Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.440,- bis 2.070,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Finanzdienstleistungskaufleute sind die Profis rund um Geld und Veranlagung. Ihre Aufgabe ist es, ihre Kundinnen und Kunden bestmöglich in finanziellen Angelegenheiten zu beraten (z. B. über Geldanlagen, Kreditaufnahmen, private Altersvorsorge). Für ihre Arbeit müssen sie selbst über ausgezeichnete betriebs- und finanzwirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen in Unternehmungen der Finanzdienstleistungsbranche (z. B. Vermögensberatungen, Versicherungen, Banken), aber auch regelmäßige Besuche bei ihren Kundinnen und Kunden gehören zu ihrem Arbeitsalltag.

  • Wo man arbeitet

    Die Finanzdienstleistungsbranche gewinnt immer mehr an Bedeutung. Speziell das Bedürfnis an privater Vorsorge hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Finanzdienstleistungskaufleute helfen ihren Kundinnen/Kunden ihre finanzielle Situation bestmöglich zu gestalten. Diese Tätigkeit umfasst eine Vielzahl von Aufgaben.

    Finanzdienstleistungen bezeichnen alle Dienstleistungen die Finanzgeschäfte betreffen. Dazu gehört es z. B. die besten Angebote für Kredite herauszufinden, über die günstigsten Versicherungsmöglichkeiten zu informieren, Angebote für private Altersvorsorge zusammenzustellen, für Neuerwerbungen Leasingkonzepte zu erarbeiten oder die jeweils besten Anlagemöglichkeiten zusammenzustellen (z. B. Wertpapiere wie Fonds oder Aktien). Finanzdienstleistungskaufleute sind meist auf einen oder einige dieser Bereiche spezialisiert.

  • Womit man arbeitet

    Finanzdienstleistungskaufleute arbeiten mit Computer, Laptops und betrieblichen Softwareprogrammen. Sie verwenden alle Formen der Kommunikationsmittel (Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, Videotelefonie usw.). Sie lesen und erstellen Kredit- und Versicherungsverträge, Finanzanalysen und -statistiken und hantieren dabei mit Formularen, Prospekten und analysieren Unterlagen des Finanz- und Rechnungswesens, juristische Unterlagen, Finanzmarktberichte und dergleichen mehr.

    Da Finanzdienstleistungskaufleute häufig Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden haben, sollten sie neben ihrem fachspezifischem Know-how auch über ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein freundliches, sicheres Auftreten verfügen.

  • Wie man arbeitet

    Finanzdienstleistungskaufleute arbeiten in Büros von Finanzdienstleistungsunternehmen (z. B. Vermögensberatungen, Versicherungen, Banken) gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Für ihre Tätigkeit ist selbstständiges Arbeiten sehr wichtig, sie stehen jedoch auch im regelmäßigen Austausch mit Berufskolleginnen/-kollegen (siehe hierzu z. B. die Berufe Finanzberater*in, Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)).

    Finanzdienstleistungskaufleute sind häufig im „Außendienst“ unterwegs, d. h. das regelmäßige Besuchen ihren Kundinnen und Kunden gehört zu ihrem Arbeitsalltag. Im Innendienst arbeiten sie überwiegend an Computerarbeitsplätzen an Bildschirmen. Ihre Arbeitszeit im Innendienst richtet sich grundsätzlich nach den betriebsüblichen Bürozeiten. Im Außendienst bei der Betreuung von Privatkunden sind Finanzdienstleistungskaufleute auch zu Tagesrandzeiten (vor allem am Abend) und an Wochenenden tätig, dann wenn ihre Kundinnen und Kunden zu Hause sind.

  • Was man macht

    • Kundinnen/Kunden empfangen und bedienen, Kundenwünsche erfassen
    • Kundinnen/Kunden bei der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen beraten
    • Finanzdienstleistungsinstrumente vermitteln
    • die spezifischen Kundenbedürfnisse erheben
    • Angebote zu Veranlagungen ausarbeiten
    • Reklamationen bearbeiten
    • Leistungsfälle abwickeln
    • administrative Arbeiten mit Hilfe von betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen
    • an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken
    • Auswertungen und Datenanalysen durchführen, Statistiken auswerten
  • Für wen man arbeitet

    Finanzdienstleistungsunternehmen wie z. B.

    • Banken
    • Versicherungen
    • Vermögensberatungen
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Finanzdienstleistungskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen. Weiterbildung ist generell im IT-, im kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen, aber auch Kunden- und Beratungsbereich sehr wichtig.</p

    Weiterbildungsbereiche für Finanzdienstleistungskaufleute sind beispielsweise:

    • Geld-, Kredit-, Wertpapier- und Hypothekenwesen
    • Investitions- und Finanzplanung
    • Wertpapier-, Kredit-, Leasing- und Versicherungsrecht
    • Bankmanagement
    • Internet, Social Media und Multimedia
    • Datenanalyse und Big Data
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Controlling
    • allgemeine kaufmännische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Themen
    • Kundenberatung und Verkaufstraining (z. B. Gesprächsführung, Verkaufspsychologie)
    • Fremdsprachen

    Zahlreiche Weiterbildungsanbieter wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen für den Tätigkeitsbereich von Finanzdienstleistungskaufleuten relevante Weiterbildungskurse durch.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Finanzdienstleistungskaufleute zu Teamleiter*innen, Büroleiter*innen oder Abteilungsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • kaufmännisches Verständnis
    • wirtschaftliches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verhandlungsgeschick
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Finanzdienstleistung ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankangestellter / Bankangestellte
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Controller*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzberater*in
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Managementassistent*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Revisionsassistent*in
    • Risk Manager*in
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Unternehmensberater*in
    • Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Versicherungsvermittler*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wertpapierhändler*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    Reglementiertes Gewerbe – Rechtskraftgewerbe:

    • Gewerbliche Vermögensberatung, BGBl. II Nr. 95/2003, Novelle mit BGBl. II Nr. 87/2012
    • Wertpapiervermittlung, BGBl. II Nr. 88/2012

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen zusätzlich die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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