„Man hat hier die Möglichkeit für Tiere zu sorgen zu denen man sonst nie Zugang hätte. Es sind ja nicht nur die Elefanten, es sind Dromedare, es sind Zebras, … . Wenn einen Tiere interessieren, ist es ein großartiger Beruf.“
Almud Kimbacher, Tierpfleger, in einem Interview aus: AMS your job, 2003.
Tierpfleger*innen betreuen Tiere in zoologischen Gärten (Tiergarten, Zoo), Aquarien und Terrarien, Tierheimen, Tierkliniken und zum Teil auch in Tierarztpraxen und Tierhandlungen. Sie sind verantwortlich für die richtige Fütterung, reinigen die Unterkünfte und achten auf die Gesundheit der Tiere. Diese Arbeiten werden auch an Sonn- und Feiertagen und wenn nötig auch nachts durchgeführt. Tierpfleger*innen achten darauf, dass die Tiere artgerechte Lebensbedingungen vorfinden (z. B. Regelung von Luftzufuhr und Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur, Sonnenbestrahlung, Sauberkeit des Wassers, richtiger Boden). In Tiergärten arbeiten Tierpfleger*innen auch beim Einrichten der Gehege mit, halten die Besucherbereiche sauber oder müssen z. B. Futtertiere (Kleintiere) für Raubkatzen, Raubvögel oder Schlagen züchten und fachgerecht töten.
In Forschungseinrichtungen sind Tierpfleger*innen als Assistent*innen bei Tierversuchen beschäftigt. Dabei kommen empfindliche Geräte zum Einsatz, die sie bedienen. Die sorgfältige Pflege dieser Geräte ist einer ihrer Aufgabenbereiche. Sie regulieren z. B. die Klimabedingungen in den Tierunterkünften oder bedienen Geräte zur keimfreien Haltung und Zucht von Versuchstieren.
Tierpfleger*innen haben Kenntnis über die Vorschriften des Tierschutzes und des Artenschutzen. Sie verfügen über Wissen über artgerechte Tierhaltung, Tiertransport sowie auch über die Beseitigung verstorbener Tiere. Eine weitere wichtige Aufgabe für Tierpfleger*innen ist auch der Kontakt mit Besucher*innen und Kund*innen. Sie erteilen Auskünfte über Tiere, schreiten bei falschen Verhalten der Besucher*innen im Zoo ein und achten auf die Sicherheit von Tieren und Besucher*innen.
Bitte beachte: Während in der pharmazeutischen und medizinischen Forschung Wirkstoffe und Methoden oft noch an Tieren getestet werden (in Österreich ist dazu eine vorherigen Genehmigung erforderlich), bevor sie für Menschen zugelassen werden, sind in der kosmetischen Forschung und Industrie Tierversuche in der Europäischen Union grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es derzeit noch Lücken in diesem Verbot.