Florist*innen kennen alle handelsüblichen Blumen und Pflanzen, deren Pflege- und Lagerbedingungen und ihre Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Sie züchten und pflegen Schnittblumen und Topfpflanzen und bereiten sie für den Verkauf in der Blumenhandlung vor. Sie pflegen die lagernden Blumen und Pflanzen, gießen und düngen sie regelmäßig und sorgen für die richtige Umgebungstemperatur. Bei Schädlingsbefall oder Erkrankungen der Pflanzen ergreifen Florist*innen geeignete Gegenmaßnahmen. Auch die Gestaltung von Auslagen und Verkaufsflächen gehört zu ihren Aufgaben.
Florist*innen beraten die Kundinnen und Kunden über passenden Blumenschmuck zum jeweiligen Anlass und die richtige Pflege. Sie stellen nach Kundenwunsch Blumensträuße zusammen, beraten dabei über passende Kombinationen, arrangieren Pflanzen in Vasen, Schalen, Körben und Pflanzgefäßen und gestalten Tisch- und Fensterschmuck.
Wichtige Tätigkeitsbereiche, bei denen sie ihre gestalterischen Fähigkeiten besonders einbringen, sind die Herstellung von Tisch- und Saalschmuck für Hochzeiten, Bälle und andere Feiern, Brautsträußen und Trauerfloristik (Kränze und Gestecke für Trauerfeiern).
Zur Herstellung von Gestecken schneiden sie zunächst die Steckmasse (schwammartiges Kunststoffmaterial) zu und befestigen ein Steckgitter daran. Bei Gestecken aus frischen Schnittblumen befeuchten sie den Schwamm und stecken die Blumen sowie Blätter, Zweige und anderes Dekormaterial ein. Anschließend bedecken sie die noch sichtbare Steckmasse z. B. mit Moos, Gräsern oder Textilstoffen (Bändern etc.).
Bei der Herstellung von Kränzen verwenden sie als Unterlage einen Reifen aus Draht, Stroh oder Styropor, auf dem sie z. B. Zweige von Nadelbäumen (häufig Tannenzweige), Laubwerk, Zapfen, Fruchtkapseln, Schleifen und anderes Dekormaterial anbringen. An Begräbniskränzen werden je nach Bestellung frische Schnittblumen (z. B. Nelken, Rosen, Astern) und Schleifen mit Gruß- und Traueraufschriften angebracht.
Florist*innen sind aber auch für organisatorische und verwaltende Arbeiten zuständig und wickeln den Verkauf mit den Kund*innen ab. Sie bestellen Waren, kontrollieren die Qualität gelieferter Waren und lagern sie. Sie erledigen Telefon- und Schriftverkehr, stellen Rechnungen und Lieferscheine aus und kassieren von den Kund*innen die Rechnungsbeträge. Zu ihren Aufgaben gehört auch Datenbanken für Lieferant*innen und Kund*innen zu führen, Lagerkarteien aktuell zu halten und die Kassabücher und andere Aufzeichnungen zu führen.