Metalltechnik – Metallbau- und Blechtechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.170,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Metalltechniker*innen in der Metallbau- und Blechtechnik stellen Bau- und Konstruktionsteile aus Metall wie z. B. Rahmen, Treppen, Geländer sowie Fenster- und Fassadenelemente her. Sie erstellen Konstruktionspläne und technische Zeichnungen und steuern und bedienen computergestützte Anlagen und Maschinen (CAD und CNC-Maschinen). Bei ihrer Arbeit wenden sie verschiedene metallbearbeitende Verfahren wie Schneiden, Schweißen, Drehen, Fräsen, Löten oder Nieten an.

    Metalltechniker*innen in der Metallbau- und Blechtechnik arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Stahl- und Metallbaubetrieben (Gewerbe- und Industriebetriebe, Schlossereien) im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

  • Wo man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Metallbau- und Blechtechnik fertigen und montieren Bau- und Konstruktionsteile aus Mittel- und Feinblech und Metallen wie Stahl, Eisen oder Aluminium und Kupfer an und formen daraus Bauteile wie z. B. Gehäuse, Karosserieteile, Rahmen, Verkleidungen für Maschinen, Anlagen oder Apparate. Dabei bedienen sie Blechbiegemaschinen und steuern computergestützte CNC-Anlagen. Zu ihren Erzeugnissen zählen weiters Überdachungen, Fassadenteile, Türen, Tore, Treppen, Fensterrahmen oder Gitter.

    Metalltechniker*innen in der Metallbau- und Blechtechnik stellen die Werkstücke anhand von technischen Zeichnungen und Plänen her, die sie mitunter auch selbst anfertigen. Sie planen die Arbeitsschritte, wählen die erforderlichen Materialien aus und schneiden zum Beispiel die Einzelteile anhand von Schablonen mit Handblechscheren oder Maschinenblechscheren zu. Die zugeschnittenen Teile und Werkstücke werden mit verschiedenen metallbearbeitenden Verfahren weiter bearbeitet, z. B. durch Schneiden, Sägen, Biegen, Stanzen, Bohren, Fräsen, Drehen, Umformen, Schweißen, Nieten, Schrauben oder Kleben. Bei diesen Arbeiten kommen auch computergesteuerte (CNC-)Werkzeugmaschinen zum Einsatz, welche von den Metallbautechniker*innen gesteuert und bedient werden. Die fertigen Teile werden gereinigt, geschliffen und poliert und zur Montage am Einsatzort (zumeist Baustellen) transportiert.

    Metalltechniker*innen in der Metallbau- und Blechtechnik bauen vor Ort die Metallteile und -konstruktionen zusammen. Sie bauen auch Schließ- und Sicherheitsanlagen ein und installieren mechanische, hydraulische und elektrische Antriebe wie z. B. Torschließanlagen, Alarmanlagen oder Gegensprechanlagen. Darüber hinaus führen sie an ihren Erzeugnissen verschiedene Reparatur-, Wartungs- und Servicearbeiten durch.

  • Womit man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Metallbau- und Blechtechnik bedienen verschiedene metallbearbeitende Geräte, Anlagen und Maschinen wie z. B. Handblechscheren, Maschinenblechscheren, Metallpressen, Schweiß- und Lötgeräte, Schneidbrenner, Schleif- und Bohrmaschinen und verschiedene Handwerkzeuge wie Feilen, Sägen, Hämmer, Schraubenzieher und Schraubenschlüssel. Sie hantieren mit verschiedenen Metallen, Blechen, Metallteilen, Formteilen und Rohlingen und dergleichen mehr und bedienen und steuern computergesteuerte (CNC-)Werkzeugmaschinen. Sie lesen technische Unterlagen und Konstruktionspläne, Werkzeichnungen und erstellen Stücklisten, Prüf-, Steuer- und Einstelldaten, Service- und Wartungsprotokolle.

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    Bei ihrer Arbeit tragen Metalltechniker*innen Helme, Handschuhe, Schutzbrillen und Gehörschutz, beim Schweißen zum Schutz vor Funken entsprechende schwer entflammbare Schutzkleidung, Schweiß-Schutzbrillen und Schutzschirme um Augenverletzungen vorzubeugen.

  • Wie man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Metallbau- und Blechtechnik arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Gewerbe- oder Industriebetrieben der Metall- und Blechverarbeitung und Schlossereien, aber auch in Verkehrsbetrieben (z. B. ÖBB) und bei Montagearbeiten auf Baustellen. Bei ihrer Arbeit auf Baustellen oder in Werkshallen sind sie Lärm und Staubbelastungen ausgesetzt.

    Je nach Betrieb und Aufgabenbereich arbeiten sie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten und verschiedenen Fachkräften aus dem Metall-, Bau- und Produktionsbereich zusammen, siehe z. B.: Metallbearbeitung (Lehrberuf), Metalldesign (Lehrberuf), Produktionsleiter*in, aber zum Beispiel auch mit „Bautechniker*in#nen und Polier*innen. Sie haben Kontakt zu ihren Auftraggeber*innen, Kundinnen und Kunden, sowie zu den Lieferanten von Werkstoffen und Materialien.

    In der industriellen Fertigung arbeiten Metalltechniker*innen auch im Schichtdienst und in manchen international ausgerichteten Unternehmen kann es auch erforderlich sein, für Montagetätigkeiten ins Ausland zu reisen.

  • Was man macht

    • technische Unterlagen lesen
    • Arbeitsschritte und Arbeitsmethoden festlegen
    • Arbeitsabläufe planen und koordinieren
    • erforderliche Arbeitsmittel und Materialien beschaffen, auswählen und überprüfen
    • Fertigungsprogramme für rechnergestützte (CNC-)Maschinen und Geräte einstellen, steuern und bedienen
    • Blechteile, Blech- und Metallgehäuse und Metallkonstruktionen manuell herstellen
    • dabei verschiedene metallverarbeitende Verfahren und Techniken anwenden wie z. B.: Bohren, Schweißen, Schleifen, Sägen, Löten, Warm- und Kaltbiegen, Autogen- und Elektroschweißen, Stemmen, Lochen, Stanzen
    • Blech- und Metallgehäuse und -elemente unter Anwendung moderner Fertigungsmaschinen herstellen
    • Blech- und Metallgehäuse und -elemente zusammenbauen und montieren
    • fertige Teile zum Einsatzort transportieren, aufstellen, montieren
    • Fassadenkonstruktionen und Fassadenbauteile zu kompletten Fassaden zusammenbauen
    • Reparatur- und Wartungsarbeiten durchführen
    • Oberflächen an den Werkstücken behandeln (z.B. Versiegeln, Lackieren) und schützen, z. B. Korrosionsschutz und anbringen
    • Finisharbeiten unter Berücksichtigung ästhetischer Aspekte durchführen
    • Qualitätskontrollen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
    • facheinschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards berücksichtigen
    • technische Unterlagen, Bau- und Montagepläne, technische Dokumentationen führen
    • Kundinnen und Kunden beraten und informieren
  • Für wen man arbeitet

    • Metall be- und verarbeitende Industrie- und Gewerbebetriebe
    • Betriebe der Stahl- und Metallbauindustrie
    • Gewerbliche Metallbaubetriebe, Schlossereien
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf)
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf)
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Apparatebautechniker*in
    • Büchsenmacher*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Entwicklungsleiter*in
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Innovationstechniker*in
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf)
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Maschinenbautechniker*in
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgestalter*in
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurg*in
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiker*in (TechnischeR -)
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf)
    • Produktdesigner*in
    • Produktentwickler*in
    • Produktionsleiter*in
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Robotiktechniker*in
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Usability Engineer (m./w./d.)
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verbundstofftechniker*in
    • Verfahrenstechniker*in
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender

    reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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