Worum es geht
Entsorgungs- und Recyclingfachleute im Bereich Abwasser arbeiten in allen Bereichen der Abwasserentsorgung und -wiederaufbereitung. Zunächst überprüfen und beurteilen sie die zu behandelnden Abwässer. Sie erstellen chemische und physikalische Analysen und legen die weitere Vorgangsweise zur fachgerechten Entsorgung oder Wiederaufbereitung des Wassers fest. Schließlich bedienen und überwachen sie die abwassertechnischen Maschinen, Anlagen und Geräte. Sie arbeiten gemeinsam im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Fachkräften aus dem Bereich Umwelttechnik und Umweltberatung.
Wo man arbeitet
Die Reinhaltung der Gewässer und des Grundwassers ist heute angesichts der immer größer werdenden Abwassermengen der Großstädte und der Industrie eine der wichtigsten Aufgaben des Umweltschutzes. Die wichtigsten Aufgaben von Entsorgungs- und Recyclingfachleuten – Abwasser ist die Analyse und Klassifizierung von Abwässern aus Haushalten und Betrieben sowie die Festlegung und Durchführung von Behandlungsmethoden zur Wasserreinigung und Wasseraufbereitung.
Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abwasser arbeiten in öffentlichen und privaten Kanalisations- und Kläranlagen. Zunächst überprüfen und beurteilen sie die zu behandelnden Abwässer. Sie erstellen chemische und physikalische Analysen und legen die notwendigen Behandlungsschritte fest. In mehreren Phasen (z. B. Filtern, Zentrifugieren, Chlorieren) werden Abwässer gereinigt, von Bakterien und Verschmutzungen befreit und abschließend wieder über Wasserleitungen den Haushalten und Betrieben zugeführt. Abwässer, die nicht wiederaufbereitet werden können, werden fachgerecht entsorgt. Sie bedienen und steuern dabei verschiedene abwassertechnische Maschinen, Geräte und Anlagen.
Entsorgungs- und Recyclingfachleute im Bereich Abwasser verfügen über Kenntnisse in Mikrobiologie, Biotechnologie sowie über technische Grundlagenkenntnisse in Mechanik, Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik.
Womit man arbeitet
Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abwasser steuern und überwachen abwassertechnische Maschinen, Geräte und Anlagen wie z. B. Filteranlagen, Zentrifugen, Schleusen, Chloranlagen. Sie arbeiten an computergesteuerten Messgeräten sowie mit chemischen und biochemischen Labor-Utensilien wie z. B. Analyseautomaten, Reagenzgläser, Mikroskope, Thermometer, Indikatoren und Filter. Sie führen Listen, Protokolle, Betriebsbücher und Datenbanken.
Wie man arbeitet
Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abwasser arbeiten in Kläranlagen häufig im Freien. Die Analyse der Proben erfolgt in Labors. Je nach Größe des Unternehmens arbeiten sie eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Fach- und Hilfskräften im Bereich Umwelttechnik und Abfallwirtschaft; siehe z. B. Abfallberater*in, Abfallbeauftragter / Abfallbeauftragte, Deponiewart*in, Umwelttechniker*in, Klärwart*in. Sie haben weiters Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen.
Was man macht
- Abwässer in Wiederaufbereitungsbecken leiten, klassifizieren und analysieren
- Behandlungsmethoden auswählen und Behandlungsschritte festlegen
- abwassertechnische Geräte, Maschinen und Anlagen wie Filteranlagen, Zentrifugen, Schlammbecken und Chloranlagen einstellen, bedienen und steuern
- betriebsspezifische Hebezeuge, Transporteinrichtungen und Förderanlagen bedienen
- chemische, biochemische und physikalische Hilfsmittel und Messgeräte handhaben
- Kanalisationsanlagen, Wiederaufbereitungsanlagen, Wasserleitungen regelmäßig prüfen, warten und instand setzen
- Protokolle, Listen, Datenbanken und Betriebsbücher führen
Für wen man arbeitet
- Öffentliche und private Unternehmen der Abwasserentsorgung und -wiederaufbereitung wie z. B. Kanalisationsbetriebe, Kläranlagen
- Unternehmen mit Spezialisierung auf bestimmte Abwässer (z. B. Industrieabwässer)
- Industriebetriebe mit eigenen Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen
- Serviceunternehmen für Montage, Wartung und Betreuung von Abwasserentsorgungsanlagen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Entsorgungs- und Recyclingtechnik
- Abfallwirtschaft
- Deponiewesen
- Chemie, Biologie, Biochemie
- Umwelttechnik
- Ökosystemwissenschaften
- Umweltrecht
- Qualitätsmanagement
- Dokumentation, Projektmanagement
- Fachenglisch
Wie man sich weiterbilden kann
Weiterbildung bedeutet für Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abwasser, sich kontinuierlich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse in folgenden Bereichen anzueignen:
- Umweltrecht (Abfall- und wasserrechtliche Bestimmungen)
- Umweltschutzbestimmungen und -auflagen, Sicherheitsvorschriften)
- Methoden der Abwasserbehandlung (chemische Arbeitsstoffe, Mikrobiologie, Biotechnologie)
- Zusatzkenntnisse über Mechanik, Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik (z. B. Steuerungs- und Regelungstechnik)
- Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement
Weiterbildungsmöglichkeiten für Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abwasser werden von den Unternehmen der Abwasserwirtschaft (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftverband (ÖWAV)) sowie von Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und von Berufsförderungsinstitut (bfi), angeboten.
Mit entsprechender Weiterbildung können Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abwasser auch die Berechtigung für eine Tätigkeit als Klärwärter in Abwasseraufbereitungsanlagen erwerben.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gute körperliche Verfassung
- Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
- Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- chemisches Verständnis
- technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Gesundheitsbewusstsein
- Rechtsbewusstsein
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Hygienebewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- Problemlösungsfähigkeit
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Gerberei (Lehrberuf), „1. voll“
- Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Gerberei (Lehrberuf), „1. voll“
- Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:
Freies Gewerbe:
- Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern (unabhängig von der Bewilligungspflichten nach § 15 Abfallwirtschaftsgesetz u. a. betreffend die Genehmigungspflicht für Deponien)
- Abfallbeauftragter gem. § 11 Abfallwirtschaftsgesetz
- Abfallberatung, eingeschränkt auf die Erteilung von Informationen über Möglichkeiten der Vermeidung, Entsorgung und Lagerung von Abfällen sowie die Abwasserentsorgung und -reinigung unter Ausschluss der Erstellung von Abfallkonzepten
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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