Mechatronik – Medizingerätetechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.850,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Mechatronik bedeutet die Verbindung von mechanischen, elektrischen und elektronischen Bauteilen zu mechatronischen Anlagen und Systemen, die in den verschiedensten Bereichen wie z. B. Fahrzeugtechnik, Verkehrstechnik, Produktionstechnik oder Medizintechnik Anwendung finden. Immer bedeutender wird auch die Integration von computergesteuerten Programmen und Komponenten. Mechatroniker*innen für Medizingerätetechnik stellen medizintechnische Maschinen, Systeme und Anlagen her. Dazu zählen z. B. Röntgengeräte, Computer- und Magnetresonanztomographen, Ultraschallgeräte, OP-Ausstattungen und Geräte der Intensivmedizin, Geräte der Dentalmedizin und dergleichen mehr. Sie bauen mechanische, elektrische/elektronische, pneumatische/hydraulische und informationstechnische Teile zusammen und stellen die Funktionen ein. Sie nehmen die medizintechnischen Anlagen und Systeme in Betrieb und programmieren die Funktionen, suchen nach Fehlern, grenzen diese ein und beheben Störungen.

    Mechatroniker*innen für Medizingerätetechnik arbeiten in Konstruktionsbüros, Werkstätten, Labors und Fertigungshallen im Team mit Berufskolleg*innen und weiteren Fachkräften aus den Bereichen Elektrotechnik, Elektronik, IT und Maschinenbau zusammen. Bei Montage- und Servicearbeiten sind sie an wechselnden Arbeitsorten bei ihren Kund*innen vor Ort im Einsatz.

  • Wo man arbeitet

    Die Medizingerätetechnik (z. B. Geräte für Forschung und Labor, für Röntgen, OP, Intensivmedizin und Rehabilitation sowie für Elektro- und Nuklearmedizin oder Zahntechnik) ist ein stark wachsendes Aufgabengebiet für Mechatroniker*innen. Auch die Beratung und Schulung von Kundinnen und Kunden spielt in diesem Bereich eine besondere Rolle.

    Mechatroniker*innen mit Schwerpunkt Medizingerätetechnik stellen mechatronische Bauteile, Komponenten und Systeme für medizintechnische Geräte, Systeme und Anlagen her. Dazu zählen z. B. Röntgengeräte, Computer- und Magnetresonanztomographen, OP-Ausstattungen und Geräte der Intensivmedizin wie Herz-Kreislaufmaschinen oder Geräte der Zahnmedizin. Dabei bauen sie mechanische, elektrisch/elektronische, pneumatisch/hydraulische und informationstechnische Teile zusammen und warten und reparieren sie. Direkt bei den Kundinnen und Kunden (Arztpraxen, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Medizintechnische Labors usw.) bauen sie die Geräte auf, montieren Bauteile und Komponenten, richten Leitungen ein, verlegen sie und schließen sie an.

    Mechatroniker*innen nehmen die medizintechnischen Geräte, Anlagen und Systeme in Betrieb, programmieren sie und stellen Funktionen und Steuerungen ein. Bei der Suche nach Fehlern und Störungen zerlegen sie die Geräte, führen Messungen mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten und entsprechender Test- und Diagnosesoftware durch und grenzen so mögliche Ursachen für Fehler ein. Sie beheben die Störungen und tauschen schadhafte Teile aus.
    Die Tätigkeit von Mechatroniker*innen für Medizingerätetechnik reicht stark in den IT-Bereich hinein, da sie auch mechatronische/medizintechnische Hardware- und Software-Komponenten programmieren. Sie stellen diese System-Komponenten zusammen, installieren die entsprechende Software sowie Netzwerke und Bussysteme und konfigurieren Hardware-Teile.

    Im Rahmen von organisatorischen Aufgaben legen sie anhand von technischen Unterlagen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden fest, sie planen und steuern die Arbeitsabläufe und achten auf die Einhaltung der Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards. Außerdem dokumentieren sie die Arbeitsabläufe und -ergebnisse und führen Fehlerprotokolle.

    Mechatroniker*innen für Medizingerätetechnik, die im Kundenservice tätig sind, informieren und beraten die Anwender*innen über technische Besonderheiten und Funktionen und erforderliche Wartung. Dabei haben sie Kontakt zu unterschiedlichen medizinischen Fachkräften, Pflegefachkräften, aber auch administrativem Personal. Über den Einsatz und die Anwendung der Geräte zur Behandlung, Diagnose und Therapie beraten allerdings nur speziell geschulte Medizintechnische Fachberater*innen.

  • Womit man arbeitet

    Mechatroniker*innen für Medizingerätetechnik arbeiten mit Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik. Dazu zählen Geräte und Systeme der Elektromedizin, der OP- und Intensivmedizin (z. B. Kreislauf- & Lungenfunktionsdiagnostik, Dialyse, Infusionstechnik, Beatmungstechnik, Narkose, Ultraschall) Rehabilitationstechnik, für OP- und Dentaltechnik sowie Rehabilitationstechnik. Zur Steuerung und Programmierung dieser mechatronischen Anlagen und Geräte setzen sie Computer-Programme wie SPS ein.

    Sie lesen Werkzeichnungen, Montage-, Stromlauf- und Schaltpläne. Oft erstellen Sie diese selbst anhand von speziellen Computerprogrammen (z. B. CAD – Computer Aided Design). Für handwerkliche Arbeiten verwenden sie Handwerkzeuge und Maschinen wie Bohr-, Schleifgeräte, Biegewerkzeuge, Gewindeschneider und arbeiten an computergesteuerten Anlagen. Zum Herstellen elektrischer und mechanischer Verbindungen verwenden sie Lötgeräte, Klemmen, Schraubenzieher und elektronische Mess- und Prüfgeräte zur Prüfung der Anlagen und zum Aufsuchen von Störungen.

  • Wie man arbeitet

    Mechatroniker*innen für Medizingerätetechnik arbeiten in Konstruktionsbüros, Labors, Werkstätten und Fertigungshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben der IT- und Medizingerätebranche. Bei Montagen, Wartungs- und Servicearbeiten sind sie an wechselnden Arbeitsorten bei ihren Kundinnen und Kunden im Einsatz – vorwiegend in Krankenhäusern, Spitälern, Arztpraxen oder Rehabilitationszentren.

    Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und weiteren Fachkräften aus den genannten Branchen und allgemein der Produktion und Entwicklung, siehe z. B. Medizintechniker*in, Maschinenbautechniker*in, Elektrotechnik (Modullehrberuf), Prozesstechnik (Lehrberuf), Produktionsleiter*in, Verfahrenstechniker*in. Bei Installations- und Servicearbeiten bei Kundinnen und Kunden haben sie Kontakt zu medizinischen Fachkräften und Pflegepersonal.

  • Was man macht

    • Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik aufbauen, in Betrieb nehmen und prüfen
    • Rehabilitationstechnik, für OP- und Dentaltechnik, für Röntgen-, Nuklear- und Elektromedizin, für Rehabilitationstechnik, für OP- und Dentaltechnik, aufbauen, einstellen, in Betrieb nehmen, warten und reparieren
    • Geräte der Intensivmedizin (z. B. Kreislauf- & Lungenfunktionsdiagnostik, Dialyse, Infusionstechnik, Beatmungstechnik, Narkose, Ultraschall) einstellen warten und reparieren
    • Computer- und Softwaresysteme der Medizintechnik programmieren und konfigurieren
    • Fehler, Mängel und Störungen an medizintechnischen Geräten und Systemen systematisch aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • sicherheitstechnische Prüfungen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) durchführen und dokumentieren
    • Geräte der Elektromedizin (EKG, EEG, Reizstromtherapie/Elektrostimulation) aufbauen, einstellen und betreuen
    • Röntgenanlagen sowie Geräte der Magnetresonanztomographie (MR) und Computertomographie (CT) aufstellen, programmieren und betreuen
    • für den erforderlichen Strahlenschutz und die Einhaltung aller Sicherheitsstandards sorgen
    • Geräte und Systeme der Rehabilitationstechnik und Hauskrankenpflege herstellen, warten und reparieren
    • Prozessplanung und Arbeitsplanung durchführen: Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
    • technischen Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Schaltplänen, Bedienungsanleitungen usw. lesen und anwenden
    • Skizzen und technische Zeichnungen sowie Schaltpläne auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme und spezieller Computerprogramme (z. B. CAD – Computer Aided Design) anfertigen
    • Gesetze, Normen und Vorschriften wie z. B. das Medizinproduktegesetz kennen
    • Qualitätsmanagement und Qualitätskontrolle
    • Kunden und Kundinnen informieren und beraten und in die medizintechnischen Geräte, Systeme und Anlagen einweisen
  • Für wen man arbeitet

    • Gewerbe und Industriebetriebe der Medizingerätetechnik
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Der Lehrberuf Mechatronik ist als Modullehrberuf eingerichtet. Die Ausbildung umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Mechatronik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Medizingerätetechnik.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr eines der Spezialmodule Robotik oder SPS-Technik gewählt werden. Eine Kombination mit einem weitere Hauptmodulen ist NICHT möglich.

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul + Spezialmodul

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Technische Physik, Technische Mathematik
    • Chemie, Physik, Mechanik, Optik und Kalorik
    • Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik, Pneumatik
    • Mechatronik – Medizingerätetechnik
    • Geräte, Systeme und Anlagen der Medizintechnik
    • OP-Ausstattungen und Einrichtungen der Intensivmedizin
    • Einrichtungen der Dentaltechnik
    • Systeme der Elektromedizin: Röntgen, Magnetresonanztomographie, Computertomographie
    • Geräte und Systeme der Rehabilitationstechnik und Hauskrankenpflege
    • Hygiene (Körper- und Arbeitshygiene)
    • Sicherheitsstandards und Strahlenschutz
    • Gesetze, Normen und Vorschriften
    • handwerkliche Fertigkeiten und Verfahren
    • Qualitätssicherung und Reklamationsbearbeitung
    • Dokumentation und Projektmanagement
    • Kundenservice, Wartung und Reparatur
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung für Mechatroniker*innen bedeutet, sich kontinuierlich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse u. a. in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Digital- und Analogtechnik, Wartungselektronik
    • EDV (Hard- und Software, Netzwerke und Bussysteme)
    • medizinische Robotik
    • Simulationstechnik
    • SPS Technik
    • Qualitätsmanagement
    • Technische Dokumentation, Projektmanagement

    Weiterbildungsmöglichkeiten für Mechatroniker*innen bieten vor allem die zahlreichen Angebote des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) und des Berufsförderungsinstitutes (bfi) mit Kursen für z. B. Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungstechnik, Installationsbussysteme, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Vorbereitungskurs fachlicher Teil Meister*innenprüfung.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • gutes Sehvermögen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • medizinisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Betriebstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Systemtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Betriebstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Systemtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Medizinprodukteberater*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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