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Glasbautechnik (Modullehrberuf)

Lehrzeit
3 bzw. 4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.180,- bis 2.500,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Glasbautechniker*innen führen sowohl Neuverglasungen als auch Reparatur- und Wartungsarbeiten an bereits bestehenden Verglasungen durch. Sie verglasen Außenbereiche von Gebäuden (z. B. Tür-, Fenster-, Schaufensterverglasungen, Fassaden) und montieren Glasdächer und andere Glaskonstruktionen. Sie stellen Möbel, Schiebetüren, Zierverglasungen, Geländer usw. für den Innenausbau, Spiegel und Bilderverglasungen und Fahrzeugverglasungen her.

Glasbautechniker*innen stellen Skizzen und Entwürfe her, transportieren Glasplatten zum Einsatzort, hantieren mit Werkzeugen wie z. B. Glasschneider, Glasermesser, Glaserhammer und bedienen Maschinen von handgeführten Glassägen oder Handschleifmaschine bis hin zu Bandschleifmaschine, Diamantsäge, CNC-Bearbeitungszentrum und Wasserstrahlschneidmaschine.

Sie arbeiten gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes und in Produktionshallen von glasbe- und -verarbeitenden Industriebetrieben. Im Rahmen von Fassaden- und Außenverglasungen an Gebäuden arbeiten sie mit Fachkräften des Baugewerbes direkt vor Ort auf den Baustellen.

Weiterführende Informationen zum Hauptmodul findest du unter:

  • °Glasbautechnik – Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
Wo man arbeitet

Der Tätigkeitsbereich der Glasbautechniker*innen umfasst das Zuschneiden, Bearbeiten und Montieren sämtlicher Profil- und Flachglasprodukte sowie Neuverglasungen und Reparatur bereits bestehender Verglasungen. Die Glasbautechniker*innen verglasen Gebäude aller Art, Möbel und Fahrzeuge, Glasdächer, Wintergärten und Aquarien, stellen zu verglasende Bilderrahmen aus fabrikmäßig erzeugten Leisten her, montieren Glasdächer, erzeugen Blei- und Messingsprossenverglasungen und ähnliche Glaskonstruktionen. Außerdem stellen Glasbautechniker*innen Wandverkleidungen aus Glas, Portale, Fassaden und Eingänge, Wand- und Deckenteile sowie Geländer aus Glasteilen und Glasbausteinen her und fertigen dekorative Kunstverglasungen, Spiegel sowie Glasschriften und Glasmosaike an. Auch Duschkabinen, Glastüren und Vitrinen gehören zu ihren Erzeugnissen. Außerdem restaurieren sie z. B. Bleiverglasungen in Kirchen und anderen alten Gebäuden.

Glasbautechniker*innen wenden bei ihrer Arbeit facheinschlägige Schneidetechniken, Schleiftechniken, Bohrtechniken, Befestigungstechniken, Trenntechniken für Glas und Glassubstitute und Verbindungstechniken für Holz, Metall und Kunststoffen an. Beim Glasschneiden, ritzen sie z. B. mit leichtem Druck mit einem Glasschneider die Oberfläche des Glases an, schieben die Glasscheibe dann über den Rand des Arbeitstisches und brechen mit kurzem Ruck das Glas an der gewünschten Stelle, um es dann weiterzubearbeiten.
Sie verarbeiten Dicht-, Kleb- und Dämmstoffe und veredeln Glas auf mechanische (Bohren, Sägen, Schleifen, Schneiden, Polieren), chemische oder auch thermische Weise (z. B. Biegen, Wölben, Verschmelzen). Sie lackieren und bekleben Glasflächen mit Dekorfolien oder sandstrahlen Glas.

Bei der Reparatur und Sanierung von Glasprodukten und Glaskonstruktionen spielen die Themen erhöhte Sicherheit (z. B. Einbruchschutz) und Verbesserung der Energieeffizienz und des Hitzeschutz eine große Rolle. Bei Altbauten beachten Glasbautechniker*innen außerdem den Erhalt denkmalgeschützter oder historisch bedeutsamer Glasobjekte. Sie stellt zuerst Fehler, Schäden, Funktionsstörungen sowie energieeffiziente Optimierungsmöglichkeiten fest und bietet den Kund*innen verschiedene Instandsetzungsvarianten (z. B. Austausch, Reparatur, Notverglasung) an, die thermische Verbesserungen und/oder erhöhte Sicherheit bringen.

Glasbautechniker*innen müssen sehr sorgfältig und genau arbeiten. Das Einpassen von Gläsern in z. B. Rahmenkonstruktionen ist Millimeterarbeit und muss exakt und ohne Lufteinschlüsse passen. Bei Montagearbeiten auf Baustellen, insbesondere in größeren Höhen, spielt die persönliche Sicherheitsausrüstung und Dachsicherungssysteme eine große Rolle.

Siehe dazu auch die Beschreibung zum Hauptmodulen:

  • °Glasbautechnik – Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
Womit man arbeitet

Glasbautechniker*innen arbeiten mit einer Vielzahl unterschiedlicher Glasarten (z. B. Float-Glas/Flachglas, Schallschutz-Isolierglas, Sonnenschutz-Isolierglas, Einscheiben-Sicherheitsglas ESG, Verbundsicherheitsglas VSG, Brandschutzglas), mit Glassubstituten und Hilfsstoffen wie Profilen, Kitten, Dichtungs- und Dämmmassen, Dichtungsbändern, Silikon, Distanz- und Klebebändern, Klebstoffen, Beschichtungsmaterialien und Schleif- und Poliermittel. Für die sichere Anwendung von z. B. chemischen Mitteln lesen und verwenden sie Sicherheitsdatenblätter.
Sie arbeiten nach zum Teil selbst erstellten Skizzen, Schablonen, Zeichnungen und Konstruktions- und Montageplänen, verwenden unterschiedliche technische Unterlagen und analoge und digitale Messgeräte wie Winkel, Lineal, Maßband, Glasmessgerät, Glasdickenmesse.

Glasbautechniker*innen setzen verschiedene Werkzeuge ein (z. B. Glasschneider, Glasermesser, Glaserhammer, Rundschneider, Profilschneider, Kittmesser, Spachtelmesser, Glasschaber, Gehrungsschere, Schablonen) und bedienen handgeführte Maschinen (z. B. Glassägen, Ansenker, Handschleifmaschine, Handbohrmaschine) sowie große halb- und vollautomatische Maschinen und Anlagen (z. B. Bohrmaschine, Bandschleifmaschine, Diamantsäge, Kantenschleifmaschine, CNC-Bearbeitungszentrum, Wasserstrahlschneidmaschine, Zuschnittanlage, VSG-Zuschneidetisch, Sandstrahlanlage oder Bearbeitung mit Lasertechnik).

Auf Baustellen arbeiten sie auf Gerüsten, Leitern und mit Kränen. Bei Montagen in größeren Höhen oder auf Dächern tragen sie zusätzliche Schutzausrüstung und werden mit Dachsicherungssysteme gesichert (z. B. Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer). Bei der Arbeit mit schweren Glasscheiben werden maschinelle Vakuumsauger für den Transport zwischen den Arbeitsplätzen verwendet. Sie tragen Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, um vor Glasbruch geschützt zu sein.

Wie man arbeitet

Glasbautechniker*innen sind in Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes, in Produktionshallen der Glasbe- und -verarbeitenden Industrie, in Konstruktions- und Planungsbüros, auf Baustellen von Neubauten oder bei der Restaurierung von Altbauten und in Wohnungen oder Büros direkt bei Kundinnen und Kunden tätig. Sie arbeiten zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Produktionsfachkräften und auf Baustellen mit verschiedenen Fachkräften des Bau- und Baunebengewerbes (z. B. °Spengler*in (Lehrberuf)#, °Dachdecker*in (Lehrberuf)#, °Zimmerei (Lehrberuf)#, °Hochbau (Lehrberuf)#).

Glasbautechniker*innen haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden und beraten diese über die Eigenschaften und Verwendbarkeit unterschiedlicher Glasbaulösungen.

In der Produktion sind sie zum Teil im Schichtdienst tätig und müssen mitunter auch mit Maschinenlärm rechnen. Bei Montagen auf Baustellen, sind sie bei unterschiedlicher Witterung z. B. auch bei großer Hitze tätig.

Was man macht
  • Arbeitsplanung: Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden festlegen
  • Maße aufnehmen
  • Entwürfe und Gestaltungsvorschläge erstellen
  • Skizzen, Schablonen und Werkzeichnungen erstellen
  • Materialien auswählen, überprüfen und zurichten
  • Glas durch mechanische Techniken bearbeiten (wie z. B. Glaskanten veredeln, Flächen bearbeiten)
  • Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken anwenden
  • thermische Techniken anwenden (z. B. Biegen, Wölben, Verschmelzen)
  • Glaskanten- und Flächenschliffe herstellen, Glas veredeln, Oberflächen behandeln
  • Zubehörteile für Glaskonstruktionen montieren und prüfen
  • Halteprofile, Beschläge, Verklebungen herstellen und montieren
  • Abdichtungen, Verklebungen und Dämmungen herstellen
  • Glas ein- und ausbauen, Sicherheitsverglasungen, Wärme- und Brandschutzverglasungen herstellen
  • Glasreparaturen ausführen, Reparatur- und Notverglasungen herstellen
  • für materialgerechte Verpackung sowie Lagerung und Transport der Glasprodukte sorgen
  • technische Unterlagen, Montage- und Konstruktionspläne lesen und zum Teil selbst erstellen
  • Kundinnen und Kunden beraten und betreuen
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Glasbautechniker*innen bestehen insbesondere in:

  • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Glasergewerbes
  • Glasbe- und -verarbeitende Industriebetriebe
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Bis 31. Dezember 2026 gelten folgende Ausbildungsbestimmungen:

Die Ausbildung im Modullehrberuf Glasbautechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Glasbautechnik und eine einjährige Ausbildung in einem der folgenden Hauptmodule:

  • Glasbau
  • Glaskonstruktionen

Zusätzlich kann in einem weiteren Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder das Spezialmodul Planung und Konstruktion gewählt werden. Das Spezialmodul kann nur in Kombination mit dem Hauptmodul Glaskonstruktion gewählt werden.

Dauer der Lehrzeit:

  • 3 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

Ab 1. Jänner 2027 gelten folgende Ausbildungsbestimmungen:

Die Ausbildung im Modullehrberuf Glasbautechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Glasbautechnik und eine einjährige Ausbildung im Hauptmodul Glasbautechnik.

Zusätzlich kann in einem weiteren Ausbildungsjahr das Spezialmodul Planung und Konstruktion gewählt werden.

Dauer der Lehrzeit:

  • 3 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + Hauptmodule + Spezialmodul

Die Ausbildung findet im Lehrbetrieb und in der Berufsschule statt.

Alternativ zur Lehrausbildung gibt es auch Ausbildungsmöglichkeiten an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die ähnliche Kompetenzen vermitteln, insbesondere die Fachschulen für Glastechnik und Glasgestaltung.

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Wie man sich weiterbilden kann

Glasbautechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) mit Kursen und Lehrgängen zu verschiedenen technischen Bereichen, Materialien, Be- und Verarbeitungstechniken, Automatisierung, Planung, Konstruktion, aber auch zu kaufmännischen bzw. betriebswirtschaftlichen Themen, die für Glasbautechniker*innen relevant sein können. Auch Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung sowie Werkmeisterschulen werden als Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten.

Viele Unternehmen in der Glasbautechnik führen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • gute körperliche Verfassung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Diese Verwandtschaften sind in der Lehrberufsliste gesetzlich festgelegt.
Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit, wenn du einen weiteren Lehrberuf lernen möchtest (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch komplett ersetzt.

Bei folgenden Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Glas-Verfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasformung und Glasveredelung – Glasbläserei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasformung und Glasveredelung – Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasformung und Glasveredelung – Glasmalerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasformung und Glasveredelung – Glasschliff und Glasgravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

  • °Glas-Verfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasformung und Glasveredelung – Glasbläserei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasformung und Glasveredelung – Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasformung und Glasveredelung – Glasmalerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasformung und Glasveredelung – Glasschliff und Glasgravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasgestalter*in#
  • °Glashüttentechniker*in#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Holztechniker*in#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Werkstofftechniker*in#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Glaser, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: