Metalltechnik – Schmiedetechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.170,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Metalltechniker*innen in der Schmiedetechnik sind mit der Herstellung, Montage, Instandhaltung, aber auch künstlerischen Gestaltung von Bauteilen und Architekturelementen wie z. B. Toren, Gittern, Geländern, Treppen, Zäunen befasst. Auch das Reparieren und Restaurieren geschmiedeter Bauteile fällt in ihren Tätigkeitsbereich. Dabei bearbeiten sie Metalle wie Eisen, Stahl, Aluminium oder Kupfer sowohl mit traditionellen Werkzeugen wie Hammer und Amboss als auch mit modernen computergesteuerten (CNC-) Werkzeugmaschinen. Sie arbeiten in Werkstätten, Werkhallen oder auf Baustellen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus der Bautechnik und Metallbautechnik zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Schmiedetechnik sind vorwiegend in handwerklichen Gewerbebetrieben (wie z. B. Metallbaubetriebe, Schmieden, Kunstschmieden, Reparaturwerkstätten) tätig. Sie arbeiten und hantieren mit traditionellen Werkzeugen wie Schmiedefeuer, Blasebalg, Hammer und Amboss und stellen auf diese Weise Werkstücke wie Gitter, Tore, Geländer, Treppen oder Zäune her. Das Schmieden ist eine der ältesten Berufstätigkeiten der Menschheitsgeschichte. Dabei werden glühendes Eisen und Stahl durch Hammerschläge auf einem Amboss bearbeitet. Die geschmiedeten Werkstücke werden durch Schweißen, Nieten, Schleifen, Bohren, Fräsen, Härten und Polieren weiter bearbeitet.

    Metalltechniker*innen in der Schmiedetechnik führen außerdem verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten an Nutzfahrzeugen, Baumaschinen sowie an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten durch oder sind mit der (kunsthandwerklichen) Restauration von geschmiedeten Objekten und Bauteilen (z. B. an Denkmälern oder an denkmalgeschützten Gebäuden) befasst. Im Bereich der industriellen Fertigung sind sie mit der Serienfertigung von Schmiedeteilen beschäftigt. Dabei bedienen sie maschinell betriebene Hämmer, Schmiedepressen und -walzen sowie computergesteuerte (CNC-) Werkzeugmaschinen.

  • Womit man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Schmiedetechnik bedienen verschiedene Anlagen, Maschinen und Geräte wie z. B. maschinelle Schmiedehämmer, Schweiß- und Lötgeräte, Schneidbrenner, Schleif- und Bohrmaschinen und dergleichen mehr und steuern und überwachen computergesteuerte (CNC-)Werkzeugmaschinen und Walzen. Sie verwenden Handwerkzeuge wie Schmiedehämmer, Zangen, Feilen, Schraubenzieher und Schraubenschlüssel und hantieren mit verschiedenen Werkstoffen und Materialien, wie Eisen und Stahl, Blechen und andere Metallteilen usw. Sie lesen technische Unterlagen und Konstruktionspläne, Werkzeichnungen, Bau- und Montagepläne und erstellen Stücklisten, Prüf-, Steuer- und Einstelldaten, Service- und Wartungsprotokolle.

    .

    Bei ihrer Arbeit tragen Metalltechniker*innen Helme, Handschuhe, Schutzbrillen und Gehörschutz, beim Schweißen zum Schutz vor Funken entsprechende schwer entflammbare Schutzkleidung, Schweiß-Schutzbrillen und Schutzschirme um Augenverletzungen vorzubeugen.

  • Wie man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Schmiedetechnik arbeiten in gewerblichen Werkstätten und Werkhallen von industriellen Metallbearbeitungsbetrieben sowie auf Baustellen oder bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort. Bei ihrer Arbeit auf Baustellen oder in Werkshallen sind sie oft Lärm und Staubbelastung ausgesetzt.

    Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus den Bereichen Bautechnik und Metalltechnik zusammen, siehe z. B.: Metalldesign (Lehrberuf), Metallgestalter*in, Bautechniker*in, Maschinenbediener*in, Metallbearbeitung (Lehrberuf), aber auch mit Denkmalpfleger*innen (siehe Denkmal- und Ensembelschützer*in). Außerdem haben sie Kontakt zu Kundinnen und Kunden sowie zu den Lieferanten von Werkstoffen und Materialien.

    In der industriellen Fertigung arbeiten Metalltechniker*innen auch im Schichtdienst und in manchen international ausgerichteten Unternehmen kann es auch erforderlich sein, für Montagetätigkeiten ins Ausland zu reisen.

  • Was man macht

    • technische Unterlagen lesen und verwenden
    • Werkzeichnungen erstellen
    • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
    • Arbeitsabläufe planen und koordinieren
    • erforderliche Materialien und Werkstoffe auswählen, beschaffen und prüfen
    • Metallwerkstücke entwerfen, auf Papier und im Modell darstellen
    • Geländer, Gitter, Treppen, Tore etc. aus Eisen oder Schmiedeeisen durch Schmieden herstellen
    • dabei verschiedene metallverarbeitende Verfahren und Techniken anwenden wie z. B.: Bohren, Schweißen, Schleifen, Sägen, Löten, Warm- und Kaltbiegen, Autogen- und Elektroschweißen, Stemmen, Lochen, Stanzen, Nieten
    • geschmiedete Metallkonstruktionen entsprechend den Bauvorschriften herstellen und montieren
    • maschinell betriebene Schmiedehämmer und computergesteuerte Werkzeugmaschinen bedienen
    • Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards berücksichtigen
    • historische Metallwerkstücke restaurieren und konservieren
    • Oberflächenbehandlungen durchführen, z. B. Lackieren, Versiegeln, Einölen, Korrosionsschutz anbringen
    • Qualitätskontrollen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
    • technische Daten erfassen, Arbeitsverlauf und Arbeitsergebnisse dokumentieren
    • Kundinnen und Kunden beraten und informieren
  • Für wen man arbeitet

    • Gewerbebetriebe: Metallbaubetriebe, Schlossereien, Spenglereien, Reparaturwerkstätten
    • Industriebetriebe im Bereich des Metall-, Maschinen- und Anlagenbaus
    • Kunstschmieden
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf)
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf)
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Apparatebautechniker*in
    • Büchsenmacher*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Innovationstechniker*in
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstruktionstechniker*in
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf)
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maschinenbautechniker*in
    • Material- und Verarbeitungstechniker*in
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgestalter*in
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurg*in
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiker*in (TechnischeR -)
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf)
    • Produktdesigner*in
    • Produktentwickler*in
    • Produktionsleiter*in
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Robotiktechniker*in
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Usability Engineer (m./w./d.)
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verbundstofftechniker*in
    • Verfahrenstechniker*in
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender

    reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?
Filtere die Lehrberufe nach deinen Vorlieben oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu: