Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik

Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.400,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Der Beruf Lüftungstechniker*in wird als Hauptmodul im Modullehrberuf Installations- und Gebäudetechnik ausgebildet.

    Lüftungssysteme werden überall gebraucht: In Werkstätten, Garagen, Restaurants, Krankenhäusern oder in modernen Passivhäusern. Lüftungstechniker*innen stellen Lüftungsanlagen zusammen und montieren, warten und reparieren sie. Sie legen Rohrleitungen und richten die Teile durch Schneiden, Fräsen, Bohren etc. zu. Sie stellen die Regelsysteme (Thermostate, Zeitschaltuhren) genau ein. Die Lüftungstechniker*innen arbeiten in Handwerksbetrieben des Lüftungsanlagenbaus, in Betrieben des Sanitär- und Klimatechnikgewerbes sowie im Bereich der Haus- und Versorgungstechnik. Bei Montagearbeiten auf Baustellen arbeiten sie im Team mit ihren Kolleg*innen sowie mit weiteren Fach- und Hilfskräften im Bereich Bauwesen und Energietechnik zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Lüftungstechniker*innen bauen Lüftungsanlagen und deren Komponenten (Teile) zusammen und montieren die Anlagen. Für die Herstellung der so genannten Kanalsysteme (Kanäle aus Blech oder Kunststoff, in denen die Luft zirkuliert) für die Luftversorgung und die Abluftentsorgung stellen sie die erforderlichen Rohrleitungen und Rohrverbindungen (durch Sägen, Schneiden, Feilen, Schleifen, Bohren, Gewindeschneiden, Löten, Hämmern, Treiben etc.) her und bearbeiten Bleche mittels Blechbearbeitungsmaschinen durch Gasschmelzschweißen sowie Kalt- und Warmbiegen. Sie montieren die Fördereinrichtungen (z. B. Gebläse, Pumpen) und Sicherheitsvorrichtungen und Regelsysteme (z. B. hydraulische und elektronische Regeleinrichtungen wie Thermostate, Zeitschaltuhren).

    Große Bedeutung haben in diesem Beruf die Justierungsarbeiten, also die genaue Einstellung der Mess- und Regeleinrichtungen und die Überprüfung aller Funktionen der Lüftungsanlagen. Diese hängen wesentlich von der genauen Anpassung an bauliche Gegebenheiten und die jeweilige Art der Luftverschmutzung (z. B. durch Staub, Abgase) ab. Lüftungstechniker*innen sind auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten zuständig, wobei sie spezielle Sicherheits- und Umweltschutzstandards berücksichtigen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Kundenberatung.

    Neue energiesparende und umweltfreundliche Technologien eröffnen in diesem Beruf sehr gute Chancen am Arbeitsmarkt, erfordern aber auch laufende Weiterbildung. Auch der zunehmenden Trend zu Smart Buildung/Smart Living/Smart home, bei dem die unterschiedlichen Gebäudetechnikeinrichtungen und Geräte immer stärker miteinander vernetzt werden, die Steuerungen automatisiert werden und der Fernzugriff auf die Einrichtungen ermöglicht wird (z. B. Steuerung über das Smartphone), macht Weiterbildung im Bereich der Mess-, Steuer- und Regeltechnik und Sensorik immer wichtiger.

  • Womit man arbeitet

    Lüftungstechniker*innen setzen Bauteile wie Rohre, Bleiche, Leitungen etc aus unterschiedlichen Metallen und Kunststoff ein und verwenden verschiedene Werkzeuge und Geräte wie z. B. Blechschneideinstrumente, Schweißapparate, Thermostate oder Zeitschaltuhren. Sie orientieren sich bei ihrer Arbeit an technischen Zeichnungen und Plänen, z. B. Bauzeichnungen und Einbauanweisungen von Geräteherstellern.

  • Wie man arbeitet

    Lüftungstechniker*innen arbeiten in Handwerksbetrieben des Lüftungsanlagenbaus, in Betrieben des Sanitär- und Klimatechnikgewerbes sowie im Bereich der Haus- und Versorgungstechnik.

    Sie arbeiten bei Montagearbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen, mit Bautechniker*innen, mit ihren Vorgesetzten (Meister/Meisterin) und anderen Fachkräften aus der Gebäudetechnik. Je nach Art und Größe des Unternehmens, haben sie auch Kontakt zu Kolleginnen/Kollegen anderer Betriebsabteilungen (z. B. Kalkulation, Materialausgabe, technisches Büro). Weiters haben sie Kontakt zu ihren Auftraggeber*innen, zu den Architekt*innen, Baumeister*innen und zu Mitarbeiter*innen von Bauunternehmen, Lieferfirmen sowie von Bau- und Umweltbehörden.

    Lüftungstechniker*innen arbeiten bei Montagen auf Baustellen und sind damit unterschiedlichen Temperaturen (Hitze, Kälte) und verschiedenen Wetterbedingungen (Zugluft, Nässe) ausgesetzt. Bei Baustellenarbeiten kann es außerdem staubig und laut werden und es sind zum Teil schwerere Gegenstände zu heben und zu tragen. Zum Teil können diese Erschwernisse heute schon gut durch assistierende Technologien und Schutzvorrichtungen verringert werden.

  • Was man macht

    • Kunden/Kundinnen beraten
    • technische Unterlagen, Verlegepläne lesen, Berechnungen durchführen
    • Kanalsysteme für Versorgung und Entsorgung herstellen
    • die Rohrleitungen sägen, schneiden, feilen, schleifen, bohren, gewindeschneiden, löten, hämmern, treiben etc.
    • Bleche maschinell bearbeiten, weich- und hartlöten, trennschleifen
    • Rohre und Geräte der Lüftungsanlagen zusammenbauen und montieren
    • Justierungen und Fein-Einstellungen vornehmen
    • Funktionsproben durchführen
    • Fehler und Defekte suchen und beheben
    • Wartungsarbeiten und Reparaturen durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Lüftungsanlagenbaus
    • Betriebe des Sanitär- und Klimatechnikgewerbes und des Spenglergewerbes, die auch im Lüftungsbau tätig sind
    • Betriebe des Baugewerbes und der Bauindustrie
    • Serviceunternehmen für Lüftungsanlagen
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Betriebstechniker*in
    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)
    • Elektrotechniker*in
    • Energietechniker*in
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gebäudetechniker*in
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Haustechniker*in
    • Innenausbauer*in
    • Instandhaltungstechniker*in
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Ökoenergieinstallationstechniker*in
    • Solartechniker*in
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Gas- und Sanitärtechnik, BGBl. II Nr. 50/2003 (Novelle mit Artikel 16 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Heizungstechnik, BGBl. II Nr. 56/2003 (Novelle mit Artikel 21 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Kälte- und Klimatechnik, BGBl. II Nr. 60/2003 (Novelle mit Artikel 23 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Lüftungstechnik, BGBl. II Nr. 56/2003 (Novelle mit Artikel 21 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b)Teilgewerbe:

    • Entkalten von Heißwasseraufbereitern

    Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Manuel Hagleitner

Lüftungsspengler

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