Metalltechnik – Schweißtechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.170,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Metalltechniker*innen in der Schweißtechnik verbinden Rohre, Bleche, Baustahl, Aluminium oder Chrom-Nickelstahl aber auch andere Werkstoffe wie Kunststoff zu Maschinen, Fahrzeugteilen, Kesseln, Geländer und Gerüsten und noch zu vielem mehr. Je nach Werkstoff und Erzeugnis wählen sie die geeigneten Schweißwerkzeuge und Schweißtechnik, wie z. B. Gas-, Elektro- und Schutzgasschweißen, Brennschneidverfahren, Hartlöten oder Kunststoffschweißen, aus und hantieren mit Handschweißgeräten und Schweißautomaten. Metalltechniker*innen in der Schweißtechnik arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Industrie und Gewerbebetrieben der Metallverarbeitung im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Schweißtechnik arbeiten nach technischen Zeichnungen, Werkskizzen und Bau- und Montageplänen. Sie wählen Werkstoffe, Hilfsstoffe und entsprechende Schweiß- und Schneidewerkzeuge aus und bereiten die Teile zu. Unter Anwendung verschiedener Schweißverfahren wie z. B. Elektro-, Gasschmelz-, Schutzgas- oder Kunststoffschweißen stellen sie Schweißverbindungen an Maschinen- und Fahrzeugteilen, an Verkleidungen, Kesseln, Behältern oder an Rahmen und Gerüsten her.

    Vor der Herstellung einer Schweißnaht reinigen sie den Untergrund der Werkstücke mit Drahtbürsten, Schleifpapier oder Schleifmaschinen, um Farbe, Rost, Schmutz oder Fett zu beseitigen. Sie säubern Ecken und Kanten und schleifen vorhandene Risse. Bei den Schweißarbeiten kommen verschiedene Schweißgeräte und Schweißautomaten zum Einsatz. Die wichtigsten Grundtechniken sind das Pressschweißen und das Schmelzschweißen. Beim Pressschweißen werden die Werkstücke an den Verbindungsstellen erhitzt und durch Druck ohne Zusatzstoffe zusammengefügt. Beim Schmelzschweißen wird die Verbindung der Werkstücke ohne Druckeinwirkung durch das Einschmelzen des Werkstoffes, meist unter Zuführung eines Hilfswerkstoffes (z. B. Schweißdraht), hergestellt. Abschließend reinigen die Schweißtechniker*innen die fertigen Werkstücke und führen verschiedene Oberflächenbehandlungsarbeiten durch, z. B. Polieren, Schleifen, Lackieren, Imprägnieren.

  • Womit man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Schweißtechnik arbeiten mit unterschiedlichen manuellen Schweißgeräten oder automatischen Schweißapparaten. Zur Vorbereitung verwenden sie u. a. Drahtbürsten, Schleifpapiere, Schleifmaschinen und Metallschneidewerkzeuge und -apparate, zur Nachbearbeitung setzen sie diverse Schleif- und Poliermaschinen ein. Sie hantieren mit verschiedenen Metallen und Kunststoffen sowie mit Hilfsmitteln wie Schweißdraht, Klebestoffen und dergleichen. Zum Schutz vor Verletzungen durch Funken verwenden sie entsprechende schwer entflammbare Schutzkleidung, Schweiß-Schutzbrillen und Schutzschirme um Augenverletzungen vorzubeugen.

  • Wie man arbeitet

    Metalltechniker*innen im Bereich Schweißtechnik arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Industrie- und Gewerbebetrieben der Metallverarbeitung im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fachkräften aus anderen Metalltechnikberufen (siehe Metalltechnik (Modullehrberuf)), aus den Bereichen Anlagen-, Maschinen- und Fahrzeugbau (siehe z. B. Karosseriebautechnik (Lehrberuf)), Kunststofftechnik usw., mit Produktionsleiter*in und mit Hilfskräften.

  • Was man macht

    • Skizzen und Werkzeichnungen lesen und anfertigen
    • die zu bearbeitenden Werkstücke mit Drahtbürsten, Schleifpapier oder Schleifmaschinen reinigen
    • Farbe, Rost, Schmutz oder Fett beseitigen
    • die zu bearbeitenden Werkteile auf Risse oder Materialfehler überprüfen
    • die Werkteile für den Schweißvorgang vorbereiten: die Kanten zuschneiden und abschrägen
    • verschiedene Schweißverfahren anwenden: z. B. Gasschmelzschweißen, Elektroschweißen, Schutzgasschweißen, Brennschneiden, Hartlöten, Kunststoffschweißen
    • Schweißgeräte, Schweißautomaten, Lötmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen bedienen
    • verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen
    • technische Unterlagen, Bau- und Montagepläne, Betriebsbücher, Service- und Wartungsprotokolle usw. führen
  • Für wen man arbeitet

    • Industrie- und Gewerbebetriebe in den Bereichen Metall-, Maschinen-, Anlagen- und Stahlbau, Kunststofftechnik
    • Betriebe der Fahrzeugindustrie
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechnik für Schweißtechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Metalltechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul:

    • Schweißtechnik

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr das Hauptmodul Stahlbautechnik oder das Spezialmodule Prozess- und Fertigungstechnik gewählt werden. Andere Kombinationen sind nicht zulässig.

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

     

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Maschinen- und Anlagentechnik
    • Materialien- und Werkstoffkunde
    • Metallbearbeitung
    • Schweißtechnik
    • Gasschmelzschweißen, Elektroschweißen
    • Schutzgasschweißen, Kunststoffschweißen
    • Oberflächenbehandlung
    • Wartung und Reparatur
    • Umwelt- und Sicherheitsstandards
    • Erste Hilfe
    • Qualitätsmanagement
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Metalltechniker*innen in der Schweißtechnik ist Weiterbildung aufgrund genau festgelegter Schweißnormen (die selbstständige Durchführung der meisten Schweißarbeiten ist an die Ablegung zusätzlicher ÖNORM-Prüfungen gebunden) und neuer Schweißverfahren von besonderer Bedeutung.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Metalltechniker*innen:

    • Metallverbindungs- und Trenntechniken, Zerspanungstechnik, Schweißtechniken
    • Werkzeugmaschinen (CNC- und NC-Maschinen)
    • neue Fertigungsverfahren, Fertigungstechnik
    • Prozessoptimierung, Prozesstechnik
    • Technisches Zeichnen und Konstruieren (CAD = Computer Aided Design)
    • Neue Werkstoffe und Materialien
    • Qualitätssicherung
    • Fachenglisch
    • Umweltschutz und Ressourcenmanagement
    • Energieeffizienz
    • Lebenszyklen und Produktkreisläufe
    • Digitalisierung/Automatisierung
    • Simulationstechnologien, Virtual Reality, Augmented Reality
    • assistierende Technologien: Robotersysteme, automatisierte Logistik- und Manipulationssysteme

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen oder Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Metalltechniker*innen zu Vorarbeiter*innen, Teamleiter*innen, Montageleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Schichtleiter*innen, Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsveranstaltungen für metallverarbeitende Berufe an. Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien führt beispielsweise Schweißtechnikkurse durch.

    In Mittel- und Großbetrieben im Bereich Metalltechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Einschulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen abgehalten.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender

    reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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