EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.640,- bis 2.130,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    EDV-Kaufleute sind im Ein- und Verkauf von Hard- und Software tätig. Außerdem bieten sie begleitende Serviceleistungen an. Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden und installieren die Geräte dem jeweiligen Standard oder Kundenwunsch entsprechend. Im Einkauf bestellen sie Waren nach und sorgen für deren fachgerechte Lagerung. Im Rahmen der Kundenbetreuung suchen sie bei Störungen nach Fehlern und beheben diese selbst oder leiten die fehlerhaften Geräte an die Hersteller weiter. EDV-Kaufleute arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Fachgeschäften des EDV-Handels oder in Fachabteilungen von Kaufhäusern und haben Kontakt zu Fachkräften aus anderen Abteilungen (z. B. Lagerhaltung, Rechnungswesen) und ihren Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    In den letzten Jahren ist der Bedarf an EDV-Kaufleuten, nicht zuletzt aufgrund des starken Wettbewerbs in der Branche, ständig gesunken. Gut ausgebildete EDV-Kaufleute sind aber immer noch gefragt. Gerade in Zeiten hohen Wettbewerbs ist es für die Unternehmen besonders wichtig, die besten IT-Spezialist*innen zu beschäftigen, die sowohl über umfangreiches EDV-Wissen, als auch über kaufmännische Kompetenz verfügen.

    Die zentrale Aufgabe der EDV-Kaufleute ist der Verkauf der jeweils angebotenen Produkte. Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden, bieten Zusatzprodukte (z. B. diverses Zubehör) an und wickeln den Kauf ab. Außerdem stehen sie für Kundenfragen zur Verfügung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung von Garantiefällen.

    Weitere wichtige Tätigkeitsbereiche für EDV-Kaufleute sind der Einkauf und die Lagerhaltung, z. B. Waren bestellen und annehmen, kontrollieren, lagern und pflegen, Bestände inventarisieren sowie das betriebliche Sortiment in den Verkaufsräumen vorbereiten, bereitstellen und präsentieren.

    Darüber hinaus weiß der*die EDV-Kaufmann/EDV-Kauffrau auch über die Bedienung der Geräte und Programme genauestens Bescheid. Sie stellen die Betriebsbereitschaft der Hardware her, installieren und konfigurieren Software und einfache Netzwerke, beheben Störungen und Fehler an Hard- und Software und führen das Arbeiten mit Personalcomputern (auch in Netzwerken) vor.

    Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist oder eine falsche Größe, Form, Farbe etc. gewählt wurde, nehmen Einrichtungsberater*innen die Reklamation entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

    Immer wichtiger wird im Einzelhandel die Verkaufsabwicklung über E-Commerce – also Verkaufsportale im Internet. Für viele Einrichtungsberater*innen wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei spielt sowohl die rasche, als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine besondere Rolle.

  • Womit man arbeitet

    EDV-Kaufleute arbeiten ihrer kaufmännischen Tätigkeit und ihrer Qualifikation entsprechend vorwiegend in Verkaufsräumen und stehen in direktem Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden. Freundliches und kompetentes Auftreten im Zuge eines Verkaufsgespräches gehört ebenso zur Tätigkeit, wie der Umgang mit den zu verkaufenden Produkten und Zubehör- und Ersatzteilen. Sie bedienen Kassen, hantieren mit Formularen wie z. B. Rechnungen und Lieferscheinen, aber auch mit Handwerkzeugen wie Schraubenzieher und Zangen. Sie lesen Handbücher und Installationsanweisungen.

  • Wie man arbeitet

    EDV-Kaufleute arbeiten in den Verkaufs-, Lager-, Büro- und gegebenenfalls auch in angeschlossenen Werkstatträumen (für Reparaturen). Sie arbeiten im Team mit ihren Berufskolleginnen/-kollegen und Vorgesetzten (Abteilungsleiter*innen) sowie mit Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen (z. B. Rechnungswesen, Lager, Kundendienst) und haben unmittelbaren Kontakt zu ihren Kundinnen/Kunden und zu Lieferanten.

    Wie in anderen Einzelhandelsberufen arbeiten Einrichtungsberater*innen auch in Teilzeit und teilweise an Samstagen und am Abend. Im Einzelhandel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

  • Was man macht

    • Kundinnen/Kunden bei der Auswahl von Produkten beraten unter Berücksichtigung technischer, kaufmännischer und rechtlicher Voraussetzungen
    • Service- und Betreuungskonzepte anbieten
    • Bestellungen entgegennehmen und Kundenaufträge abwickeln
    • Rechnungslegung und Zahlungsverkehr durchführen
    • Kaufverträge, Lizenzverträge, Verkaufsdokumente ausstellen
    • kleine Mängel selbst beheben oder im Garantiefall an die Hersteller weiterleiten
    • Waren bestellen, entgegennehmen, Reklamationen durchführen, die Ware sachgerecht lagern bzw. im Verkaufsraum präsentieren
  • Für wen man arbeitet

    • Einzelhandelsbetriebe des IT-Sektors (Computer- und Softwaregeschäfte)
    • IT-Abteilungen großer Handelsketten (vor allem im Elektro- und Fotohandel, aber auch in Großkaufhäusern)
    • IT-Abteilungen von Industrie, Banken und Behörden
    • Serviceunternehmen großer Computerfirmen
    • Anbieter*innen von Firmensoftware, Datenbanken und IT-Netzwerken
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Der IT-Bereich ist ständig in Bewegung, die Technologien in dieser Branche entwickeln sich rasch weiter. Deshalb hat gerade IT-spezifisches Fachwissen sehr kurze Gültigkeit und macht die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung zu einer zwingenden Voraussetzung für den Beruf.

    Weiterbildungsbereiche für EDV-Kaufleute sind beispielsweise:

    • Neue Hardware, Software, Betriebssysteme, Netzwerktechnologien
    • Internet und Multimedia
    • Cloud-Technologien
    • Warenbeschaffung, Lagerhaltung
    • Rechnungswesen, Kostenrechnung
    • Projekt- und Informationsmanagement
    • Marketing, Verkauf, Kundenbetreuung
    • Fachenglisch
    • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
    • Umgang mit sozialen Medien
    • E-Commerce, Online-Handel

    Auf dem Gebiet der EDV/IT sind zahlreiche Weiterbildungsarten möglich, angefangen von der Lektüre von Fachzeitschriften und -büchern über Kurse der Herstellerfirmen bis hin zu den bekannten Einrichtungen der beruflichen Erwachsenenbildung, vor allem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und Berufsförderungsinstitut (bfi), die auch zahlreiche kaufmännische Kurse anbieten.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können EDV-Kaufleute zu Teamleiter*innen, Abteilungs- oder Filialleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
    • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Fremdsprachenkenntnisse
    • gute Deutschkenntnisse
    • kaufmännisches Verständnis
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Koordinationsfähigkeit
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf EDV-Kaufmann/EDV-Kauffrau ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Betriebstechnik (Lehrberuf)
    • Informationstechnologie – Systemtechnik (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Datenbank-Administrator*in
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Manager*in
    • EDV-Servicetechniker*in
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Betriebstechnik (Lehrberuf)
    • Informationstechnologie – Systemtechnik (Lehrberuf)
    • IT-Assistant (m./w./d.)
    • IT-Consultant (m./w./d.)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe
    • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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