Textilgestaltung – Strickwaren

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.370,- bis 1.620,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren stellen Strickwaren aus Natur- und Kunstfasern maschinell her. Ihre wichtigsten Erzeugnisse sind Strickstoffe oder Teile für Pullover, Kostüme, Kleider, Röcke, Jacken, Hauben, Handschuhe etc., die anschließend (an Kettelmaschinen) zusammengenäht werden. Sie entwickeln und gestalten die Strickwaren, erstellen Schnitte, führen die notwendigen Berechnungen durch und wählen die Materialien, Farben, Muster etc. aus.
    Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren richten die oft rechnergestützten (computergesteuerten) Produktionsmaschinen ein (Strick- und Konfektionsmaschinen), überwachen den Produktionsprozess und beheben Störungen. Sie fügen die Einzelteile der Strickwaren zusammen und bringen Verzierungen und Zubehörteile an. Oft sind sie dabei auf bestimmte Maschinentypen spezialisiert.
    Sie arbeiten zumeist an computergesteuerten Strickmaschinen in Fertigungshallen der Industrie mit Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Die wichtigsten Erzeugnisse der Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren sind Strickstoffe oder in Passform gestrickte Teile für Pullover, Kostüme, Kleider, Hosen, Röcke, Fußbekleidung, Handschuhe und Sportbekleidung. Sie arbeiten zur Herstellung dieser Waren mit Natur- und Kunstfasern wie Wolle, Baumwolle, Seide, Kunstseide und anderen synthetischen Materialien.

    Je nach Art der Strickwaren setzen Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren verschiedene Strickmaschinen ein. Socken fertigen sie beispielsweise an speziellen Strumpfstrickmaschinen (Rundstrickmaschinen), während sie Pullover an Flachstrickmaschinen erzeugen. Weiters unterscheidet man zwischen händisch betriebenen Strickmaschinen, halb- und vollautomatischen und gänzlich computergesteuerten Strickmaschinen. In industriellen Großbetrieben sind Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren auf bestimmte Maschinentypen bzw. spezifische Aufgabenbereiche spezialisiert.

    Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren setzen Handstrickmaschinen zur Anfertigung von Strickwaren mit geringer Stückzahl und für die Herstellung neuer Musterstücke ein (eher in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben). Bei halb- und vollautomatischen Strickmaschinen stellen sie die gewünschte Musterung mit Hilfe verschiedener Datenträger wie Magnetband, Lochstreifen etc. ein. Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren, die an computergesteuerten Strickmaschinen arbeiten, geben die Kriterien bzw. die Strickanweisung über die Rechnertastatur ein und bedienen spezielle Programme.

    Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren sind auch in der Produktionsvorbereitung tätig. Sie erstellen und gradieren Schnitte, berechnen Maschenzahl und -reihen, wählen die Materialien, Farben, Formen, Muster, Oberflächen, Ziernähte usw. aus und erstellen zeichnerische Entwürfe. In der Endfertigung fügen sie Einzelteile zusammen, führen die Abschlussarbeiten aus und bringen z. B. Verzierungen und Zubehörteile an.

  • Womit man arbeitet

    Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren bedienen, überwachen und warten verschiedene Arten von Strickmaschinen (sowohl Handstrickmaschinen als auch halb- oder vollautomatische Strickmaschinen) und weitere Konfektionsmaschinen, wie Nähmaschinen, Kettelmaschinen usw. Sie reinigen Lager, fetten und ölen Maschinenteile, putzen Nadeln und Nadelbetten, wechseln Verschleißteile (Zahnräder usw.) aus und führen auch kleine Reparaturarbeiten an diesen Maschinen durch. Für die Bedienung und Wartung der Maschinen und Anlagen verwenden sie schriftliche Unterlagen (Handbücher).

    Sie zeichnen Entwürfe mit Designprogrammen oder von Hand mit Papier und Stiften und verwenden Datenbanken und spezielle Programme für die Bestimmung von Farben, die Auswahl der Materialien und Berechnung von Maschenzahlen und -reihen, Materialmengen, Mustern. Die Entwürfe speichern sie auf Datenträger (Lochstreifen, Magnetbänder usw.) oder übertragen sie direkt mittels integrierter Schnittstellen vom Entwurfsprogramm auf die automatisierten Strickmaschinen.

  • Wie man arbeitet

    Textilgestalter*innen im Schwerpunkt Strickwaren arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen an den genannten Maschinen. Sie arbeiten mit Vorarbeiter*innen sowie weiteren Fach- und Hilfskräften der Textiltechnik und Textilgestaltung zusammen, siehe z. B. Ausfertiger*in (Strick-, Wirkwaren), Textiltechniker*in, Textiltechnologie (Lehrberuf), Textildesigner*in, Textilmusterzeichner*in.

  • Was man macht

    • Materialien (Roh- und Ausgangsstoffe) auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen und sachgemäß lagern
    • Strickwaren entwickeln (Schnitte erstellen und gradieren, Maschenzahl berechnen und bereihen usw.), gestalten (Material, Farbe, Form, Muster, Oberfläche, Ziernähte, Verzierungen, Zubehör)
    • Musterzeichnungen lesen und abändern
    • Strickwaren, z. B. Pullover, Jacken, Kleider, Mützen, Handschuhe, Hauben, mittels Strickmaschinen herstellen
    • Strickmaschinen einrichten, rüsten, anfahren, bedienen, überwachen und ab- bzw. umstellen
    • Strickvorgang kontrollieren
    • Fehler der Strickmaschinen beheben
    • Strickwaren fertigstellen, Einzelteile zusammenfügen, Abschlussarbeiten ausführen, Verzierungen und Zubehörteile anbringen
    • Mängel und Schäden feststellen und beheben, Strickwaren instandhalten
    • Kundinnen und Kunden beraten
  • Für wen man arbeitet

    • Großbetriebe der Strickereiindustrie
    • Klein- und Mittelbetriebe des Strickereigewerbes
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Die Berufsaussichten für Textilgestalter*innen hängen wesentlich von ihrer Weiterbildungsbereitschaft ab. Für Fachkräfte mit guten Kenntnissen für Einstell- und Umstellarbeiten an einzelnen Maschinentypen und für die Entwurfsarbeiten sind die Beschäftigungsaussichten günstiger.

    Weiterbildung ist daher insbesondere in den Bereichen IT, CAD = Computer aided design und Maschinensteuerung, aber auch Textildesign, Mustergestaltung, Arbeitstechnik, Qualitätsmanagement und Umwelttechnik wichtig.

    Für Textilgestalter*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet in Wien und Dornbirn von Zeit zu Zeit Kurse an, die auch für diesen Beruf interessant sind (z. B. textile Grundlagen).

    Der Besuch von Modeschauen und Messen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1., 2. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Erzeugung von Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren
    • Erzeugung von textilen Materialien

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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