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Weinbau und Kellerwirtschaft

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.100,- bis 2.230,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Weinbau und Kellerwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Weinbauer/Weinbäuerin.

Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft wirken bei der Pflege und Vermehrung von Weinstöcken (Reben), bei der Ernte der Trauben (Lese) sowie bei deren Verarbeitung zu Traubensaft oder Wein mit. Sie bereiten den Boden für den Weinbau vor, setzen Jungpflanzen und ziehen die Weinstöcke. Sie schneiden und binden die Reben und bringen schließlich die Ernte ein. Die Ernte führen sie vorwiegend händisch durch, in der Kellerwirtschaft begleiten sie die Prozesse der Traubenverarbeitung, wobei sie auch Maschinen und Anlagen (z. B. zur Flascheneinfüllung und Etikettierung) bedienen und überwachen.

Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft arbeiten als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in Weinbaubetrieben oder angestellt in Winzergenossenschaften, Weinkellereien oder Weingutbetrieben. Sie sind gemeinsam mit Berufskolleg*innen und landwirtschaftlichen Hilfskräften tätig und stehen in Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Wo man arbeitet

Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft bearbeiten und düngen den Boden von Weinbergen und Rebgärten, sie setzen Jungpflanzen, schneiden und binden die Weinstöcke und führen den Rebschnitt durch. Mit dem im Winter durchgeführten Rebschnitt (Zuschneiden von während des Sommers gewachsenen Ästen), regulieren sie den Wuchs der Weinreben und damit den Traubenertrag.

Im Frühjahr bereiten Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft vor dem Anpflanzen der Rebstöcke den Boden der Weinberge vor. Sowohl Boden als auch Rebstöcke benötigen bis zur Ernte der Trauben intensive Pflege. Sie begrünen den Boden zwischen den Weinstöcken, jäten Unkraut, streuen Dünger aus und untersuchen regelmäßig das Blattwerk der Stöcke auf Krankheiten und Schädlinge (z. B. auf Befall durch die Reblaus oder Pilzerkrankungen) – gegebenenfalls behandeln sie die Reben mit Schädlingsbekämpfungsmittel.

In der Erntezeit lesen Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft die Trauben von Hand. Anschließend keltern sie diese im eigenen Betrieb bzw. liefern sie an eine Winzergenossenschaft oder größere Weinbaubetriebe. Die Trauben werden zuerst selektiert (aussortiert) und dann zur Maische verarbeitet. Dabei werden die Trauben von Stiel getrennt und zur Maische zerdrückt. Ein Teil des dabei entstehenden Mosts wird manchmal auch als Süßmost (Traubensaft) abgefüllt. Die Maische wird in einem Gärverfahren in Fässern oder Tanks gelagert. Durch Gärung fermentiert der Zucker im Most zu Alkohol. Die Dauer der Gärung und das konkrete Verfahren hängen vom gewünschten Ergebnis ab.

Nach der Fermentierung (Gärprozess) wird die Maische mit Hilfe von Pressen in feste und flüssige Bestandteile getrennt, gefiltert und der so gewonnene Presswein in Fässer oder anderen Gärbehältern abgefüllt und über mehrere Wochen, Monate oder Jahre in Kellern ausgebaut. Weinbauern und -bäuerinnen begleiten den gesamten Prozess der Traubenverarbeitung und Weinerzeugung. Sie achten dabei auf die Sauberkeit des Kellers, bereiten die Vermostungsanlagen vor und überwachen die Umwandlungsprozesse vom Traubensaft zum Wein. Sie nehmen Proben und bewerten die Qualität der Weine und machen die fertigen Produkte verkaufsfertig – sie füllen den Wein in Flaschen ab, etikettieren diese und lagern sie bis zum Verkauf fachgerecht in Kellern.

Weinbauern und -bäuerinnen sind auch an der Vermarktung und dem Verkauf der Produkte beteiligt. Sie bieten Weinproben an und beraten Kund*innen.

Womit man arbeitet

Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft arbeiten in den Weingärten – insbesondere bei der Ernte – vorwiegend händisch, zunehmend aber auch mit Lesemaschinen. Sie hantieren mit Rebscheren und verwenden so genannte Puten (Körbe) zum Sammeln der Trauben. Außerdem lenken sie Traktoren mit Anhängern. In Kellereien bedienen sie Weinpressen, Filter- und Abfüllanlagen, hantieren mit Weinfässern und Tanks und bedienen Etikettiermaschinen. Wichtig ist auch der Umgang mit und die Kontrolle von Gärmessgeräten, Kohlendioxydüberwachungsgeräten usw.

Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Materialverbrauches setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein. Um Bestellungen abzuwickeln und mit Kund*innen und Lieferanten zu kommunizieren verwenden sie Telefone, Mobiltelefone, E-Mail, Messenger, Onlinemeeting-Tools und verschiedene Datenbanken.

Wie man arbeitet

Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft arbeiten in den Weingärten häufig im Freien und bei verschiedensten Witterungsverhältnissen. Sie sind aber auch in Büros, Weinkellern und Degustierräumen (bei Weinverkostungen) tätig. Sie besuchen Messen, Verkaufsveranstaltungen und Weinprämierungen und nehmen mit den eigenen Weinen daran teil.

Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft arbeiten mit Berufskolleg*innen und landwirtschaftlichen Hilfskräften (insb. Erntehelfer*innen) zusammen und stehen in Kontakt mit °Landwirt*in#nen, °Weinbautechniker*in#nen, °Weinhändler*in#nen sowie mit Mitarbeiter*innen von Behörden und Kammern (z. B. Landwirtschaftskammer). Häufig haben sie auch Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

Die Arbeitszeiten von Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft bzw. Weinbauern und -bäuerinnen sind – wie häufig in der Landwirtschaft – sehr von den äußeren Bedingungen abhängig. Besonders zu Erntezeiten (Weinlese) können lange Arbeitstage und Wochenendarbeit erforderlich sein, um die Trauben im optimalen Reifegrad zu ernten.

Was man macht
  • Reben schneiden (mit Handrebschere oder Schneidegerät), biegen und anbinden
  • Boden lockern, düngen, jäten und begrünen
  • Düngemengen berechnen, Dünger ausbringen, Wildkräuter bekämpfen
  • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchführen (z. B. gegen Pilze, Reblausbefall)
  • Trauben lesen
  • Trauben keltern: die Trauben zu Maische pressen und mahlen, die Maische in Tanks und Fässer zum Gären umfüllen
  • den Gärungsprozess beobachten und kontrollieren
  • Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Weine durchführen
  • gekelterte Weine in Flaschen abfüllen, etikettieren, verpacken und lagern
  • die Werkzeuge, Maschinen und Geräte reinigen und pflegen
  • Weinverkostungen organisieren, Weine ausschenken und die Kund*innen beraten
  • Protokolle und Dokumente führen (z. B. Kellerbuch, Warenein- und -ausgangsbücher), Telefon- und Schriftverkehr mit Kund*innen durchführen (Bestellungen von Großabnehmern, Einzelhandel, Privatpersonen)
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich insbesondere in:

  • kleineren Weinbaubetriebe (in der Regel Familienbetriebe)
  • große Weinbaubetriebe (Weingutsbetriebe)
  • Winzergenossenschaften
  • Betriebe des Weinhandels
  • Landwirtschaftliche Schulen mit Schwerpunkt Weinbau (Lehrtätigkeit)

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Weinbau und Kellereiwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder

  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Facharbeiter*innen für Weinbau- und Kellerwirtschaft sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.

Zusätzlich führen Absolvent*innenverbände von Fachschulen der Fachrichtung Weinbau- und Kellerwirtschaft sowie örtliche Weinbauvereine berufliche Weiterbildungskurse durch. Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.

Die Weinakademie Österreich in Rust bietet ebenfalls Weiterbildungsveranstaltungen an. Für Weinbauern und -bäuerinnen können weiters Veranstaltungen, Kurse oder Seminare, z. B. über Pflanzenschutz und ökologische Landwirtschaft interessant sein.

Größere Weinbaubetriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit vor Ort Produktschulungen durchzuführen.

Auch die Wein- und Obstbauschule Krems, das Bildungszentrum für Obst- und Weinbau Silberberg in der Steiermark und die Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg veranstalten Weiterbildungskurse in verschiedenen Bereichen des Weinbaus und der Kellerwirtschaft.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Weinwirtschaft, Onologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • guter Geschmackssinn
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Naturliebe
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
  • unternehmerisches Denken
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

  • °Agrarmanager*in#
  • °Agrartechniker*in#
  • °Agrarwirt*in – landwirtschaftliche Direktvermarktung#
  • °Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf)#
  • °Feldgemüsebau (Lehrberuf)#
  • °Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Gartenbau (Lehrberuf)#
  • °Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (Lehrberuf)#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Landwirtschaftliche Lagerhaltung (Lehrberuf)#
  • °Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Obstbau und Obstverarbeitung (Lehrberuf)#
  • °Weinbauer / Weinbäuerin#
  • °Weinbautechniker*in#
  • °Weinhändler*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.

b) Freies Gewerbe (Wortlaut gemäß Liste der freien Gewerbe):

  • Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken nach Maßgabe des § 143 Z 7 der Gewerbeordnung 1994 in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Novelle BGBl In Nr 111/2002 (Verabreichung von gebratenen, gegrillten oder gesottenen Würsten, gebratenem oder gegrilltem Fleisch (ausgenommen Innereien) von Rindern und Schweinen, gegrilltem Geflügel und Fisch, Pommes frites, Fleisch- und Wurstsalaten, Fleisch- und Wurstmayonnaisesalaten, Brotaufstrichen, belegten Brötchen, üblichen kalten Beigaben, wie Essiggemüse, Mayonnaise, Senf, Kren, Brot und Gebäck, in einfacher Art, und von vorverpackt angeliefertem Speiseeis sowie der Ausschank von Milchmischgetränken, anderen nichtalkoholischen kalten Getränken und Flaschenbier), wenn die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken im Zusammenhang mit der Ausübung des Buschenschankes nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften erfolgt (Anmerkung: Heurigenbuffet)

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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