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Molkerei- und Käsereiwirtschaft

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.260,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Molkerei- und Käsereiwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Käser*in.

Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen verarbeiten Rohmilch zu Milchprodukten und Käse. Sie erzeugen u. a. Butter, Joghurt und Topfen, Rahm, Vollmilch, Magermilch und verschiedene Käsesorten. Sie führen laufend Qualitätskontrollen durch, verpacken die Produkte und lagern sie. Käser*innen arbeiten in kleinen genossenschaftlichen oder familieneigenen landwirtschaftlichen Betrieben. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften und stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, Lieferant*innen und Kund*innen.

Wo man arbeitet

Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen nehmen die Rohmilch entgegen, die in Tanksammelwägen oder Kannen von landwirtschaftlichen Betrieben angeliefert wird. Sie registrieren das Gewicht der Milch, entnehmen Proben, um die Milchqualität festzustellen und leiten die abgefüllte Milch weiter. Zur Milchverarbeitung reinigen sie zuerst die Milch, homogenisieren sie und trennen sie mit Hilfe von Zentrifugen und Separatoren in Vollmilch, Magermilch und Rahm. Die verschiedenen Milcharten werden, je nach Verwendungszweck, entweder als Trinkmilch abgefüllt oder zu Topfen, Joghurt oder Butter weiterverarbeitet. Dabei bedienen und überwachen Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen u. a. Butterungs-, Kühl- und Abfüllanlagen.

Bei der Käseerzeugung setzen die Käser*innen der Milch Säurekulturen zu. Im Käsefertiger fügen sie zur Gerinnung der Milch Lab bei. Dieses Gemisch wird durch Formen, Wenden und Pressen in Trockenmasse (Käse) und Wasser (Molke) getrennt. Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen schöpfen die Käsemasse ab, zur Nachbehandlung legen sie diese in ein Salzbad und bringen sie abschließend zum Reifen in den Gär- bzw. Lagerkeller. Die Käser*innen verfolgen die Reifeentwicklung des Käses und führen zur Gewinnung verschiedener Käsesorten unterschiedliche Endbehandlungen durch.

Während der Herstellungsprozesse kontrollieren Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen im Labor laufend die Qualität der Produkte und untersuchen sowohl die Milch als auch die Zwischen- und Endprodukte. Außerdem sind sie für die fachgemäße Reinigung und Desinfektion der Produktionsräume und -anlagen zuständig.

Womit man arbeitet

Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen arbeiten an Produktionsmaschinen und -anlagen, wie z. B. Milchwaagen, Zentrifugen, Käsefertiger, Anlagen zur Pasteurisierung und Homogenisierung. Sie verwenden verschiedene Mess- und Prüfgeräte und entnehmen Proben. Sie hantieren mit Milch und Milchkannen, Käselaiben, Molkeprodukten, Butter usw. Zur Reinigung und Desinfizierung der Anlagen und Behälter verwenden sie Säuren, Laugen und Desinfektionsmittel.

Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen tragen Schutzkleidung wie Kittel, Mundschutz und Gummistiefel. Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Material- und Stundenaufzeichnungen und insbesondere der Prüfergebnisse usw. setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Büro- und Spezialsoftware ein.

Wie man arbeitet

Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen bzw. mit Familienangehörigen (landwirtschaftliche Familienbetriebe) und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen und stehen in Kontakt mit °Landwirt*in#nen, Lieferant*innen und Kund*innen. Sie arbeiten in Laborräumen, Produktionsräumen und Kühl- und Reifelagern, aber auch in Büros.

INFO: Der Tätigkeitsbereich von Käser*innen ist vergleichbar mit jenem von Milchtechnolog*innen im gewerblichen Bereich, siehe °Milchtechnologie (Lehrberuf)#. Der Unterschied liegt unter anderem in der Art und häufig in der Größe der Beschäftigungsbetriebe. Während Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen häufiger in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind, sind Milchtechnolog*innen meist in mittleren und größeren gewerblichen Betrieben tätig.

Was man macht
  • Rohmilch bei der Milchannahme übernehmen und wiegen
  • chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungen an den Milchproben durchführen
  • Pasteuranlagen, Separatoren und Homogenisieranlagen zur Trennung der Milch in verschiedene Bestandteile (Vollmilch, Magermilch, Rahm) bedienen und überwachen
  • laufend Qualitätskontrollen durchführen
  • Milch zu verschiedenen Milchprodukten (Topfen, Joghurt, Butter, Buttermilch etc.) durch Zusetzen von bestimmten Milchsäure- und Pilzkulturen weiterverarbeiten
  • verschiedene Käsesorten herstellen, den Reifeprozess im Gärkeller laufend überwachen
  • fertige Milchprodukte abfüllen und verpacken
  • Gerätschaften, Maschinen, Kannen und Behälter warten, reinigen und desinfizieren
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen bieten vor allem:

  • Landwirtschaftliche Molkereien und Käsereien, oft auch in kleinen Familienbetrieben

Sie können aber auch in gewerblichen Molkereibetrieben tätig werden.

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Molkerei- und Käsereiwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder

  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.

Spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten für Molkerei- und Käsereiwirtschafter*innen bieten die Landesberufsschule für Käser*innen und die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft in Rotholz/Jenbach (Tirol). Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten an, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Viele Molkereien und Käsereibetriebe führen für ihre Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bio-Käse) oder bieten Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Lebensmitteltechnik, Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • guter Geschmackssinn
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

  • °Agrartechniker*in#
  • °Agrarwirt*in – landwirtschaftliche Direktvermarktung#
  • °Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf)#
  • °Destillateur*in (Lehrberuf)#
  • °Getränkehersteller*in#
  • °Hofberater*in#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaftliche*r Berater*in#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechniker*in#
  • °Milchtechnologie (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.

b) Reglementierte Gewerbe:

  • Milchtechnologie, BGBl. II Nr. 70/2003, Novelle mit Artikel 32 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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