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Pferdewirtschaft

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.960,- bis 2.810,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Pferdewirtschaft bildet die Basis für den Beruf Pferdewirt*in.

Pferdewirte und Pferdewirtinnen sind mit der Aufzucht und Pflege von Pferden (Reitpferde, Zuchtpferde, Ponys) befasst. Sie füttern und reinigen die Pferde, misten die Ställe aus und trainieren die Tiere als Reit- oder Zugtiere. In Fremdenverkehrsgebieten und auf Reithöfen führen sie auch Reitkurse durch oder organisieren Reitausflüge. Pferdewirte und Pferdewirtinnen arbeiten vorwiegend in landwirtschaftlichen Betrieben mit Spezialisierung auf Pferdezucht und Pferdehaltung sowie in privaten oder staatlichen Pferdegestüten. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften. Sie haben außerdem Kontakt zu Reitschüler*innen und Reitgästen.

Wo man arbeitet

„Als Pferdewirtschaftsfacharbeiterin ist man eine Pferdepflegerin. Man macht eigentlich alles, was in einem Stall anfällt, man kümmert sich um die Pferde, man schaut auch, dass im Stall alles ordentlich ist, dazu gehört z. B. das Stall räumen, das Ausmisten, dass Sattelzeug und Zaumzeug in Ordnung sind, dass alle Pferde gut versorgt sind.“
Julia Kasper, Lehrling, in einem Interview aus: AMS your job, 2003.

Zu den Aufgaben von Pferdewirte und Pferdewirtinnen gehört die tägliche Pferde-, Stall- und Ausrüstungspflege. Sie füttern die Pferde mit Stroh und Heu und geben Nähr- und Zusatzstoffe wie Mineralien und Kraftfutter bei. Sie reinigen und bürsten die Pferde und säubern die Hufe mit einem Hufräumer. Weiters werden täglich die Stallungen und Pferdeboxen ausgemistet und mit Stroh und Sägemehl eingestreut. Pferdewirte und Pferdewirtinnen beobachten die Tiere laufend, um eventuelle Krankheitsanzeichen rechtzeitig feststellen zu können. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Tieres holen sie ärztliche Hilfe (siehe °Tierarzt / Tierärztin#) herbei und führen die verordneten Heil- und Pflegemaßnahmen durch. Außerdem sind sie für die Pflege von Sattel- und Zaumzeug zuständig, das sie mit speziellen Reinigungsmitteln säubern und mit Pflegepasten einstreichen.

Im Rahmen der Pferdezucht treffen Pferdewirte und Pferdewirtinnen die nötigen Vorbereitungen für den Deckakt (Beobachtung der Stute, Feststellen des optimalen Belegungszeitpunktes, Durchführung der Deckung mit Zuchthengsten). Sie sorgen für die besondere Pflege und Fütterung der trächtigen Stuten und überwachen mit einem Tierarzt/einer Tierärztin die Geburt der Fohlen. Ab dem zweiten Lebensjahr der Jungtiere beginnen die Pferdewirte und Pferdewirtinnen mit der Ausbildung an der Longe (lange Leine). Sie trainieren die Pferde zu Reitpferden oder Sportpferden (Rennpferde, Sprungpferde). In Fremdenverkehrsgebieten und in Reithöfen führen die Pferdewirte und Pferdewirtinnen Reitkurse und Reitausflüge durch und betreuen die Gäste. Nach der Ablegung von Zusatzprüfungen können Pferdewirte und Pferdewirtinnen auch als Reitlehrer*innen oder Fahrlehrer*innen für Pferdegespanne tätig sein (siehe °Fiaker*in / Kutscher*in#).

Womit man arbeitet

Pferdewirte und Pferdewirtinnen arbeiten mit Pferden der verschiedensten Rassen (z. B. Araber, Lipizzaner, Haflinger) sowie mit Ponys, Fohlen und Jungtieren. Sie hantieren mit Futtermittel, Heu, Stroh, Kraftfutter und Mineralien. Weiters benutzen sie verschiedene Werkzeuge, Maschinen und Geräte, wie z. B. Traktoren, Futterautomaten, Transportbänder, Hacken, Rechen, Schaufeln, Gabeln.

Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Zuchtaufzeichnungen, der Arbeits- und Stundenaufzeichnungen setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein.

Wie man arbeitet

Pferdewirte und Pferdewirtinnen arbeiten in den Stallungen, Boxen, Koppeln und Lagerräumen von Pferdezuchtbetrieben, Pferdegestüten und Reithöfen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und weiteren landwirtschaftlichen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Behörden, Tierärzten (siehe °Tierarzt / Tierärztin#) sowie zu Reitgästen und Reitschüler*innen.

Was man macht
  • Futtermittel und Futterzusatzstoffe beschaffen und sachgerecht lagern
  • Pferde füttern und tränken; Futterart (Heu, Getreide etc.) und Zusatzstoffe auswählen und dosieren
  • Futterrationen je nach Alter und Verwendung der Pferde berechnen
  • tägliche Pflege der Pferde durchführen: Reinigen, Bürsten, Frisieren der Mähnen, Hufpflege
  • Ställe und Pferdeboxen reinigen und entmisten, Stroh und Sägemehl einstreuen
  • Pferde laufend beobachten, eventuelle Krankheitsanzeichen und Verhaltensänderungen registrieren und beurteilen
  • kranke Tiere gesondert pflegen, ärztliche Versorgung herbeiholen (Tierarzt/Tierärztin)
  • Pflege von Sattel- und Zaumzeug durchführen: mit Pflegepasten reinigen und einstreichen
  • Gebrauchstüchtigkeit von Sattel- und Zaumzeug prüfen, diverse Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen
  • Pferdezucht und -aufzucht: Tiere für die Zucht auswählen, Deckvorgang vorbereiten und durchführen
  • die trächtigen Stuten pflegen, gemeinsam mit Tierarzt/Tierärztin bei der Geburt mithelfen, Muttertiere und Fohlen versorgen
  • junge Pferde zu Reit- oder Sportpferden ausbilden und trainieren
Für wen man arbeitet
  • Zuchtbetriebe und Gestüte
  • Freizeit-Reitbetriebe (z. B. Reitställe und Reitschulen)
  • Reitbetriebe des Pferdeturnier- und Pferderennsports

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Pferdewirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

    • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

    • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Pferdewirte und Pferdewirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.

Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten. Der Bundesfachverband (BFV) für Reiten und Fahren in Wien führt verschiedene Reit- und Fahrkurse durch.
Das Pferdezentrum Stadl-Paura (OÖ) bietet bei Bedarf Kurse zur Aus- und Weiterbildung in der Pferdewirtschaft an.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Außerdem sind viele Landwirtschaftlichen Fachschulen auch in der Weiterbildung tätig.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Große landwirtschaftliche Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Kraft
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gute Beobachtungsgabe
  • mit Tieren umgehen können

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Hufschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Pferdepfleger*in#
  • °Pferdewirt*in#
  • °Tierarzt / Tierärztin#
  • °Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#
  • °Tierhändler*in#
  • °Tierpfleger*in (Lehrberuf)#
  • °Tierpsychologe / Tierpsychologin#
  • °Zoofachhändler*in#
  • °Zoologe / Zoologin#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden und insbesondere das Vermieten und Einstellen von Reittieren usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: