Metalltechnik – Maschinenbautechnik

Erfolgsgeschichte von Daniel,

Elektro-/Metalltechniker

Daniel kommt viel herum – nach seiner Doppellehre Anlagen und Betriebs­elektrik und Maschinen­bautechnik bei der Salzburg AG hat er als Trafo­stationsbauer jeden Tag einen neuen Arbeitsplatz. „Ich bin eigentlich im ganzen Bundesland Salzburg angestellt“, sagt Daniel über seinen Job.

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.170,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Metalltechniker*innen in der Maschinenbautechnik stellen Maschinen und Maschinenteile her und bauen sie zusammen. Vorwiegend sind sie mit der Montage, Wartung und Reparatur von Fertigungsstraßen, Fließ- und Förderbändern, Aufzügen, Hebe- und Transporteinrichtungen und dergleichen befasst. Im Rahmen von Wartungs- und Servicearbeiten tauschen sie schadhafte Maschinenteile und Komponenten aus und stellen Ersatzteile auch selbst her.

    Metalltechniker*innen in der Maschinenbautechnik bearbeiten Metalle und bedienen computergestützte Anlagen und Geräte. Maschinenbautechniker*innen arbeiten in Industrie- und Gewerbebetrieben aller Branchen mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Die Aufgabenfelder von Metalltechniker*innen in der Maschinenbautechnik umfassen die Planung und Konstruktion, den Zusammenbau, die Montage, Inbetriebnahme sowie die Wartung und Reparatur von Maschinen, Maschinenteilen und Anlagen. Neben der Herstellung und dem Zusammenbau von Maschinenteilen besteht die Hauptaufgabe von Maschinenbautechniker*innen darin, für einen möglichst störungsfreien Betrieb der Maschinen und Anlagen (z.B. Produktionsanlagen, Förder- und Transportbänder, Verpackungsmaschinen und dergleichen) zu sorgen, da Stehzeiten aufgrund von Defekten sehr hohe Ausfallkosten verursachen.

    Bei Betriebsstörungen suchen Maschinenbautechniker*innen mit Messgeräten systematisch nach der Fehlerursache, zerlegen die defekten Bauteile, tauschen schadhafte Teile aus und stellen gegebenenfalls Ersatzteile auch selbst her. Bei ihrer Arbeit wenden sie Metall bearbeitende Verfahren wie z. B. Fräsen, Schrauben, Bohren, Drehen, Gewindeschneiden, Schweißen oder Löten an. Außerdem stellen sie Gehäuse- und Karosseriebauteile aus Blech oder Aluminium her.

    Hinweis: siehe auch Informationen zum Nicht-Lehrberuf Maschinenbautechniker*in.

  • Womit man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Maschinenbautechnik verwenden Handwerkzeuge wie Bohrer, Löt- und Schweißgeräte sowie Maschinen wie z. B. Drehbänke und Fräsmaschinen und hantieren mit Schraubenziehern, Schraubenschlüssel, Hämmer und Feilen. Sie befüllen die Maschinen und Anlagen in regelmäßigen Abständen mit Schmier- und Kühlmittel, stellen die Funktionen ein und führen Probeläufe durch (z. B. nach Umrüstungsarbeiten). Weiters programmieren und bedienen sie rechnergestützte CNC-Werkzeugmaschinen.

  • Wie man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Maschinenbautechnik arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Klein- und Mittelbetrieben des Maschinen-, Geräte- und Apparatebaues sowie in Industriebetrieben aller Branchen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und weiteren Fachkräften; siehe z. B. die Berufe Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), Metallbearbeitung (Lehrberuf) oder Mechatronik (Modullehrberuf)).

  • Was man macht

    • Maschinen und Anlagen zusammenbauen, montieren, prüfen und in Betrieb nehmen
    • pneumatische und hydraulische Bauelemente zusammenbauen und verbinden
    • elektrotechnische Bauteile (z. B. Steuerungen) zusammenbauen und prüfen
    • Ersatzteile und Komponenten unter Berücksichtigung von technischen Normen herstellen
    • Metall bearbeitende Verfahren wie Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen usw. anwenden
    • verschiedene Schweißtechniken wie z. B. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen anwenden
    • rechnergestützte (CNC-)Werkzeugmaschinen programmieren und bedienen
    • Ersatzteile und Maschinenbauelemente einbauen, Funktionen einstellen
    • Probeläufe durchführen
    • Fehler, Mängel und Störungen an Maschinen und Anlagen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • Sicherheitsvorschriften und Qualitätsstandards beachten
    • regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten an Maschinen und Produktionsanlagen durchführen
    • Betriebsbücher, technische Unterlagen, Montagepläne, Betriebsanleitungen, Wartungs- und Serviceprotokolle führen
  • Für wen man arbeitet

    • Industriebetriebe verschiedener Branchen
    • Klein- und Mittelbetriebe des Maschinen-, Apparate- und Anlagenbaus
    • Verkehrsbetriebe, Energieversorgungsunternehmen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Metalltechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Maschinenbautechnik.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Automatisierungstechnik
    • Konstruktionstechnik
    • Prozess- und Fertigungstechnik

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

    Die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten sind aus der Ausbildungsordnung ersichtlich: Ausbildungsordnung Metalltechnik

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Metalltechnik
    • Maschinenbautechnik
    • Maschinen- und Anlagenkunde
    • Planung und Konstruktion
    • Werkzeug- und Gerätekunde
    • Metall bearbeitende Methoden und Verfahren
    • Schweißtechniken
    • Arbeitsvorbereitung
    • Mechanik, Hydraulik, Pneumatik
    • Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur
    • Arbeits- und Betriebssicherheit
    • Qualitätssicherung
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Metalltechniker*innen in der Maschinenbautechnik bedeutet Weiterbildung im Sinne lebens- und berufsbegleitenden Lernens, sich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse u. a. in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Metallverbindungs- und Trenntechniken, Zerspanungstechnik, Schweißtechniken
    • Werkzeugmaschinen (CNC- und NC-Maschinen)
    • neue Fertigungsverfahren, Fertigungstechnik
    • Prozessoptimierung, Prozesstechnik
    • Technisches Zeichnen und Konstruieren (CAD = Computer Aided Design)
    • Neue Werkstoffe und Materialien
    • Qualitätssicherung
    • Fachenglisch
    • Umweltschutz und Ressourcenmanagement
    • Energieeffizienz
    • Lebenszyklen und Produktkreisläufe
    • Digitalisierung/Automatisierung
    • Simulationstechnologien, Virtual Reality, Augmented Reality
    • assistierende Technologien: Robotersysteme, automatisierte Logistik- und Manipulationssysteme

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen oder Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Metalltechniker*innen zu Vorarbeiter*innen, Teamleiter*innen, Montageleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Schichtleiter*innen, Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsveranstaltungen für metallverarbeitende Berufe an. Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien führt beispielsweise Schweißtechnikkurse durch.

    In Mittel- und Großbetrieben im Bereich Metalltechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Einschulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen abgehalten.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender

    reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Trainee im Junior Managers Program

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Maschinenbautechniker

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Maschinenbautechniker

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