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Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.940,- bis 2.040,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Medizinproduktekaufleute verkaufen medizinische Geräte, Anlagen und Heilbehelfe wie z. B. orthopädische und zahnmedizinische Geräte, technische Hilfen für behinderte Menschen, wiederverwendbare Instrumente (z. B. chirurgisches Besteck), Implantate, Anästhesie- und Beatmungsgeräte, Röntgengeräte und andere bildgebende Geräte oder Krankenhausinventar. Ihre Kundinnen und Kunden sind vor allem Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, Diagnostiklabors, aber auch Facharztpraxen, Physiotherapeut*innen, Wellnesseinrichtungen und wie z. B. im Orthopädiehandel auch Privatpersonen.

Im Verkaufsgespräch ermitteln sie den Bedarf ihrer Kundinnen und Kunden, beraten sie über die Eigenschaften, Funktion, technische Details und Produktunterschiede und die notwendigen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme. Außerdem schulen sie ihre Kundinnen und Kunden in der sachgemäße Anwendung und Pflege der Produkte.

Medizinproduktekaufleute arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen und haben Kontakt zu Fachkräften aus dem medizinischen Bereich und zu Lieferanten. Sie arbeiten im Medizinproduktefachhandel und -großhandel und sind regelmäßig bei ihren Kunden und Kundinnen vor Ort.

Wo man arbeitet

Medizinproduktekaufleute verkaufen medizinische Geräte, Anlagen und Heilbehelfe wie z. B. orthopädische und zahnmedizinische Geräte, technische Hilfen für behinderte Menschen, wiederverwendbare Instrumente (z. B. chirurgisches Besteck), Implantate, Anästhesie- und Beatmungsgeräte, Röntgengeräte und andere bildgebende Geräte oder Krankenhausinventar vor allem an Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, Diagnostiklabors, aber auch an Facharztpraxen, Physiotherapeut*innen und Wellnesseinrichtungen.

Im Verkaufsgespräch ermitteln sie den Bedarf ihrer Kundinnen und Kunden, beraten sie über die Eigenschaften, Funktion, technische Details und Produktunterschiede und – besonders bei technischen Geräten – über die notwendigen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme (z. B. Anschlüsse für Strom und Wasser, Einbaumöglichkeiten und Absicherung). In der Beratung unterliegen sie den strengen Vorschriften über die Informationspflicht gemäß Medizinproduktegesetz. Sie verhandeln mit den Kundinnen und Kunden Liefer- und Zahlungskonditionen, nehmen die Bestellungen entgegen und wickeln den Zahlungsverkehr ab. Zu den Aufgaben von Medizinproduktekaufleuten gehört es auch, den Transport und die Zustellung der Geräte und Waren zu organisieren. Dabei müssen sie häufig die Bestimmungen über Gefahrenguttransporte berücksichtigen.

Im Fachgeschäft präsentieren und verkaufen sie die Produkte und beraten auch Privatkundinnen und -kunden (Konsumentinnen und Konsumenten); z. B. im orthopädischen Einzelhandel. Sie beraten über das Warensortiment, über Eigenschaften, Qualität und Unterschiede der verschiedenen Angebote. Sie informieren über mögliche Alternativen, Preise, Mengen und wickeln die Zahlung ab. Auf Kundenwunsch bestellen sie nicht lagernde Waren bei Produzenten oder Großhändlern oder fordern sie aus anderen Filialen an.

Medizinproduktekaufleute sind auch für die Warenbestellung zuständig. Sie ermitteln den Warenbedarf, wählen geeignete Lieferanten aus und führen die Bestellung durch. Bei der Anlieferung übernehmen sie die Waren, prüfen die Lieferungen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung (Einhaltung von Hygienestandards, Lagerung steriler Produkte). Wenn bei der Lieferung und Warenannahme Mängel festgestellt werden, reklamieren sie diese beim Lieferanten und veranlassen z. B. den Austausch der mangelhaften Produkte. Weiters planen und realisieren sie verkaufsfördernde Maßnahmen. Darüber hinaus können sie auch betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen übernehmen.

Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist, nicht wunschgemäß funktioniert, die Lieferung nicht vollständig ist usw., nehmen Medizinproduktekaufleute die Reklamation entgegen und sorgen dafür, dass rasch ein ordnungsgemäßes Produkt geliefert wird.

Immer wichtiger wird im Handel die Verkaufsabwicklung über E-Commerce – also Verkaufsportale im Internet. Für viele Handelsmitarbeiter*innen wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei spielt sowohl die rasche als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine besondere Rolle.

Womit man arbeitet

Medizinproduktekaufleute hantieren mit den unterschiedlichsten medizinische Geräte, Anlagen und Heilbehelfe wie z. B. orthopädische, optische und zahnmedizinische Geräte, technische Hilfen für behinderte Menschen, wiederverwendbare Instrumente (z. B. chirurgisches Besteck), Implantate, Anästhesie- und Beatmungsgeräte, Röntgengeräte und andere bildgebende Geräte, elektromedizinische und -mechanische Produkte oder Krankenhausinventar. Sie verwenden unterschiedliche Formulare, lesen Bedienungs- und Montageanleitungen und stellen Rechnungen aus.

Bei der Arbeit in Fachgeschäften bedienen sie unterschiedliche Kassensysteme und verwenden Bestell- und Lagersysteme, die durch spezielle Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). Auch der Internethandel gehört für viele Fachkräfte im Handel mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h. viele Bestellungen werden bereits über das Internet durchgeführt. Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen müssen sie auch gut für ihre Kundinnen und Kunden erreichbar sein, dazu ist ein sicherer Umgang mit Telefon, Mobiltelefon, E-Mail etc. besonders wichtig.
Im Rahmen ihrer administrativen Tätigkeiten im Büro bedienen sie Computer, Laptops, Drucker, Scanner und Kopiergeräte und führen Warenkataloge, Kunden- und Lieferantenkarteien und Datenbanken.

Wie man arbeitet

Medizinproduktekaufleute sind sowohl im Innendienst in Geschäftslokalen, Büros und Lagerräumen von Fachhandelsgeschäften und Großhandelsbetrieben tätig als auch im Außendienst. Sie besuchen Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, Diagnostiklabore, Facharztpraxen, Physiotherapeut*innen und Wellnesseinrichtungen, um dort ihre Produkte vorzustellen, aber auch, um die Geräte zu installieren und zu warten. Das heißt sie sind viel unterwegs.

Medizinproduktekaufleute müssen kommunikationsfreudig sein, denn sie stehen in direktem Kontakt zu ihrer Fachkundschaft (z. B. °Arzt / Ärztin#, °Tierarzt / Tierärztin#, °Zahnarzt / Zahnärztin#, °Physiotherapeut*in#), aber auch zu Privatkundinnen und -kunden. Außerdem haben sie Kontakte zu ihren Berufskolleginnen und -kollegen und Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen, zu Lieferanten bzw. Vertreter*innen von Herstellerunternehmen sowie zu Vertreter*innen von Gesundheitsbehörden.

Medizinproduktekaufleute im stationären Handel haben relativ geregelte Arbeitszeiten während der üblichen Geschäftsöffnungszeiten. Im Außendienst müssen sie sich auch daran orientieren, zu welchen Zeiten ihre Kundinnen und Kunden gut und ungestört erreichbar sind.

Was man macht
  • Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln und Bestellungen durchführen
  • Wareneingänge kontrollieren, Reklamationen bei Lieferverzug, Nichtlieferung, Fehllieferungen oder mangelhafter Ware vornehmen
  • Waren einlagern und pflegen, insb. im Hinblick auf Hygiene und Umgang mit sterilen Produkten
  • Warensortiment vorbereiten und im Verkaufsraum oder beim Kunden / bei der Kundin verkaufsgerecht präsentieren
  • über die Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege und Qualität von Medizinprodukten informieren und beraten und Kunden und Kundinnen einschulen
  • Serviceleistungen anbieten
  • Transporte organisieren, insb. für Medizinprodukte, die unter die Kategorie Gefahrengüter fallen
  • Verkaufsgespräche führen
  • Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln, Zahlungsverkehr durchführen
  • Reklamationen (Beschwerden) bearbeiten
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Medizinproduktekaufleute bestehen insbesondere bei:

  • Betrieben des Medizinproduktefachhandels
  • Betriebe des orthopädischen Einzelhandels
  • Medizinproduktegroßhandel
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau ist ein kaufmännischer Lehrberuf. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem kaufmännische Schulen wie Handelsakademien oder Handelsschulen. Allerdings ist zu beachten, dass für diesen Lehrberuf sehr umfangreiche sortimentsspezifischen Kompetenzen erforderlich sind, die an Schulen nicht vermittelt werden und in der beruflichen Tätigkeit in längeren Einarbeitungszeiten erworben werden müssen.

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Wie man sich weiterbilden kann

Medizinproduktekaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche relevante Kurse und Lehrgänge für kaufmännische/betriebswirtschaftliche Themen an. Außerdem führt die AUSTROMED-Akademie, eine Bildungseinrichtung der Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen Österreichs, laufend Seminare durch, um die Kompetenzen der Fachkräfte aktuell zu halten und weiterzuentwickeln.

Viele Betriebe des Medizinproduktehandels bieten für ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Kurse und Schulungen zu neuen Medizinprodukten und -geräten an oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Informationsveranstaltungen und Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. Medizintechnik).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mathematisches Verständnis
  • medizinisches Verständnis
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
  • Umgang mit sozialen Medien
  • unternehmerisches Denken
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Diese Verwandtschaften sind in der Lehrberufsliste gesetzlich festgelegt.
Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit, wenn du einen weiteren Lehrberuf lernen möchtest (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch komplett ersetzt.

Bei folgenden Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fitnessbetreuung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmatechnologie (Lehrberuf)#
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebürokaufmann / Reisebürokauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Direktberater*in#
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Manager*in#
  • °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in#
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fitnessbetreuung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Handelsvertreter*in#
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizintechniker*in#
  • °Medizintechnische*r Fachberater*in#
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmakologe / Pharmakologin#
  • °Pharmareferent*in#
  • °Pharmatechnologie (Lehrberuf)#
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebürokaufmann / Reisebürokauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in#
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Vertriebswirt*in#
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handel mit Medizinprodukten gem. § 94 Zi 33 GewO 1994, BGBl. II Nr. 129/2003 (Novelle mit Artikel 22 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:

  • Handelsgewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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