Labortechnik – Chemie

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.460,- bis 2.530,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Labortechniker*innen für Chemie führen chemische, physikalisch-chemische Untersuchungen und Versuche an verschiedenen Stoffen und Materialien durch. Mit Hilfe von zum Teil computergesteuerten Laborgeräten und Mikroskopen untersuchen sie z. B. Säuren und Gase, Kunststoffe, Werkstoffe und Lebensmittel auf bestimmte Eigenschaften wie z. B. Temperatur, Dichte, pH-Wert, Schmelz- oder Flammpunkt. Dabei wenden Sie verschiedene Analyseverfahren (z. B. maßanalytische und gravimetrische Methoden) an.

    Labortechniker*innen für Chemie arbeiten z. B. in Betrieben (Labors) der Chemie, Kunststoffindustrie oder Lebensmittelindustrie, an privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen (z. B. Universitäten) sowie in den Bereichen Ökologie und Umweltschutz, Entsorgung und Recycling. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Wissenschafter*innen aus unterschiedlichen Disziplinen und anderen Fachkräften im Bereich Chemie und Produktion.

  • Wo man arbeitet

    Labortechniker*innen für Chemie führen chemische und physikalisch-chemische Untersuchungen und Versuche an Materialien und Stoffen wie z. B. Werkstoffen, Kunststoffen, Verbundstoffen, Baustoffen, Lebensmitteln, Metallen, Flüssigkeiten, Säuren und Gasen durch. Sie arbeiten im analytischen oder synthetischen Aufgabenbereich: im analytischen Bereich beschäftigen sie sich mit der Bestimmung der Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Kenndaten und der Gewinnung von Proben. Im synthetischen Bereich arbeiten sie an der Entwicklung und Herstellung neuer chemischer Stoffe und Produkte.

    Mit Hilfe von computergesteuerten Laborgeräten und Mikroskopen untersuchen sie Materialien und Proben auf ihre chemische Zusammensetzung und auf chemische Eigenschaften wie z. B. pH-Wert, Temperatur und Dichte. Dabei wenden sie verschiedene chemische Analyseverfahren und Methoden an. Sie erstellen einfache Versuchsskizzen, bereiten die Proben und richten die erforderlichen Apparaturen und Laborgeräte ein. Sie reinigen und konzentrieren verschiedene Stoffe und Materialien z. B. durch Destillieren, Extrahieren, Verdampfen und werten die erfassten chemischen Kenndaten und Messergebnisse aus, protokollieren und dokumentieren ihre Ergebnisse und erstellen statistische und grafische Auswertungen. Nach den Untersuchungen und Analysen reinigen sie die verwendeten Geräte und sorgen für eine fachgerechte Lagerung bzw. Entsorgung der Materialien und Proben.

    Labortechniker*innen für Chemie lesen und kennen die Analyse- und Verfahrensvorschriften und Sicherheitsdatenblätter. Bei all ihren Arbeiten sorgen sie dafür, dass alle Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden und achten genau darauf, dass Proben nicht durch Fremdkörper verunreinigt werden. Insbesondere in der Arbeit mit automatisierten Laborsystemen installieren und konfigurieren sie Programme, überwachen die automatisierten Prozesse und greifen bei Störungen ein und beseitigen diese.

  • Womit man arbeitet

    Labortechniker*innen für Chemie arbeiten mit Laborcomputern und spezifischen Softwareprogrammen, mit Chromatographiegeräten, UV-Analysatoren, Vakuumfiltern und Polarographen, Misch-, Dispergier- und Trennaggregaten. Sie bedienen Dezimal- und Analysewaagen, benutzen Mikroskope, Polarisationsapparate, Photometer, Reagenzgläser, Kolben, Petrischalen, Saugflaschen usw. Labortechniker*innen verwenden Lösungen, Säuren, Laugen, (an-)organische Substanzen und andere Rohstoffe und führen Versuchs- und Analyseprotokolle. Bei der Arbeit mit automatisierten Laborsystemen ist auch die Nutzung von Labor-Informations- und Labor-Management-Systemen relevant.

    Bei der Arbeit im Labor tragen sie Schutzkleidung, Schutzbrillen, Handschuhe und mitunter auch Mundschutz. Außerdem lesen und verwenden sie chemische Unterlagen und Handbücher, Fachlexika und Fachartikel.

  • Wie man arbeitet

    Labortechniker*innen für Chemie arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors sowie in Werks- und Produktionshallen von Betrieben der chemischen Industrie und verwandter Bereiche wie Pharma-, Kunststoff-, Lebensmittel- und Werkstoffindustrie, außerdem an universitären Instituten, bei Umweltämtern und Ministerien.

    Sie arbeiten im Team mit Fachkräften, Assistenzkräften und verschiedenen Spezialist*innen, siehe z. B. Chemiker*in, Biotechnologe / Biotechnologin, Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf), Kunststofftechnik (Lehrberuf), Maschinenbautechniker*in, Entwicklungsleiter*in, Produktionsleiter*in, Qualitätssicherungstechniker*in.

  • Was man macht

    • technische Unterlagen, Analysevorschriften, Rezepturen, Verfahrensanwendungen, Spezifikationen, Diagramme usw. lesen und anwenden sowie einfache Versuchskizze anfertigen
    • Proben entnehmen und vorbereiten
    • Präparate trennen und reinigen
    • einfache Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen bedienen und überwachen
    • Laborgeräte, Versuchs- und Untersuchungsapparate aufbauen, einstellen und bedienen
    • Trennverfahren für Flüssig-Feststoffgemische wie Dekantieren, Sedimentieren, Filtrieren, Zentrifugieren und Eindampfen usw. durchführen
    • Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren durchführen, z. B. Destillieren, Extrahieren, Verdampfen, Kristallisieren, Ad- und Absorbieren
    • chemische und physikalische Messungen und Untersuchungen vornehmen und überwachen
    • Messgrößen und Kennwerte bestimmen, z. B. Temperatur, Dichte, pH-Werte, Viskosität, Brechzahl, Flammpunkt, Schmelzpunkt, Leitfähigkeit
    • maßanalytische und gravimetrische Methoden anwenden
    • instrumentelle Methoden anwenden, z. B. Fotometrie, Chromatographie, Potentiometrie, Konduktometrie
    • elektroanalytische Methoden wie z. B. Elektrogravimetrie, Elektrophorese usw. anwenden
    • Arbeitsergebnisse auswerten, protokollieren und dokumentieren
    • Laborgeräte, Versuchs- und Untersuchungsapparate reinigen, warten und desinfizieren
    • Kalibrierungen (= Eichen von Messinstrumenten, Ausrichten auf eine genaues Maß) vornehmen
    • Chemikalien sicher einsetzen, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften kennen und einhalten
  • Für wen man arbeitet

    • Forschungs-, Betriebs-, Entwicklungs- und Kontrolllabors von Industriebetrieben verschiedener Branchen: z. B. Kunststoffindustrie, Chemische und Pharmazeutische Industrie, Baustoffindustrie, Erdöl-, Textilindustrie
    • Institute und Betriebe, die im Umweltbereich tätig sind, wie z. B. Mülldeponien, Recycling- oder Abwasseraufbereitungsbetriebe
    • Forschungsinstitute an Universitäten
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Labortechnik – Chemie umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Labortechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Chemie.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder das Spezialmodul Laborautomation gewählt werden:

    Das Hauptmodul „Chemie“ kann mit dem Hauptmodulen „Lack- und Anstrichmittel“ kombiniert werden.

     

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

     

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Allgemeine Chemie, Analytische Chemie
    • Allgemeine Physik
    • chemische und physikalischen Größen
    • Laborarbeiten, Labortechnik
    • chemische Untersuchungs- und Messverfahren
    • Fotometrie, Chromatographie
    • Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie, Elektrophorese
    • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
    • Umwelttechnik und Recycling
    • facheinschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen
    • Auswertung und Dokumentation
    • EDV und Statistik
    • Wartung, Reinigung, Reparatur
    • Brand-und Explosionsschutz
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Labortechniker*innen für Chemie sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche:

    • Polymerchemie, Kunststoffe und Werktstoffe
    • Verfahrenstechnik, Fertigungstechnik
    • Entsorgung und Recycling
    • EDV und Statistik
    • Qualitätsmanagement
    • Umweltschutz

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • chemisches Verständnis
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • mathematisches Verständnis
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Rechtsbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein
    • möglichst frei von Allergien sein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmatechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilchemie (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmatechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilchemie (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Rechtskraftgewerbe:

    • Chemische Laboratorien, BGBl. II Nr. 36/2003 (Novelle Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

    b) Reglementierte Gewerbe:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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