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Florist*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.760,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Florist*innen arbeiten in Gärtnereien oder in Betrieben des Blumenhandels. Sie stellen aus Schnittblumen, Trocken- und Kunstblumen sowie Dekormaterial verschiedene Blumensträuße, Blumengestecke und Kränze für verschiedene Anlässe her: für Hochzeiten und Geburtstage, für Trauerfeiern, Jubiläen, Muttertag und andere Anlässe oder Feste oder einfach als Geschenk bei Besuchen.
Nach Auftrag dekorieren sie Ball- und Festsäle oder Empfangshallen mit Blumenschmuck. Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Blumensträußen und Gestecken, verkaufen auch Topf- und andere Pflanzen und beraten zur richtigen Pflege und über geeignete Standorte für die Pflanzen.

Florist*innen arbeiten in Verkaufslokalen, Lagerräumen, Gewächshäusern und zum Teil auch im Freien gemeinsam mit Berufskolleginnen und -kollegen und stehen in Kontakt mit Lieferanten und Kundinnen und Kunden. Für Verwaltungsarbeiten sind sie außerdem in angeschlossenen Büros tätig.

Wo man arbeitet

Florist*innen kennen alle handelsüblichen Blumen und Pflanzen, deren Pflege- und Lagerbedingungen und ihre Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Sie züchten und pflegen Schnittblumen und Topfpflanzen und bereiten sie für den Verkauf in der Blumenhandlung vor. Sie pflegen die lagernden Blumen und Pflanzen, gießen und düngen sie regelmäßig und sorgen für die richtige Umgebungstemperatur. Bei Schädlingsbefall oder Erkrankungen der Pflanzen ergreifen Florist*innen geeignete Gegenmaßnahmen. Auch die Gestaltung von Auslagen und Verkaufsflächen gehört zu ihren Aufgaben.

Florist*innen beraten die Kundinnen und Kunden über passenden Blumenschmuck zum jeweiligen Anlass und die richtige Pflege. Sie stellen nach Kundenwunsch Blumensträuße zusammen, beraten dabei über passende Kombinationen, arrangieren Pflanzen in Vasen, Schalen, Körben und Pflanzgefäßen und gestalten Tisch- und Fensterschmuck.

Wichtige Tätigkeitsbereiche, bei denen sie ihre gestalterischen Fähigkeiten besonders einbringen, sind die Herstellung von Tisch- und Saalschmuck für Hochzeiten, Bälle und andere Feiern, Brautsträußen und Trauerfloristik (Kränze und Gestecke für Trauerfeiern).
Zur Herstellung von Gestecken schneiden sie zunächst die Steckmasse (schwammartiges Kunststoffmaterial) zu und befestigen ein Steckgitter daran. Bei Gestecken aus frischen Schnittblumen befeuchten sie den Schwamm und stecken die Blumen sowie Blätter, Zweige und anderes Dekormaterial ein. Anschließend bedecken sie die noch sichtbare Steckmasse z. B. mit Moos, Gräsern oder Textilstoffen (Bändern etc.).

Bei der Herstellung von Kränzen verwenden sie als Unterlage einen Reifen aus Draht, Stroh oder Styropor, auf dem sie z. B. Zweige von Nadelbäumen (häufig Tannenzweige), Laubwerk, Zapfen, Fruchtkapseln, Schleifen und anderes Dekormaterial anbringen. An Begräbniskränzen werden je nach Bestellung frische Schnittblumen (z. B. Nelken, Rosen, Astern) und Schleifen mit Gruß- und Traueraufschriften angebracht.

Florist*innen sind aber auch für organisatorische und verwaltende Arbeiten zuständig und wickeln den Verkauf mit den Kund*innen ab. Sie bestellen Waren, kontrollieren die Qualität gelieferter Waren und lagern sie. Sie erledigen Telefon- und Schriftverkehr, stellen Rechnungen und Lieferscheine aus und kassieren von den Kund*innen die Rechnungsbeträge. Zu ihren Aufgaben gehört auch Datenbanken für Lieferant*innen und Kund*innen zu führen, Lagerkarteien aktuell zu halten und die Kassabücher und andere Aufzeichnungen zu führen.

Womit man arbeitet

Florist*innen hantieren mit gartentechnischen Geräten wie Scheren, Hacken, Schaufeln, Gießkannen und Sprühgeräten. Sie benützen Hilfsmaterialien wie Blumentöpfe, Draht, Stroh, Styropor, Schnüre und Folien. Sie bedienen Registrierkassen, Computer mit Textverarbeitungs- und Kalkulationssoftware und verwenden dabei verschiedene Formulare (Rechnungen, Lieferscheine, Bestellformulare usw.). Mit Hilfe der Computer führen sie Kund*innen- und Lieferantendateien und Lagerhaltungsdatenbanken.

Immer wichtiger für Florist*innen wird der Umgang mit dem Internet und Sozialen Medien, um Kundinnen und Kunden optimal auch über diese Kanäle zu erreichen und mögliche Zusatzleistungen wie Online-Bestellungen und Lieferservices zu bieten.

Wie man arbeitet

Florist*innen arbeiten in Werkstätten, Gewächshäusern, Lagerräumen und Verkaufs- und Büroräumen von Gärtnereien und Blumenhandlungen, zum Teil sind sie dabei auch im Freien tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und Anlernkräften und stehen in Kontakt zu Lieferanten und ihren Kundinnen und Kunden.

Die Arbeitszeiten von Florist*innen richten sich nach den Öffnungszeiten der Blumenhandlungen und dabei gelten grundsätzlich die Regelungen für allgemeine Ladenöffnungszeiten. Für Naturblumenhandlungen gibt es allerdings einige regional unterschiedliche Sonderregelungen, die auch die eingeschränkte Öffnung an Sonntagen und Feiertagen ermöglicht. Florist*innen arbeiten deshalb manchmal auch an Sonn- und Feiertagen.

Was man macht
  • Gestecke herstellen: Steckmasse zuschneiden, Steckmasse befeuchten
  • Blumen und Pflanzenteile (Blätter, Zweige, Fruchtkapseln usw.) aufstecken
  • Steckmasse mit Blättern oder Moos und anderem Dekor bedecken
  • Kränze herstellen: Tannenzweige, Laubwerk, Zapfen, Schnittblumen, Schleifen u. a. an einer Kranzunterlage aus Draht, Stroh oder Styropor anbringen
  • Blumen- und Pflanzenschmuck für Feiern, Feste und Bälle planen und gestalten
  • Schnittblumen und Topfpflanzen züchten, pflegen und verkaufen
  • Schnittblumen zu Sträußen zusammenstellen, Pflanzen in Gefäßen wie Vasen, Körben, Schalen etc. arrangieren
  • Auslagen und Geschäftsflächen von Blumenhandlungen gestalten und dekorieren
  • Kundinnen und Kunden über Art, Haltbarkeit und Pflege von Schnittblumen und Topfpflanzen beraten
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Florist*innen bieten insbesondere:

  • Betriebe des Blumenbindergewerbes
  • Betriebe des Blumenhandels
  • Gärtnereien
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Florist*in ist ein dreijähriger gewerblicher Lehrberuf.

Alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem die Gärtnerinnen- und Gärtnerschule sowie verschiedene Landwirtschaftliche Fachschulen mit Schwerpunkt Floristik.

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Für Maturantinnen und Maturanten besteht in Wien die Möglichkeit den Beruf im Rahmen der Duale Akademie mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren zu erlernen.

Wie man sich weiterbilden kann

Florist*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Florist*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere Blumenhandlungen und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Anlagen und Geräten oder im Rahmen von neuen Produkten oder bieten Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit vor Ort diverse Einschulungen durchzuführen.
Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner zu relevanten Themen Kurse durch oder auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien im Rahmen der Schönbrunner Akademie zu verschiedenen Themen des Gartenbaus.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. in Biologie, Botanik oder Pflanzenwissenschaft).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Einzelhandel – Allgemeiner Einzelhandel (Lehrberuf)#
  • °Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)#
  • °Forsttechnik (Lehrberuf)#
  • °Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. halb“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gartenbau (Lehrberuf)#
  • °Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Dekorateur*in#
  • °Einrichtungsberater*in#
  • °Einzelhandel – Allgemeiner Einzelhandel (Lehrberuf)#
  • °Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)#
  • °Forsttechnik (Lehrberuf)#
  • °Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. halb“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gartenbau (Lehrberuf)#
  • °Gartenbautechniker*in#
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Landwirt*in#
  • °Modedesigner*in#
  • °Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Blumenbinder (Floristen), BGBl. II Nr. 49/2003, Novelle durch Art. 15, BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:
– Friedhofsgärtnerei

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: