Metalltechnik – Fahrzeugbautechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.170,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik stellen Rahmen, Fahrgestelle, Anhänger und Anhängerteile für Lastkraftwagen, Personenkraftwagen oder Spezialfahrzeuge wie z. B. Tankwagen, Feuerwehr- und Müllfahrzeuge, Baumaschinen und dergleichen her. Sie bauen pneumatische, hydraulische und elektrische Steuereinrichtungen ein und führen verschiedene Reparatur- und Wartungsarbeiten durch. Bei ihrer Arbeit wenden sie Techniken und Verfahren wie z. B. Bohren, Schweißen, Sägen, Löten, Drehen an. Fahrzeugbautechniker*innen arbeiten in Werkstätten von Gewerbebetrieben sowie in Produktionshallen von Betrieben der Fahrzeugindustrie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

  • Wo man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik stellen nach Werkzeichnungen und technischen Plänen verschiedene Fahrzeugbauteile wie z. B. Rahmen, Fahrgestelle, Anhänger, Aufbauten, Verkleidungen und dergleichen her. Sie übertragen mit verschiedenen Messwerkzeugen die Maße aus den technischen Plänen auf die Werkmaterialien, z. B. auf Metallbleche, Eisen- und Stahlteile. Danach schneiden sie die Materialien mit Sägen, Schneidbrennern und Stanzmaschinen zu und bearbeiten die Werkstücke, bis sie die gewünschte Form erreicht haben. Dabei kommen verschiedene metallverarbeitende Verfahren und Techniken wie z. B. Warm- und Kaltbiegen, Bohren, Schweißen (Autogen- und Elektroschweißen), Schleifen, Sägen, Löten, Stemmen, Lochen, Stanzen etc. zum Einsatz.

    Abschließend bauen sie die fertigen Werkstücke und Einzelteile zusammen und verschweißen die Verbindungsstellen. Sie schleifen die Schweißnähte ab, verspachteln Unebenheiten und lackieren das Werkstück mit Pinsel und Spritzpistolen oder legen es in automatische Tauch- und Spritzanlagen. Sie bauen außerdem Armaturen, Mess- und Steueranlagen oder hydraulische und pneumatische Vorrichtungen ein und montieren Zusatzeinrichtungen wie z. B. hydraulische Lade- und Hebevorrichtungen in Lieferwagen oder Sanitäranlagen in Bussen. In ihren Aufgabenbereich fallen ebenso verschiedene Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen, Anlagen und Geräten.

  • Womit man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik bedienen verschiedene Anlagen, Maschinen und Geräte wie z. B. Schneidbrenner, Stanzmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte, Schleif- und Bohrmaschinen, Sägen und Spritzpistolen. Sie verwenden weiters verschiedene Handwerkzeuge wie Feilen, Schraubenzieher und Schraubenschlüssel und hantieren mit verschiedenen Metallen, Blechen, Metallteilen, Eisen- und Stahlteilen und dergleichen mehr und bedienen und programmieren computergesteuerte Werkzeugmaschinen. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Werkskizzen, Bau- und Montagepläne und führen Arbeitsprotokolle und Wartungsjournale.

  • Wie man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik arbeiten in Werkstätten und Werkhallen der Fahrzeugindustrie sowie in Klein- und Mittelbetrieben der Fahrzeugfertigung. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften, siehe z. B. Fahrzeugbautechniker*in, Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), Karosseriebautechnik (Lehrberuf), Betriebswirt*in, Produktionsleiter*in. Sie haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden sowie zu den Lieferanten von Werkstoffen und Materialien.

  • Was man macht

    • technische Unterlagen und Pläne lesen und anwenden
    • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
    • Arbeitsabläufe planen und koordinieren
    • Materialien und Werkstoffe auswählen, beschaffen und prüfen
    • Bleche und Metallteile für den Fahrzeugbau von Hand und maschinell bearbeiten und formen
    • Karosserie- und Aufbauteile für Fahrzeuge anfertigen; z. B. Rahmen, Fahrgestelle, Anhänger, Anhängerteile, Verkleidungen, Gehäuse
    • dabei verschiedene Verfahren und Methoden der Metallbautechnik anwenden wie z. B.: Bohren, Schweißen, Schleifen, Sägen, Löten, Warm- und Kaltbiegen, Autogen- und Elektroschweißen, Stemmen, Lochen, Stanzen
    • Werkteile und Konstruktionen zusammenbauen und an den Fahrzeugen montieren
    • Hydraulik- und Pneumatikbauteile einbauen, Bremsanlagen zusammenbauen und einbauen
    • Elektro- und Elektronikanlagen installieren, Funktionen einstellen
    • Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards berücksichtigen
    • Oberflächenbehandlungen durchführen, z. B. Lackieren, Versiegeln, Einölen, Korrosionsschutz auftragen
    • Qualitätskontrollen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
    • technische Daten erfassen und dokumentieren
  • Für wen man arbeitet

    • Kleinere und mittlere Unternehmen der Fahrzeugfertigung und -reparatur
    • Unternehmen der Fahrzeugindustrie und Fahrzeugzulieferindustrie
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Metalltechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Fahrzeugbautechnik.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Automatisierungstechnik
    • Konstruktionstechnik
    • Prozess- und Fertigungstechnik

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

    Die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten sind aus der Ausbildungsordnung ersichtlich: Ausbildungsordnung Metalltechnik

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Metalltechnik
    • Fahrzeugbautechnik
    • Arbeitsvorbereitung
    • Werkstoff – und Materialienkunde
    • Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
    • Fahrzeugkunde
    • Metallbearbeitung: Schneiden, Schweißen, Bohren, Nieten, Biegen
    • Kraftfahrzeugtechnik und Kraftfahrzeugelektronik
    • Hydraulik, Pneumatik
    • CNC-Programmieren
    • Zusammenbau, Montage, Reinigen, Polieren
    • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Metalltechniker*innen:

    • Hydraulik, Pneumatik, Eletrotechnik, Elektronik
    • Motoren und Alternative Antriebstechnologien
    • Metallverbindungs- und Trenntechniken, Zerspanungstechnik, Schweißtechniken
    • Werkzeugmaschinen (CNC- und NC-Maschinen)
    • neue Fertigungsverfahren, Fertigungstechnik
    • Prozessoptimierung, Prozesstechnik
    • Technisches Zeichnen und Konstruieren (CAD = Computer Aided Design)
    • Neue Werkstoffe und Materialien
    • Qualitätssicherung
    • Fachenglisch
    • Umweltschutz und Ressourcenmanagement
    • Energieeffizienz
    • Lebenszyklen und Produktkreisläufe
    • Digitalisierung/Automatisierung
    • Simulationstechnologien, Virtual Reality, Augmented Reality
    • assistierende Technologien: Robotersysteme, automatisierte Logistik- und Manipulationssysteme

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen oder Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Metalltechniker*innen zu Vorarbeiter*innen, Teamleiter*innen, Montageleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Schichtleiter*innen, Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsveranstaltungen für metallverarbeitende Berufe an. Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien führt beispielsweise Schweißtechnikkurse durch.

    In Mittel- und Großbetrieben im Bereich Metalltechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Einschulung an neuen Maschinen, Fahrzeugtypen und technischen Zusatzeinrichtungen abgehalten.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender

    reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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