Transportbetontechnik

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.160,- bis 2.340,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Transportbeton ist Beton, der in einem Betonwerk hergestellt und frisch an Baustellen angeliefert wird. Transportbetontechniker*innen sind für den Herstellungsprozess von Transportbeton verantwortlich. Sie nehmen die Kundenaufträge an, bereiten die Produktion vor, wählen die Materialien wie Zement, Wasser, Sand, Kies, Zusatzstoffe usw. aus und bedienen und überwachen die zumeist computergesteuerten Anlagen zur Transportbeton-Herstellung. Sie füllen den fertigen Beton in Fahrmischer ab, welche von LKWs zur Baustelle transportiert werden. Weiters bereiten sie Reststoffe (Restbeton und -mörtel) für eine Wiederverwendung auf.

    Zu den Aufgaben von Transportbetontechniker*innen gehören auch administrative Tätigkeiten, wie die Bestellung von Rohmaterialien und Hilfsstoffen, die Planung der Abwicklung von Aufträgen oder die Erstellung von Versand- und Lieferbegleitpapieren. Transportbetontechniker*innen arbeiten in kleinen, mittleren und großen Unternehmen der Transportbetonherstellung in Büros, Produktionshallen und teilweise im Freien. Sie arbeiten im Team mit Vorgesetzten, Berufskolleginnen und Kollegen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Transportbetontechniker*innen sind mit dem Herstellungsprozess von Transportbeton und Werkfrischmörtel befasst. Sie nehmen Kundenaufträge an, berechnen den Materialaufwand, wählen die Materialien wie Zement, Wasser, Gesteinskörnung (von Sand über Kies bis zu Schotter) und Zusatzstoffe aus und bereiten die Transportbetonmischung nach Rezeptur vor. Dabei bedienen und überwachen sie computergesteuerte Betonmisch-Anlagen. Anschließend überwachen sie die Abfüllung des frischen Betons in Fahrmischer und den Abtransport auf die Baustelle mittels LKW.
    Die Reststoffe aus der Betonherstellung (Restbeton und -mörtel) werden von Transportbetontechniker*innen in Aufbereitungsanlagen wiederverwertet und neuerlich dem Herstellungsprozess zugeführt.

    Eine wichtige Aufgabe von Transportbetontechniker*innen ist die Qualitätssicherung. Sie entnehmen Proben, stellen Betonprobekörper her und prüfen die unterschiedlichen Eigenschaften des frischen Betons und der Betonprobekörper. Z. B. werden unter dem Mikroskop die Luftporen des Betons untersucht, die für die Frostbeständigkeit besonders wichtig sind oder die Betonkörper werden unter verschiedenen Bedingungen gelagert und geprüft, wie sich deren Beständigkeit entwickelt. Zu den Aufgaben der Transportbetontechniker*innen zählt außerdem die Instandhaltung und Reinigung aller verwendeten Anlagen, Geräte und Werkzeuge. Da getrockneter Beton nur noch schwer zu entfernen ist müssen regelmäßig und zuverlässig Reinigungsarbeiten durchgeführt werden.

    Administrative Tätigkeiten runden das Aufgabenprofil ab. Transportbetontechniker*innen nehmen Aufträge entgegen, planen die Abwicklung der einzelnen Aufträge und teilen diese ein, bestellen erforderliche Rohmaterialien und Hilfsstoffe bzw. geben den Auftrag an die Rohstofferzeugung im eigenen Betrieb weiter. Sie stellen Versand- und Lieferbegleitpapiere für die abgefüllten Lieferungen aus und bestellen nötigenfalls externe Dienstleistungen wie z. B. Fahrmischer, Betonpumpen oder baustofftechnische Leistungen.

  • Womit man arbeitet

    Transportbetontechniker*innen arbeiten mit Werk- und Hilfsstoffen zur Betonherstellung (Zement, Sand, Kies, Schotter, Wasser, Zusatzstoffe) und bedienen dazu meist computergesteuerte Förder-, Produktions- und Überwachungsanlagen sowie Abfüll- und Wiederaufbereitungsanlagen. Sie hantieren mit Werkzeugen, befüllen Fahrmischer und arbeiten mit Lagereinrichtungen wie z. B. Stapler und Kränen. Im Büro arbeiten sie mit Computern und betrieblichen Softwareprogrammen, sie führen Kunden- und Lieferantenkarteien, Dokumentationen und Betriebsbücher und hantieren mit Formularen wie Lieferbegleitpapieren, Versandpapieren, Bestellformularen und dergleichen mehr.

  • Wie man arbeitet

    Transportbetontechniker*innen arbeiten in Betrieben der Transportbetonherstellung in Büros, Produktionshallen, Lagerhallen, sowie im Freien auf Lagerplätzen. Sie arbeiten im Team mit Vorgesetzten, Berufskolleginnen und -kollegen und anderen Fach- und Hilfskräften des Baubereichs und haben Kontakt zu Berufskraftfahrer*innen sowie zu Kundinnen und Kunden sowie Lieferant*innen.

    Besonders in den Produktionshallen müssen Transportbetontechniker*innen auch mit Lärm und Staub zurechtkommen.

  • Was man macht

    • Kundenbestellungen entgegen nehmen und die Ausführung vorbereiten
    • Transportbeton gemäß den Aufträgen herstellen; Ausgangsstoffe wie z. B. Zement, Gesteinskörnungen (Kies, Sand, Schotter), Zusatzmittel und Wasser auswählen prüfen und mit rechnergestützten Anlagen mischen
    • Lagereinrichtungen, Förder-, Aufbereitungs- und Produktionsanlagen einrichten, überwachen und bedienen
    • Proben entnehmen und qualitätssichernde Untersuchungen durchführen
    • bei Störungen eingreifen und Störungen beheben
    • Maschinen, Anlagen und Werkzeuge reinigen, warten und instandhalten
    • Wiederaufbereitungsanlagen für Restbeton und -mörtel einrichten, überwachen und bedienen
    • Lieferbegleitpapiere erstellen und bearbeiten
  • Für wen man arbeitet

    • kleine, mittlere und große Unternehmen der Transportbetonherstellung
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Berufskraftfahrer*in – Güterbeförderung (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf)
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Steinmetz*in (Lehrberuf)
    • Steinmetztechnik (Lehrberuf)
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baumaschinenführer*in
    • Baumeister*in
    • Baustatiker*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Berufskraftfahrer*in – Güterbeförderung (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Chemietechniker*in
    • Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf)
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Polier*in
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Steinmetz*in (Lehrberuf)
    • Steinmetztechnik (Lehrberuf)
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Erzeugung von Betonwaren

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    c) Teilgewerbe:

    • Betonbohren und Schneiden

    Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?
Filtere die Lehrberufe nach deinen Vorlieben oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu: