Metalltechnik – Werkzeugbautechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.170,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Metalltechniker*innen in der Werkzeugbautechnik stellen Werkzeuge wie z. B. Schnitt-, Stanz-, Schneidewerkzeuge her, die in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen zum Einsatz kommen. Sie bauen mechanische Teile, Bauteile und Komponenten der Werkzeuge zusammen, verschrauben und vernieten sie und prüfen die Funktionsfähigkeit. Außerdem sind sie mit der Wartung und Reparatur der Werkzeuge befasst. Für das Design und die Herstellung der Werkzeuge kommen technische Zeichenprogramme wie CAD und rechnergestützte (CNC-) Werkzeugmaschinen zum Einsatz.
    Werkzeugbautechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben gemeinsam mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fachkräften der Bereiche Maschinen- und Metallbau zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Die Aufgaben von Metalltechniker*innen in der Werkzeugbautechnik umfassen das Anfertigen und Zusammenbauen von Schneidwerkzeugen, Stanzwerkzeugen und Formwerkzeugen oder -vorrichtungen. Sie arbeiten nach technischen Plänen und Vorgaben, teilen die Arbeitsschritte ein und stellen die für die Herstellung der Werkstücke benötigten Geräte, Materialien und Metalle bereit. Insbesondere fertigen sie Vorrichtungen an, mit denen Werkstücke auf Maschinen in die richtige Bearbeitungsposition gebracht werden. Sie bearbeiten die Metalle durch Bohren, Drehen, Fräsen, Schneiden, Schleifen, Schweißen, Nieten, Löten etc. und stellen auf diese Weise Werkstücke (z. B. Schneidgeräte, Stanzvorrichtungen, Formwerkzeuge) her.

    Abschließend werden die Werkstücke von den Werkzeugbautechniker*innen geschliffen, poliert und gereinigt. Metalltechniker*innen in der Werkzeugbautechnik führen auch Oberflächenbehandlungsarbeiten wie Lackieren, Schmieren oder Versiegeln durch. Im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten suchen sie systematisch nach Fehlern und Störungen und tauschen schadhafte Teile und Komponenten aus. Dabei stellen sie mechanische Ersatzteile auch selbst her.

  • Womit man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Werkzeugbautechnik hantieren mit unterschiedlichen Metallen aber auch Kunststoffen. Sie bedienen und programmieren automatische Werkzeugmaschinen und manuelle oder halbautomatische Maschinen und Geräte wie Bohrer, Fräsen, Schweiß- und Lötgeräte, Dreh-, Schneide- und Schleifmaschinen. Werkzeugbautechniker*innen lesen technische Konstruktionspläne und Programmieranweisungen für die computergesteuerten Maschinen.

  • Wie man arbeitet

    Metalltechniker*innen in der Werkzeugbautechnik arbeiten in Werkstätten und Werkhallen in Betrieben des Werkzeug- und Maschinenbaus und in der Metall verarbeitenden Industrie. Je nach Betrieb und Aufgabenbereich arbeiten sie mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. andere Hauptmodule in der Metalltechnik (Modullehrberuf), Prozesstechnik (Lehrberuf) oder Automatisierungstechniker*in.

  • Was man macht

    • Werkzeuge und Werkzeugbauteile entwerfen, Entwurfszeichnungen anfertigen
    • Fehler, Mängel und Störungen an Werkzeugmaschinen und Werkzeugen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • mechanische Teile, Baugruppen und Komponenten bearbeiten und zusammenbauen
    • Fertigungsprogramme für rechnergestützte (CNC-) Werkzeugmaschinen erstellen und ändern
    • rechnergestützter Konstruieren und Zeichnen (CAD = Computer Aided Design) und rechnergestütztes Fertigen (CAM = Computer Aided Manufacturing)
    • Schnittwerkzeuge, Stanzwerkzeuge und Formwerkzeuge usw. fertigen, zusammenbauen, prüfen, in Betrieb nehmen und warten
    • Ersatzteile und Werkzeugbauelemente fertigen und einbauen
    • Störungen und Mängel an Werkzeugmaschinen und Werkzeugen suchen und beheben
  • Für wen man arbeitet

    • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Werkzeugbaus
    • Werkzeugbauabteilungen von Mittel- und Großbetrieben der Metall und Kunststoff verarbeitenden Industrie und des Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbaus
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechniker*innen – Werkzeugbautechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Metalltechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul:

    • Werkzeugbautechnik

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr als zweites Hauptmodul „Zerspanungstechnik“ oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Automatisierungstechnik
    • Konstruktionstechnik
    • Prozess- und Fertigungstechnik

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

    Die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten sind aus der Ausbildungsordnung ersichtlich: Ausbildungsordnung Metalltechnik

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Metalltechnik
    • Werkzeugbautechnik
    • Maschinen und Anlagenkunde
    • Werkzeug- und Gerätekunde
    • Arbeitsvorbereitung
    • CNC-Programmierung
    • CNC-Maschinenbedienung
    • Qualitätssicherung
    • Arbeits- und Betriebssicherheit
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung im Sinne lebens- und berufsbegleitenden Lernens bedeutet, sich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse u. a. in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik und Pneumatik
    • Werkstofftechnologie
    • Kunststoffbearbeitung und -verarbeitung
    • Schweißtechnik und sonstige Metallverbindungs- und Trenntechniken
    • CNC- und NC-Maschinen
    • Computerunterstütztes Konstruieren, Zeichnen und Fertigen (CAD und CAM)
    • Fachenglisch
    • Qualitätsmanagement, Arbeitsrecht, Umweltschutz
    • neue Materialien und Werkstoffe
    • neuer Fertigungsverfahren
    • Automatisierung/Digitalisierung
    • Prozessoptimierung/Prozesstechnik
    • Metallverbindungs- und Trenntechniken, Zerspanungstechnik, Schweißtechniken
    • Qualitätssicherung
    • Energie- und Ressourceneffizienz
    • Umweltschutz und Ressourcenmanagement
    • Lebenszyklen und Produktkreisläufe
    • Digitalisierung/Automatisierung
    • Simulationstechnologien, Virtual Reality, Augmented Reality
    • assistierende Technologien: Robotersysteme, automatisierte Logistik- und Manipulationssysteme

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen oder Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Metalltechniker*innen zu Vorarbeiter*innen, Teamleiter*innen, Montageleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Schichtleiter*innen, Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsveranstaltungen für metallverarbeitende Berufe an. Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien führt beispielsweise Schweißtechnikkurse durch.

    In Mittel- und Großbetrieben im Bereich Metalltechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Einschulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen abgehalten.

    href=“https://www.sza.at“ target=“_blank“>Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien bietet Schweißtechnik Kurse an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Emailtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Galvanik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Oberflächentechnik – Pulverbeschichtung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Sieh dir an, was andere
zu diesem Lehrberuf zu sagen haben:

Alexander Kropf

Werkzeugbautechniker

Daniel Halbartschlager

Werkzeugbau

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