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmatechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilchemie (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Rechtskraftgewerbe:

    • Chemische Laboratorien, BGBl. II Nr. 36/2003 (Novelle Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

    b) Reglementierte Gewerbe:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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