Worum es geht
Glasbautechniker*innen führen sowohl Neuverglasungen als auch Reparatur- und Wartungsarbeiten an bereits bestehenden Verglasungen durch. Sie verglasen Außenbereiche von Gebäuden (z. B. Tür-, Fenster-, Schaufensterverglasungen, Fassaden) und montieren Glasdächer und andere Glaskonstruktionen. Sie stellen Möbel, Schiebetüren, Zierverglasungen, Geländer usw. für den Innenausbau, Spiegel und Bilderverglasungen und Fahrzeugverglasungen her.
Glasbautechniker*innen stellen Skizzen und Entwürfe her, transportieren Glasplatten zum Einsatzort und hantieren mit Glasschneidemaschinen, Glassägen und Glasbohrern. Sie arbeiten gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes und in Produktionshallen von glasbe- und -verarbeitenden Industriebetrieben. Im Rahmen von Fassaden- und Außenverglasungen an Gebäuden arbeiten sie mit Fachkräften des Baugewerbes direkt vor Ort auf den Baustellen.
Weiterführende Informationen zu den Hauptmodulen findest du unter:
- Glasbautechnik – Glasbau (Modullehrberuf)
- Glasbautechnik – Glaskonstruktion (Modullehrberuf)
Wo man arbeitet
Der Tätigkeitsbereich der Glasbautechniker*innen umfasst das Zuschneiden, Bearbeiten und Montieren sämtlicher Profil- und Flachglasprodukte sowie Neuverglasungen und Reparatur bereits bestehender Verglasungen. Die Glasbautechniker*innen verglasen Gebäude aller Art, Möbel und Fahrzeuge, Glasdächer, Wintergärten und Aquarien, stellen zu verglasende Bilderrahmen aus fabrikmäßig erzeugten Leisten her, montieren Glasdächer, erzeugen Blei- und Messingsprossenverglasungen und ähnliche Glaskonstruktionen. Außerdem stellen Glasbautechniker*innen Wandverkleidungen aus Glas, Portale, Fassaden und Eingänge, Wand- und Deckenteile sowie Geländer aus Glasteilen und Glasbausteinen her und fertigen dekorative Kunstverglasungen, Spiegel sowie Glasschriften und Glasmosaike an. Auch Duschkabinen, Glastüren und Vitrinen gehören zu ihren Erzeugnissen. Außerdem restaurieren sie z. B. Bleiverglasungen in Kirchen und anderen alten Gebäuden.
Glasbautechniker*innen wenden bei ihrer Arbeit facheinschlägige Schneidetechniken, Schleiftechniken, Bohrtechniken, Befestigungstechniken, Trenntechniken für Glas und Glassubstitute und Verbindungstechniken für Holz, Metall und Kunststoffen an. Beim Glasschneiden, ritzen sie z. B. mit leichtem Druck mit einem Glasschneider die Oberfläche des Glases an, schieben die Glasscheibe dann über den Rand des Arbeitstisches und brechen mit kurzem Ruck das Glas an der gewünschten Stelle, um es dann weiterzubearbeiten.
Sie verarbeiten Dicht-, Kleb- und Dämmstoffe und veredeln Glas auf mechanische (Bohren, Sägen, Schleifen, Schneiden, Polieren), chemische oder auch thermische Weise (z. B. Biegen, Wölben, Verschmelzen). Sie lackieren und bekleben Glasflächen mit Dekorfolien oder sandstrahlen Glas.Glasbautechniker*innen stellen Fehler und Schäden an Glaskonstruktionen fest, demontieren die Konstruktion und führen Reparaturen durch. Glasbautechniker*innen mit Ausbildung im Hauptmodul Glaskonstruktion steuern und überwachen außerdem Produktions- und Bearbeitungsmaschinen in der industriellen Glas- und Glassubstitutenfertigung. Sie richten die Maschinen ein und beheben Störungen.
Glasbautechniker*innen müssen sehr sorgfältig und genau arbeiten. Das Einpassen von Gläsern in z. B. Rahmenkonstruktionen ist Millimeterarbeit und muss exakt und ohne Lufteinschlüsse passen.
Siehe dazu auch die Beschreibungen zu den Hauptmodulen:
- Glasbautechnik – Glasbau (Modullehrberuf)
- Glasbautechnik – Glaskonstruktion (Modullehrberuf)
Womit man arbeitet
Glasbautechniker*innen verwenden für ihre Arbeit Werkzeuge und Maschinen, wie z. B. Glasschneider, Glassägen, Gehrungssägen, Glasbohrmaschinen, Diamantbohrer und Schleifmaschinen. In der Produktion bedienen und überwachen sie computergesteuerte Produktions- und Bearbeitungsmaschinen. Sie setzen verschiedene Klebstoffe, Metalle, Holz, Kunststoffe usw. zur Herstellung von Verbindungen ein, aber auch Schleif- und Poliermittel, Dicht- und Dämmstoffe sowie Reinigungsmittel und erstellen und lesen Skizzen, Konstruktionspläne und Montageanleitungen. Auf Baustellen arbeiten sie auf Gerüsten, Leitern und mit Kränen. Bei der Arbeit mit schweren Glasscheiben werden maschinelle Vakuumsauger für den Transport zwischen den Arbeitsplätzen verwendet.
Glasbautechniker*innen tragen Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, um vor Glasbruch geschützt zu sein.
Wie man arbeitet
Glasbautechniker*innen sind in Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes, in Produktionshallen der Glasbe- und -verarbeitenden Industrie, in Konstruktions- und Planungsbüros, auf Baustellen von Neubauten oder bei der Restaurierung von Altbauten und in Wohnungen, Büros direkt bei Kundinnen und Kunden tätig. Sie arbeiten zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Produktionsfachkräften und auf Baustellen mit verschiedenen Fachkräften des Bau- und Baunebengewerbes (z. B. Spengler*in (Lehrberuf), Dachdecker*in (Lehrberuf), Zimmerei (Lehrberuf), Maurer*in (Lehrberuf)).
Glasbautechniker*innen haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden und beraten diese über die Eigenschaften und Verwendbarkeit unterschiedlicher Glasbaulösungen.
In der Produktion sind sie zum Teil im Schichtdienst tätig und müssen mitunter auch mit Maschinenlärm rechnen. Bei Montagen auf Baustellen, sind sie bei unterschiedlicher Witterung z. B. auch bei großer Hitze tätig.
Was man macht
- Skizzen, Schablonen und Zeichnungen erstellen und lesen, Montage- und Konstruktionspläne lesen
- Einzelbauteile oder ganze Glaskonstruktionen nach eigenen Ideen oder Kundenwünschen entwerfen und gestalten
- Entwürfe für Glasbauten und Glaskonstruktionen händisch und rechnergestützt (mittels CAD) erstellen
- Materialbedarf für die Konstruktionen berechnen
- Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken anwenden
- Glas veredeln, Glasoberflächen behandeln
- Glaskanten- und Flächenschliffe herstellen und mit thermischen Techniken bearbeiten
- Rahmenverbindungen und Konstruktionen herstellen sowie Glasklebearbeiten ausführen
- Glas lagern und transportieren
- Verglasungen und Zierverglasungen anfertigen und montieren
- Glas ein- und ausbauen, Wärme-, Brand- und Schallschutzarbeiten durchführen
- Sicherheitsverglasungen durchführen
- Glasreparaturen ausführen, Reparatur- und Notverglasungen herstellen
- Glaskonstruktionen herstellen und zusammenbauen
- Bearbeitungsmaschinen der Glas- und Glassubstitutenbearbeitung einrichten und steuern
- Kundinnen und Kunden in Fragen der Gestaltung und Glaskonstruktion beraten
- technische Unterlagen, Dokumentationen, Betriebsbücher etc. führen
Für wen man arbeitet
- Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Glasergewerbes
- Glasbe- und -verarbeitende Industriebetriebe
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Auge-Hand-Koordination
- gute körperliche Verfassung
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Ausdauer / Durchhaltevermögen
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Kreativität
- Prozessverständnis
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Glasmacherei (Lehrberuf), „1. voll“
- Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
- Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
- Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf), „1. voll“
- Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf), „1. voll“
- Holztechnik (Modullehrberuf)
- Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)
- Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)
- Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)
- Kunststoffformgebung (Lehrberuf)
- Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
- Tischlerei (Lehrberuf)
- Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)
- Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)
- Zimmerei (Lehrberuf)
- Zimmereitechnik (Lehrberuf)
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Glasgestalter*in
- Glashüttentechniker*in
- Glasmacherei (Lehrberuf), „1. voll“
- Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
- Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
- Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf), „1. voll“
- Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf), „1. voll“
- Holztechnik (Modullehrberuf)
- Holztechniker*in
- Innenausbauer*in
- Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)
- Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)
- Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)
- Kunststoffformgebung (Lehrberuf)
- Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
- Tischlerei (Lehrberuf)
- Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)
- Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)
- Verbundstofftechniker*in
- Verfahrenstechniker*in
- Werkstofftechniker*in
- Zimmerei (Lehrberuf)
- Zimmereitechnik (Lehrberuf)
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Glaser, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
- Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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