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Gleisbautechnik

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.960,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Allein die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betreiben ein über 5.000 km langes Streckennetz. Gleisbautechniker*innen sind die Fachkräfte, die diese Bahnstrecken laufend erneuern, modernisieren und teilweise zu Hochgeschwindigkeitsstrecken ausbauen. Sie führen Vermessungsarbeiten durch, richten die Baustellen ein und sichern sie ab. Auf bereits vorbereiteten Unterbauten stellen sie den Oberbau her, verlegen Gleise, Weichen, Kreuzungen und montieren Gleisabschlüsse und Schienenausziehvorrichtungen. Gleisbautechniker*innen sind aber auch für den sicheren Betrieb bestehender Streckennetze verantwortlich, indem sie diese laufend instand halten, Schwachstellen feststellen und beseitigen.

Gleisbautechniker*innen bearbeiten unterschiedlichste Materialien wie z. B. Holz, Metalle, Kunststoffe und Beton unter anderem durch Trennen, Bohren, Schleifen, Schweißen und bedienen modernsten Gleisbaumaschinen. Sie sind hauptsächlich im Freien tätig und arbeiten im Team mit Bautechniker*innen, Tiefbauer*innen, Vermessungstechniker*innen und anderen Fach- und Hilfskräften des Baubereichs und von Eisenbahngesellschaften.

Wo man arbeitet

Der Ausbau moderner Bahnstrecken, die auch den besonderen Ansprüchen von Hochgeschwindigkeitszügen gerecht werden, ist für Bahnlinien eine wesentliche Aufgabe. Gleisbautechniker*innen sind die Expertinnen und Experten, die diesen Ausbau vorantreiben und gleichzeitig bestehende Streckennetze betreuen und erhalten. Sie führen erforderliche Vermessungsarbeiten an den Bahnstrecken durch, richtigen die Baustellen ein und sichern diese ab. Zur Baustelleneinrichtung gehört auch die Mithilfe bei der Anlieferung und Lagerung der notwendigen Maschinen und Materialien (Schüttgut, Fertigteile, Gleis- und Weichenroste usw.).
Da Gleisbauarbeiten häufig während des laufenden Fahrbetriebes erfolgen, hat die Absicherung der Baustelle ganz besonders große Bedeutung. Dazu stellen sie gut sichtbare und funktionierende Signale auf, wie Langsamfahr- und Sperrsignale, Pfeifpflöcke und Signale für Schneeräumfahrten und montiert Signal-, Geschwindigkeitsanzeiger und -voranzeiger, festen Absperrungen und anderen Sicherheitsvorkehrungen.

Die Arbeit von Gleisbautechniker*innen konzentriert sich vor allem auf den Gleisoberbau. Die Beurteilung des bereits vorhandenen oder neu hergestellten Gleisunterbau bildet dazu eine wichtige Grundlage. Bei bestehenden Unterbauten muss insbesondere beurteilt werden, in welchem Umfang Erneuerungen und Sanierungen und beispielsweise Entwässerungen und Drainagierungen erforderlich sind. Auf dem Fundament bauen Gleisbautechniker*innen Bahndämme, Brücken, Überführungen und Durchlässe. Im Oberbau errichten sie die Bettung (meist aus Schotter) und das Planum (ebene Fläche), verlegen darauf die Schwellen und Schienen sowie Weichen, Gleisabschlüsse, Schienenausziehvorrichtungen usw. Sie befestigen die Schienen auf den Schwellen und verschweißen sie miteinander. Dabei beachten sie genauestens die erforderlichen Spur-, Rillen-, Leitweiten und Stoßlücken. Für Hochgeschwindigkeitsstrecken (über 200 km/h) werden Schotterbettungen zunehmend durch feste Bauwesen mit Beton ersetzt (feste Fahrbahnen), die einer höheren Beanspruchung standhalten.
Gleisbautechniker*innen stellen aber nicht nur den Schienenstrang selbst her sondern sind auch bei der Errichtung von Bahnsteigen (Herstellung von Bahnsteigkanten), Eisenbahnbrücken, -tunneln, Eisenbahnübergängen und Kreuzungen tätig.

In der Instandhaltung bestehender Streckennetze kontrollieren Gleisbautechniker*innen die Gleisanlagen auf Schwachstellen und führen die nötige Instandsetzung wie z. B. Regulierungen von Spur-, Rillen-, Leitweiten oder Stoßlücken durch. Für Gleisumbauten, die Reinigung und Sanierung von Gleisbetten oder das Abtragen von Gleisanlagen werden großen Bahnbautechnikmaschinen eingesetzt, die viele Arbeitsschritte automatisiert vornehmen und selbst direkt am Gleis fahren. Zu den Tätigkeitsbereichen von Gleisbautechniker*innen gehören aber auch winterdienstliche Arbeiten am Gleiskörper, wie das Beseitigen von Schnee und Eis.

Gleisbautechniker*innen sind genauestens mit den besonderen Betriebsvorschriften der Eisenbahn vertraut. Sie kennen die Signale (z. B. Langsam- und Sperrsignale), die Gleis- und Weichenbezeichnungen, wissen über Eisenbahntechnik und Eisenbahnsicherungstechnik Bescheid (z. B. Spurführung, Rad-Schiene-Problematik) und beherrschen die notwendigen Kommunikationsmittel zur Abwicklung des Bahnbetriebes.

Womit man arbeitet

Gleisbautechniker*innen be- und verarbeiten unterschiedlichste Werkstoffe, von Holz über Kunststoff bis Metall und Beton durch z. B. Schleifen, Bohren, Fräsen, Trennen oder Schweißen. Sie arbeiten dabei mit Handwerkzeugen (z. B. Schwellenhebegerät, Schwellenzange, Hackenschraubenausstoßer, Kaltschrotmeißel, Durchtreiber, Gleisschwungramme, Weichenbesen, Schottergabel), mit kleineren Maschinen und Geräten wie z. B. Biegemaschinen, Trennmaschinen, Schleifmaschinen, Schienenziehgeräte, Schwellenbohrmaschinen, Rüttelplatten, ebenso wie mit großen gleisgebundene Bahnbautechnikmaschinen (z. B. Gleisumbaumaschinen, Schotterbettungsreinigungsmaschine, Planumsaniereungsmaschine, Inspektionsfahrzeugen, Stopfmaschinen, Fahrleitungsumbauzügen, Schotterplaniermaschine, Wartungsfahrzeuge usw.). Für Vermessungsarbeiten werden unter anderem modernste Laser- und GPS-gesteuerten Vermessungsgeräten eingesetzt.

Gleisbautechniker*innen lesen Baupläne, Gleis- und Weichenpläne und führen Material- und Stücklisten. Zur Kommunikation setzen sie Funk- und Signalanlagen ein, akustische Signale, aber auch Mobiltelefone. Ihre Schutzkleidung umfasst unter anderem Schutzhelme, Gehörschutz, Arbeitsschutzschuhe, Schutzbrillen und Atemschutz sowie gut sichtbare, reflektierende Arbeitskleidung.

Wie man arbeitet

Gleisbautechniker*innen arbeiten hauptsächlich an Gleisstrecken im Freien und am Bahnhofsgelände. Dabei sind sie sowohl in der Instandhaltung und Instandsetzung bestehender Strecken und Anlagen tätig als auch beim Ausbau und in der Modernisierung von Streckenabschnitten. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, °Bautechniker*in#nen, °Vermessungstechniker*in#nen (siehe auch °Vermessungs- und Geoinformationstechnik (Lehrberuf)#) und anderen Fach- und Hilfskräften des Baubereichs und der Eisenbahn.

Die Arbeit im Freien erfordert von Gleisbautechniker*innen, dass sie mit unterschiedlichsten Witterungsbedingungen (große Hitze, Nässe aber auch Kälte) gut zurecht kommen. Besonders wichtig ist auch ein besonders hohes Sicherheitsbewusstsein, da Gleisbauarbeiten auch während des laufenden Fahrbetriebes durchgeführt werden müssen.

Was man macht
  • Vermessungsarbeiten mit Vermessungs- und Ortungsgeräten durchführen
  • beim Transport und der Lagerung von Fertigteilen, Schüttgut, Gleis- und Weichenrosten und andere Materialien mitarbeiten
  • wenn erforderlich Baugruben und Künetten ausheben und Verbauten und Stützungen herstellen
  • Fundamenten herstellen (auch für Bahnsteigkanten) und einfache Beton- und Stahlbetonbauteile versetzen
  • verschiedenen Oberflächenbefestigungen herstellen und die dafür erforderlichen Unterbauten beurteilen
  • Oberbau herstellen, Gleise und Weichen auf Planum verlegen, Gleisabschlüsse und Schienenausziehvorrichtungen montieren
  • Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen errichten
  • Wartungs-, Entstörungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gleisanlagen und an sonstigen Eisenbahnanlagen durchführen
  • winterdienstliche Arbeiten am Gleiskörper (z. B. Schnee- und Eisbeseitigung)
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Gleisbautechniker*innen bieten insbesondere:

  • Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)
  • Regional- und Lokalbahnen
  • Industriebetriebe mit innerbetrieblichen Gleisanlagen
  • Bauunternehmen im Gleisbau
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung zum*zur Gleisbautechniker*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen und Höhere Lehranstalten für Bau bzw. Bautechnik (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Wie man sich weiterbilden kann

Gleisbautechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) oder die Bauakademien (www.bauakdemie.at).

Gleisbau-Betriebe führen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Auf der Webseite der Bauakademie Österreich (www.bauakdemie.at) findest du umfangreiche Informationen über die Zugangs- und Entwicklungsmöglichkeiten (Karrierewege) im Baubereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Betonbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#
  • °Straßenerhaltungsfachkraft (Lehrberuf)#
  • °Tiefbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Tunnelbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bautechniker*in#
  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Betonbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Erdarbeiter*in#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mineur*in#
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#
  • °Sprengbefugte*r#
  • °Straßenbauarbeiter*in#
  • °Straßenerhaltungsfachkraft (Lehrberuf)#
  • °Tiefbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Tunnelbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Transportarbeiter*in#
  • °Triebfahrzeugführer*in#
  • °Tunnelbautechniker*in#
  • °Verschieber*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Gewerbe der Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003 und BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) sowie Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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