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Tierpfleger*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.670,- bis 2.810,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Tierpfleger*innen sind für die Betreuung von Tieren in Zoos oder Tierheimen, aber auch in Versuchslabors und Tierkliniken zuständig. Sie füttern und pflegen die Tiere und sorgen dafür, dass sie gesund bleiben. Für ihre Arbeit brauchen sie ein gutes Gespür für Tiere und eine gute Beobachtungsgabe. Sie erkennen Veränderungen und Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere und wissen, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen.

Ein wichtiger Teil der täglichen Arbeit besteht darin, Käfige, Boxen, Terrarien oder Gehege zu reinigen, zu desinfizieren und instand zu halten. Tierpfleger*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen zusammen und haben bei ihrer Arbeit unter anderem Kontakt zu Tierärzt*innen, Besucher*innen und Kund*innen oder Lieferant*innen.

Wo man arbeitet

„Man hat hier die Möglichkeit für Tiere zu sorgen zu denen man sonst nie Zugang hätte. Es sind ja nicht nur die Elefanten, es sind Dromedare, es sind Zebras, … . Wenn einen Tiere interessieren, ist es ein großartiger Beruf.“
Almud Kimbacher, Tierpfleger, in einem Interview aus: AMS your job, 2003.

Tierpfleger*innen betreuen Tiere in zoologischen Gärten (Tiergarten, Zoo), Aquarien und Terrarien, Tierheimen, Tierkliniken und zum Teil auch in Tierarztpraxen und Tierhandlungen. Sie sind verantwortlich für die richtige Fütterung, reinigen die Unterkünfte und achten auf die Gesundheit der Tiere. Diese Arbeiten werden auch an Sonn- und Feiertagen und wenn nötig auch nachts durchgeführt. Tierpfleger*innen achten darauf, dass die Tiere artgerechte Lebensbedingungen vorfinden (z. B. Regelung von Luftzufuhr und Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur, Sonnenbestrahlung, Sauberkeit des Wassers, richtiger Boden). In Tiergärten arbeiten Tierpfleger*innen auch beim Einrichten der Gehege mit, halten die Besucherbereiche sauber oder müssen z. B. Futtertiere (Kleintiere) für Raubkatzen, Raubvögel oder Schlagen züchten und fachgerecht töten.

In Forschungseinrichtungen sind Tierpfleger*innen als Assistent*innen bei Tierversuchen beschäftigt. Dabei kommen empfindliche Geräte zum Einsatz, die sie bedienen. Die sorgfältige Pflege dieser Geräte ist einer ihrer Aufgabenbereiche. Sie regulieren z. B. die Klimabedingungen in den Tierunterkünften oder bedienen Geräte zur keimfreien Haltung und Zucht von Versuchstieren.

Tierpfleger*innen haben Kenntnis über die Vorschriften des Tierschutzes und des Artenschutzen. Sie verfügen über Wissen über artgerechte Tierhaltung, Tiertransport sowie auch über die Beseitigung verstorbener Tiere. Eine weitere wichtige Aufgabe für Tierpfleger*innen ist auch der Kontakt mit Besucher*innen und Kund*innen. Sie erteilen Auskünfte über Tiere, schreiten bei falschen Verhalten der Besucher*innen im Zoo ein und achten auf die Sicherheit von Tieren und Besucher*innen.

Bitte beachte: Während in der pharmazeutischen und medizinischen Forschung Wirkstoffe und Methoden oft noch an Tieren getestet werden (in Österreich ist dazu eine vorherigen Genehmigung erforderlich), bevor sie für Menschen zugelassen werden, sind in der kosmetischen Forschung und Industrie Tierversuche in der Europäischen Union grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es derzeit noch Lücken in diesem Verbot.

Womit man arbeitet

Tierpfleger*innen verwenden bei ihrer Tätigkeit verschiedene Trainings- und Spielgeräte zur Aktivierung der Tiere. Zur Reinigung der Käfige und Gehege setzen sie unterschiedlichste Reinigungsgeräte und -mittel ein. Sie hantieren auf Anweisung von Tierärzt*innen mit Pflege- und Behandlungsmaterial (Medikamente, Salben, Verbandsmaterialien usw.) und verabreichen je nach Tier die unterschiedlichsten Arten von Futter, manchmal unter zu Hilfenahme von Fütterungshilfen (z. B. Fläschchen). Zur Unfallverhütung besonders im beim Umgang mit Gift- oder Raubtieren setzten Tierpfleger*innen beispielsweise auch Schutzkleidung, spezielle Schutzhandschuhe, Trennvorrichtungen bei Käfigen, Verriegelungseinrichtungen in Gehegen oder spezielle Überwachungssysteme ein, um besonders bei großen, unübersichtlichen Gehegen zuverlässig feststellen zu können, wo sich die Tiere befinden.

Wie man arbeitet

Tierpfleger*innen arbeiten vor allem in Zoos, Tierparks oder Tierheimen, aber auch in Versuchslabors und Tierkliniken und mitunter in Tierhandlungen oder für Tierärzte/Tierärztinnen. In Schichtdiensten führen sie ihre Tätigkeiten auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen aus.

Tierpfleger*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen, Laborleiter*innen bzw. Tiergartenleiter*innen und Hilfskräften zusammen und stehen in Kontakt mit Tierärzt*innen (siehe °Tierarzt / Tierärztin#) und Tierärztlichen Ordinationsassistent*innen (°Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#), Tierschützer*innen und Mitarbeiter*innen von Behörden. Mitunter übernehmen Tierpfleger*innen auch Aufgaben der betrieblichen Organisation (z. B. Telefon- und Schriftverkehr, Bestellen von Futtermitteln, Führen von Protokollen und Dokumenten) und beraten Kund*innen oder Besucher*innen in Tierheimen, Tierpensionen und Zoos.

Bei ihrer Arbeit achten sie sorgfältig auf die artgerechte Behandlung der Tiere und den eigenen Schutz, aber auch den Schutz der Tiere und Besucher*innen.

Was man macht
  • Wild-, Zoo-, Labortieren und Haustierrassen züchten, aufziehen, pflegen, betreuen und versorgen
  • Futtermittel und Futterzusatzstoffe beschaffen, lagern, zubereiten
  • Futtertiere für Raubtiere züchten und fachgerecht vorbereiten
  • Tiere zu bestimmten Zeiten füttern und tränken
  • Tiere beobachten und Krankheitssymptome erkennen
  • bei tierärztlichen Tätigkeiten mithelfen und kranke Tiere pflegen
  • Tierunterkünfte reinigen und warten (z. B. Ausmisten, Einstreuen von Stroh, Sägemehl), aber auch bei der Einrichtung der Tierunterkünfte mithelfen
  • Werkzeugen, Maschinen und Geräten reinigen und warten (z. B. Futterautomaten, Klimaanlagen, Sterilisationsgeräte)
  • Tiertransporte durchführen
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Tierpfleger*innen bestehen insbesondere in:

  • öffentlichen und privaten Tiergärten, Aquarien, Terrarien, Wildparks
  • Tierheimen oder -kliniken, Tierpensionen
  • universitären und außeruniversitären Forschungsinstituten
  • Versuchslabors der pharmazeutischen Industrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Tierpfleger*in ist ein Lehrberuf. Die Ausbildung findet im Lehrbetrieb und in der Berufsschule statt und dauert drei Jahre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeit bietet vor allem die ebenfalls dreijährige Tierpflegeschule der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Wie man sich weiterbilden kann

Tierpfleger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) mit Kursen für z. B. in Tierhaltung, Tierschutz, aber auch im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich, beispielsweise Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Qualitätsmanagement.

Viele Betriebe führen regelmäßig zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen interne Schulungen durch, um sie mit neuen Methoden oder Geräten, Futtermitteln, Sicherheitsstandards etc. vertraut zu machen. Oder sie bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige (z. B. Handelsakademien, Höhere Technische Lehranstalten, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Ernährungskompetenz
  • gute Beobachtungsgabe
  • medizinisches Verständnis
  • mit Tieren umgehen können

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Diese Verwandtschaften sind in der Lehrberufsliste gesetzlich festgelegt.
Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit, wenn du einen weiteren Lehrberuf lernen möchtest (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch komplett ersetzt.

Bei folgenden Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Pferdewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

  • °Botaniker*in#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung (Lehrberuf)#
  • °Hundekosmetiker*in (Dog Groomer)#
  • °Pferdepfleger*in#
  • °Pferdewirt*in#
  • °Pferdewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Pflegeassistent*in#
  • °Pflegefachassistent*in#
  • °Tierarzt / Tierärztin#
  • °Tierarztassistent*in#
  • °Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tierhändler*in#
  • °Tierpsychologe / Tierpsychologin#
  • °Verhaltensforscher*in#
  • °Viehhändler*in#
  • °Zoofachhändler*in#
  • °Zoologe / Zoologin#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Freie Gewerbe:

  • Handelsgewerbe (z. B. Zoofachhandel)
  • Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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