Hörgeräteakustiker*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.940,- bis 2.130,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Hörgeräteakustiker*innen beraten Personen bei der Auswahl von elektronischen Hörhilfen und passen diese an die persönlichen Bedürfnisse an. Sie führen mit den Kund*innen verschiedene Hörtests durch, stellen die Geräte entsprechend dem persönlichen Hörprofil unter Berücksichtung der Hörbedürfnisse und Hörempfindungen der Kunden ein, informieren und beraten sie über die Handhabung der Hörhilfen und Zusatzgeräte. Des Weiteren führen Sie verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Dabei arbeiten sie mit verschiedenen elektronischen Messgeräten und Werkzeugen.

    Hörgeräteakustiker*innen arbeiten vorwiegend in Labor- und Messräumen von Hörakustikfachbetrieben.

  • Wo man arbeitet

    Hörgeräteakustiker*innen beraten und informieren ihre Kund*innen und stellen Hörprobleme und Hörschwächen mit Hilfe von verschiedenen Tests fest. Sie ermitteln die Kenndaten des Gehörs, messen die Gehörleistung mit einem Audiometer (Hörtestgerät) und erstellen anhand dieser Daten ein Audiogramm.

    Auf Basis des so ermittelten Hörprofils wählen sie die geeigneten Hörhilfen und Geräte aus und beraten ihre Kund*innen über die Möglichkeiten des Hörens mit Hörhilfen. Sie stimmen die Hörgeräte auf die Hörleistung der Kund*innen ab und führen Einschulungen im Gebrauch von Geräten und Zubehör durch. In weiteren Tests überprüfen sie die richtige Funktionsweise der Hörgeräte. Hierzu verwenden sie verschiedene Messverfahren und Messgeräte.

    Hörgeräteakustiker*innen sind außerdem im Bereich der Vorsorge und Vorbeugung gegen Gehörschäden tätig. So führen sie z. B. Beratungen über vorbeugende Gehörschutzmaßnahmen im privaten wie auch beruflichen Bereich durch. Sie geben Information über die geeigneten Gehörschutzmittel in den jeweiligen Lärmsituationen.

    Hörgeräteakustiker*innen sind mit der Wartung und Reparatur von Hörgeräten, Zusatzgeräten und Zubehör befasst. Dabei messen sie die akustischen Kenndaten der Hörgeräte, prüfen und erneuern gegebenenfalls defekte Komponenten.

  • Womit man arbeitet

    Hörgeräteakustiker*innen arbeiten mit verschiedenen Mess- und Prüfgeräten, wie z. B. mit Audiometer und setzen Testverfahren wie Ton- und Sprachaudiogramme ein. Bei der Abnahme von Ohrabdrücken verwenden sie spezielle Materialien. Bei der Anfertigung und Weiterbearbeitung der Otoplastik (Ohrpassstück) arbeiten sie mit verschiedenen Bohr- und Fräswerkzeugen. Bei Reparaturarbeiten setzen sie Handwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte sowie Klebstoffe und Verbindungen aus Kunststoff und Metall ein. Hörgeräteakustiker*innen arbeiten weiters mit Computern und verschiedenen Softwareprogrammen (z. B. Kalkulations-, Buchhaltungs- und Textverarbeitungsprogrammen). Sie lesen und verwenden technische und medizinische Unterlagen und führen genaue schriftliche Aufzeichnungen über die Tätigkeiten je Kund*innen.

  • Wie man arbeitet

    Hörgeräteakustiker*innen arbeiten in Hörgerätefachgeschäften und gegebenenfalls in Betrieben der Hörgeräteherstellung.
    Sie arbeiten alleine oder im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu Kund*innen, Mitarbeiter*innen von Sozialversicherungen und zu Fachärzt*innen für Hals-Nasen-Ohr.

  • Was man macht

    • Kund*innen informieren und beraten
    • Art und Ausmaß von Hörbeeinträchtigungen feststellen, Hörtests durchführen
    • akustische Kenndaten ermitteln und dokumentieren
    • Ohrabdrücke nehmen, Ohrpassstücke anfertigen
    • dazu Rohlinge durch Fräsen, Feilen, Bohren usw. bearbeiten
    • Hörgeräte und Hörhilfen anpassen und programmieren
    • Hörtrainings für Hörgeräteträger*innen
    • Einschulung in den Gebrauch der Geräte
    • vorbeugende Gehörschutzmessung und Beratung
    • Hörgeräte und Hörhilfen reinigen, warten und reparieren
    • verschiedene administrative und kaufmännische Tätigkeiten
    • Datenbanken, Kund*innenkarteien und Journale führen
  • Für wen man arbeitet

    • Fachgeschäfte für Hörgeräte
    • Betriebe der Hörgeräteherstellung
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Hörgeräteakustik, Audiometrie
    • Hörgerätekunde, Hörgeräteherstellung
    • Mess- und Prüftechnik
    • Arbeitsvorbereitung
    • Metallbearbeitung
    • Kunststoffverarbeitung
    • Otoplastik
    • Wartung und Reparatur
    • Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung
    • Kundenberatung und -betreuung
    • Projektmanagement, Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Hörgeräteakustiker*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche für Hörgeräteakustiker*innen:

    • Hörgerätetechnik
    • Audiotechnik, Audiometrie
    • Elektronik
    • Verstärkertechnik
    • CAD
    • Qualitätsmanagement

    Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Kurse in den genannten Bereichen des Berufsförderungsinstitutes (bfi), des Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) und des Kuratoriums für Elektrotechnik (KFE).

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Hörvermögen
    • gutes Sehvermögen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Allgemeinbildung
    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • medizinisches Verständnis
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Bereitschaft zum Zuhören
    • Einfühlungsvermögen
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Motivationsfähigkeit

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Problemlösungsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

      Alternativen (Auswahl)

      Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

      Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

      • Lehre und Matura

        Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

        Und so geht es:

        Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

        Wie funktioniert die Vorbereitung?

        Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

        Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

        Link: Häufig gestellte Fragen!

      • Selbst­ständigkeit

        Selbstständigkeit

        Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

        Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

        • Handwerk Hörgeräteakustik, BGBl. II Nr. 53/2003

        Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
        Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

        Allgemeine Hinweise:

        Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
        Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

        • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
        • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
        • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

        Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

        In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

        Weitere Informationen und Kontakte:

      Sieh dir an, was andere
      zu diesem Lehrberuf zu sagen haben:

      Eva Unterberger

      Hörgeräteakustikerin

      Nicole Schyra

      Hörgeräteakustik

      Patrick Kaspar

      Hörgeräteakustiker Meister

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