Fleischverkauf

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.260,- bis 1.740,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Fleischverkäufer*innen richten Fleisch- und Wurstwaren ladenfertig her und verkaufen sie. Sie bereiten außerdem Fleisch- und Wurstplatten, heiße Imbisse wie Braten oder Fleischlaibchen und andere Fertigimbisse zu. Sie beraten die Kundinnen und Kunden, schneiden die Fleisch- und Wurstwaren fachgerecht auf, wiegen und verpacken sie und kassieren den Verkaufspreis. Sie präsentieren die Waren und sind für die Sauberkeit des Verkaufsraumes zuständig.

    Fleischverkäufer*innen arbeiten in Klein- und Mittelbetrieben des Fleischergewerbes oder in Fleisch-und Wurstabteilungen in Supermärkten. Sie sind im Team mit Kolleginnen und Kollegen und Hilfskräften tätig und haben Kontakt mit Lieferanten und Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    Fleischverkäufer*innen kennen alle Arten von Fleischwaren und die küchenmäßige Verwendbarkeit und Zubereitung von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Nebenprodukten. Sie beraten und informieren ihre Kundinnen und Kunden über Inhaltsstoffe und Verwendungsmöglichkeiten der Produkte. Sie schneiden Fleisch- und Wurstwaren fachgerecht auf, richten Aufschnittplatten an, garnieren sie und bereiten Snacks, kalte und warme Imbisse zu, wie z. B. Aufstriche, Braten, Fleischlaibchen und Feinkostsalate.

    Fleischverkäufer*innen sorgen auch für eine ansprechende Präsentation der Waren – sie gestalten und dekorieren die Verkaufstheke und die Schaufensterauslage und verweisen mit Preisschildern und -tafeln auf Verkaufsaktionen. Sie bedienen die Kassen und erledigen am Ende des Arbeitstages die Abrechnung. Um einen reibungslosen Verkaufsablauf zu gewährleisten, überprüfen und ergänzen sie die Warenvorräte, bestellen bei Bedarf Produkte nach und planen für den nächsten Verkaufstag vor. Sie übernehmen gelieferte Waren, die sie fachgerecht lagern. Dabei achten sie besonders darauf, dass Kühlketten nicht unterbrochen und Hygienestandards eingehalten werden.

    Fleischverkäufer*innen haben Kenntnisse über berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere über Vorschriften der Lebensmittelhygiene und der Sicherheit und wirken bei der Durchführung von Hygienemaßnahmen mit. Sie achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Verkaufsraum.

  • Womit man arbeitet

    Fleischverkäufer*innen setzen bei ihrer Arbeit Maschinen und Geräte wie Waagen, Schneidemaschinen, Fleischwölfe, Bratöfen, Grillgeräte und Verkaufskassen sowie Werkzeuge wie Messer, Beile und Gabeln ein. Diese warten, reinigen und desinfizieren sie regelmäßig. Bei allen Tätigkeiten sind Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten. Fleischverkäufer*innen tragen Berufskleidung, wie z. B. Schürzen, Kopfbedeckungen und Einweghandschuhe.

  • Wie man arbeitet

    Fleischverkäufer*innen sind in vor allem in Verkaufsräumen von Fleischereibetrieben und in den Fleisch- und Wurstabteilungen von Supermärkten tätig, aber auch in Lager-, Verarbeitungsräumen. Sie arbeiten im Team mit Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen, Hilfskräften und Lagerarbeiter*innen und stehen in Kontakt mit Kundinnen und Kunden und mit Lieferanten.

    Wie in anderen Handelsberufen arbeiten Fleischverkäufer*innen auch in Teilzeit und teilweise auch an Samstagen und am Abend. Im Handel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert. Als Fleischverkäufer*in hantiert man außerdem oft mit rohem Fleisch und muss dieses für die Kundinnen und Kunden zurichten. Damit sind auch bestimmte Gerüche verbunden, mit denen man zurechtkommen muss.

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden bedienen und beraten; kassieren und Reklamationen annehmen
    • Fleisch und Fleischwaren ladenfertig herrichten
    • die Waren ansprechend präsentieren und auszeichnen (mit Preisen versehen), Schaufenster dekorieren
    • Fleisch und Fleischwaren fachgerecht aufschneiden und verpacken, Platten belegen und garnieren, kalte und warme Imbisse (z. B. Leberkäse, Fleischlaibchen, Feinkostsalate) zubereiten
    • Fleisch und Fleischwaren von Lieferant*innen entgegen nehmen und fachgerecht lagern bzw. in Regale schlichten
    • die Tageseinnahmen abrechnen und den Kassenabschluss durchführen
    • Warenbestand überwachen, überprüfen und für rechtzeitige Nachbestellung sorgen
    • den Verkaufsraum sauber halten, Werkzeuge und Maschinen instand halten und desinfizieren
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe des Fleischergewerbes
    • Fleisch- und Wurstabteilungen von Supermärkten
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Lebensmittelhandel, Lebensmittelkunde
    • Fleisch- und Wurstwaren (Warenkunde)
    • fachgerechte Kühlung und Lagerung
    • Maschinen- und Gerätekunde
    • Buchhaltung, Lagerhaltung, Kostenrechnung
    • Verkaufsraum- und Vitrinengestaltung
    • Fleisch- und Wurstwaren aufschneiden und anrichten
    • Aufstriche mischen, Wurstplatten belegen
    • Fleisch- und Wurstwarenverkauf
    • Snacks und Imbisse (wie z. B. Wurst- und Leberkäsesemmeln) verkaufen
    • Kundinnen- und Kundenberatung und -betreuung
    • Hygiene, Sauberkeit und Desinfizieren
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Fleischverkäufer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Fleischverkäufer*innen:

    • Fleischverarbeitung
    • Lagerung und Haltbarmachung von Fleisch und Fleischwaren
    • Hygiene und Arbeitssicherheit
    • Kundenenberatung und -betreuung
    • Reklamationswesen/li>
    • Marketing und Werbung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • Datensicherheit, Datenschutz

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Handel an.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Fleischverkäufer*innen zu Teamleiter*innen, Filialleiter*innen oder Gebietsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Vor allem große Einzelhandelsketten bieten diesbezüglich meist gute innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung – Stehen
    • guter Geruchssinn
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Ernährungskompetenz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • gutes Augenmaß
    • kaufmännisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein
    • Infektionsfreiheit

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Facharbeiter*in landwirtschaftliche Lagerhaltung (Lehrberuf)
    • Fleischverarbeitung (Lehrberuf), „1. voll“ *
      * Anmerkung: Lehrzeiten, die in einem Fleischerbetrieb im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau oder im Lehrberuf Fleischer zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Fleischverkauf in vollem Ausmaß anzurechnen
    • Koch / Köchin (Lehrberuf)
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
    • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Direktberater*in
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Facharbeiter*in landwirtschaftliche Lagerhaltung (Lehrberuf)
    • Fleischuntersucher*in und Trichinenschauer*in
    • Fleischverarbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Kassier*in – Einzelhandel
    • Koch / Köchin (Lehrberuf)
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
    • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)
    • Verkäufer*in
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    freie Gewerbe, z. B.:

    • Handelsgewerbe
    • Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung (Anmerkung: die Anbringung von Zusätzen in Klammer wie Sekterzeugung, Essigerzeugung, Erzeugung von Fruchtsäften ist möglich)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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