Labortechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Labortechniker*innen führen chemische, physikalisch-chemische und biochemische Untersuchungen und Versuche an verschiedensten Stoffen durch. Mit Hilfe von zum Teil computergesteuerten Laborgeräten und Mikroskopen untersuchen sie Chemikalien (z. B. Säuren, Gase), lebende Organismen (Zellen), Zwischen- und Endprodukte (z. B. Kunststoffe, Lebensmittel, pharmazeutische Produkte, Farben und Lacke) auf bestimmte Eigenschaften. Sowohl die zu untersuchenden Eigenschaften (z. B. Temperatur, Dichte, pH-Wert, Schmelz- oder Flammpunkt, Keimzahl und Keimwachstum), als auch die anzuwendenden Analyseverfahren (z. B. maßanalytische und gravimetrische Methoden, Herstellung von Prüfbeschichtungen, mikrobiologische, zellkulturtechnische oder biochemische Arbeitsmethoden) unterscheiden sich je nach Tätigkeitsschwerpunkt der Labortechniker*innen erheblich.

    Labortechniker*innen arbeiten z. B. in Betrieben der Chemie, Kunststoffindustrie, Biochemie, Pharmatechnologie, Farben- und Lackindustrie in Laboratorien und Büros, aber auch an privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen (z. B. Universitäten). Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Wissenschaftler*innen aus unterschiedlichen Disziplinen und anderen Fachkräften im Bereich Chemie und Biochemie.

     

    Weiterführende Informationen zu den Hauptmodulen findest du unter:

    • Labortechnik – Biochemie (Modullehrberuf)
    • Labortechnik – Chemie (Modullehrberuf)
    • Labortechnik – Lack- und Anstrichmittel (Modullehrberuf)
  • Wo man arbeitet

    Labortechniker*innen führen chemische, physikalisch-chemische und biochemische Untersuchungen und Versuche an verschiedensten Stoffen durch. Sie arbeiten im analytischen oder synthetischen Aufgabenbereich. Im analytischen Bereich beschäftigen sie sich mit der Bestimmung der Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Kenndaten und der Gewinnung von Proben. Im synthetischen Bereich arbeiten sie im Zuge der Herstellung neuer und verbesserter Stoffe an Materialuntersuchungen und Prozessentwicklungen und der Entwicklung, Erstellung und Anwendung von chemischen Verbindungen und Rezepturen z. B. für Beschichtungen, Pflanzenschutzmittel, Heilmittel, Kosmetika usw.
    Mit Hilfe von zum Teil computergesteuerten Laborgeräten und Mikroskopen untersuchen sie Chemikalien (z. B. Säuren, Gase), lebende Organismen (Zellen), Zwischen- und Endprodukte (z. B. Kunststoffe, Lebensmittel, pharmazeutische Produkte, Farben und Lacke) auf bestimmte Eigenschaften.

    Sowohl die zu untersuchenden Eigenschaften (z. B. Temperatur, Dichte, pH-Wert, Viskosität, Leitfähigkeit, Schmelz- oder Flammpunkt, Festkörpergehalt, Kornfeinheit, Fließkurven, Keimzahl und Keimwachstum, Lebendzahl von Zellen, Nachweis von Nucleinsäuren), als auch die anzuwendenden Analyseverfahren (z. B. maßanalytische und gravimetrische Methoden, Herstellung von Prüfbeschichtungen, mikrobiologische, zellkulturtechnische oder biochemische Arbeitsmethoden) unterscheiden sich je nach Tätigkeitsbereich der Labortechniker*innen erheblich.

    In allen Tätigkeitsbereich lesen Labortechniker*innen Analyse- und Verfahrensvorschriften, Rezepturen, Spezifikationen und Sicherheitsdatenblätter. Sie erstellen einfache Versuchsskizzen, bereiten die Analysen vor indem sie z. B. die erforderlichen Apparaturen und Laborgeräte einrichten, Proben entnehmen und diese vorbereiten. Dazu führen sie z. B. Trennverfahren für flüssige und feste Gemische durch, reinigen und konzentrieren verschiedene Stoffe und Materialien (z. B. durch Destillieren, Extrahieren, Verdampfen). Je nach speziellem Tätigkeitsbereich führen sie spezifische Analysen durch und werten chemische, biochemische und physikalische Kenndaten aus. Sie protokollieren und dokumentieren ihre Untersuchungsergebnisse und erstellen statistische und grafische Auswertungen. Nach den Untersuchungen und Analysen reinigen sie die verwendeten Geräte und sorgen für eine fachgerechte Lagerung bzw. Entsorgung der Materialien und Proben.

    Bei all ihren Arbeiten sorgen die Labortechniker*innen dafür, dass alle Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden und achten genau darauf, dass Proben nicht durch Fremdkörper verunreinigt werden. Insbesondere in der Arbeit mit automatisierten Laborsystemen installieren und konfigurieren sie Programme, überwachen die automatisierten Prozesse und greifen bei Störungen ein und beseitigen diese.

    Zu den spezifischen Analysetätigkeiten und Verfahren in den jeweiligen Arbeitsschwerpunkten vergleiche Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick.

    Weiterführende Informationen zu den Hauptmodulen finden Sie unter:

    • Labortechnik – Biochemie (Modullehrberuf)
    • Labortechnik – Chemie (Modullehrberuf)
    • Labortechnik – Lack- und Anstrichmittel (Modullehrberuf)
  • Womit man arbeitet

    Labortechniker*innen arbeiten mit Laborcomputern und spezifischen Softwareprogrammen, mit Chromatographiegeräten, UV-Analysatoren, Vakuumfiltern und Polarographen, Misch-, Dispergier- und Trennaggregaten. Sie bedienen Dezimal- und Analysewaagen, benutzen Mikroskope, Polarisationsapparate, Photometer, Reagenzgläser, Kolben, Petrischalen, Saugflaschen usw. Labortechniker*innen verwenden Lösungen, Säuren, Laugen, (an-)organische Substanzen und andere Rohstoffe und führen Versuchs- und Analyseprotokolle. Bei der Arbeit mit automatisierten Laborsystemen ist auch die Nutzung von Labor-Informations- und Labor-Management-Systemen relevant.
    Bei der Arbeit im Labor tragen sie Schutzkleidung, Schutzbrillen, Handschuhe und mitunter auch Mundschutz.

  • Wie man arbeitet

    Labortechniker*innen arbeiten in Labors, Büros und Produktionshallen von Industrie- und Gewerbebetrieben, aber auch in Labors von privaten und öffentlichen Lehr- und Forschungseinrichtungen (z. B. Universitäten) oder z. B. auch in Museen. Sie arbeiten – je nach Größe und Art des Betriebes oder der Institution – im Team mit Wissenschaftler*innen und anderen Fachkräften der Berufsbereiche Chemie, Biochemie und Physik, aber auch mit den unterschiedlichsten Produktionsfachkräften zusammen, wie z. B. mit Chemiker*innen, Biochemiker*innen, Chemieverfahrenstechniker*innen (siehe Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)), Biolog*innen (siehe Biologe / Biologin) oder Lebensmitteltechniker*innen.

  • Was man macht

    • technische Unterlagen, Analyseschriften, Rezepturen, Verfahrensanwendungen, Spezifikationen, Diagramme usw. lesen und anwenden sowie einfache Versuchsskizzen anfertigen
    • Proben entnehmen und vorbereiten, Trennverfahren für Flüssig- und Feststoffgemische anwenden
    • Versuchs- und Untersuchungsapparate, Laborgeräte aufbauen, bedienen und instandhalten
    • Chemikalien sicher einsetzen
    • Arbeitsergebnisse auswerten, protokollieren und dokumentieren

     

    spezielle Arbeitsmethoden im Tätigkeitsbereich Chemie:

    • Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren durchführen, z. B. Destillieren, Extrahieren, Verdampfen, Kristallisieren, Ad- und Absorbieren
    • chemische, physikalische und (mikro-)biologische Messungen und Untersuchungen vornehmen und überwachen
    • physikalische Größen von Stoffkonstanten bestimmen, z. B. Temperatur, Dichte, pH-Werte, Viskosität, Brechzahl, Flammpunkt, Schmelzpunkt, Leitfähigkeit
    • maßanalytische und gravimetrische Methoden anwenden
    • instrumentelle und elektroanalytische Methoden anwenden, z. B. Fotometrie, Chromatographie, Potentiometrie, Konduktometrie
    • Kalibrierungen (= Eichen von Messinstrumenten, Ausrichten auf eine genaues Maß) vornehmen

     

    speziell Arbeitsmethoden im Tätigkeitsbereich Biochemie:

    • Methoden der Desinfektion und Sterilisation anwenden
    • mikrobiologische Arbeitsmethoden anwenden, z. B. Nährmittel herstellen, Impf- und Kulturtechnik anwenden, Mikroskopieren, Isolieren, Färben und Differenzieren von Mikroorganismen, Keimwachstum dokumentieren, Keimzahl bestimmen
    • zellkulturtechnische Arbeitsmethoden anwenden, z. B. Adhäsions- und Suspensionszellen kultivieren und Lebendzahl bestimmen
    • molekularbiologische Arbeitsmethoden anwenden, z. B. Nucleinsäuren aus biologischem Material isolieren, Nucleinsäuren ligieren und schneiden sowie elektrophoretisch trennen und nachweisen
    • biochemische Arbeitsmethoden anwenden, z. B. enzymatische Arbeiten durchführen, biologisches Material aufarbeiten, Proteingemische elektrophoretisch trennen und Proteine reinigen

     

    spezielle Arbeitsmethoden im Tätigkeitsbereich Lack- und Anstrichmittel:

    • Rezepturen zur Herstellung von Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen erstellen und anwenden
    • physikalische Kenndaten von Lacksystemen messen, z. B. Festkörpergehalt, Kornfeinheit, Mindestfilmbildetemperatur, Glasübergangstemperatur und Fließkurven
    • Kenndaten von lackspezifischen Roh- und Hilfsstoffen messen, z. B. Farbzahl, Ölzahl, Epoxidwert
    • Untergründe für verschiedene Applikationsarten vorbehandeln, Prüfbeschichtungen durch Applizierung von Beschichtungsstoffen auf verschiedenen Untergründen herstellen, verschiedene Trocknungs- und Härtungsverfahren anwenden
    • Beschichtungen beurteilen, z. B. hinsichtlich Härte, Farbton, Farbstärke, Farbdichte, Deckvermögen, Glanz, Elastizität, Haftung
    • Apparate, Geräte, Maschinen für die Herstellung von Beschichtungsstoffen und Applikationstechnik bedienen
  • Für wen man arbeitet

    • Forschungs-, Betriebs-, Entwicklungs- und Kontrolllabors von Industriebetrieben verschiedener Branchen: z. B. Kunststoffindustrie, Chemische und Pharmazeutische Industrie, Biochemie, Baustoffindustrie, Elektronik-, Erdöl-, Textilindustrie, Farben- und Lackindustrie usw.
    • Institute und Betriebe, die im Umweltbereich tätig sind, wie Recycling- oder Abwasseraufbereitungsbetriebe
    • Forschungsinstitute an Universitäten
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Labortechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Labortechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung in einem der folgenden Hauptmodule:

    • Chemie
    • Lack- und Anstrichmittel
    • Biochemie

     

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder das folgende Spezialmodule gewählt werden:

    • Laborautomation

     

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

     

    Kombinationsmöglichkeiten: Die Hauptmodule „Lack- und Anstrichmittel“ und „Biochemie“ können untereinander nicht kombiniert werden. Ansonsten sind alle Kombinationen zulässig.

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • chemisches Verständnis
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • mathematisches Verständnis
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Rechtsbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein
    • möglichst frei von Allergien sein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmatechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilchemie (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmatechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilchemie (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Rechtskraftgewerbe:

    • Chemische Laboratorien, BGBl. II Nr. 36/2003 (Novelle Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

    b) Reglementierte Gewerbe:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Sieh dir an, was andere
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Lisa Ott

Laborantin

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