Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.220,- bis 2.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen bringen Isolierungen als Schutz gegen Kälte, Hitze, Schall, Feuer oder Feuchtigkeit an Fassaden, Wänden und Decken aber auch an Rohren, Kabeln und Behältern an. Sie stellen Dämm-, Dichtungs- und Füllmassen her und bringen sie an den verschiedenen Objekten an. Sie fertigen Stütz- und Tragekonstruktionen sowie Verkleidungen und Schutzbleche für die Dämmungen und montieren diese. Meist spezialisieren sie sich auf ein bestimmtes Aufgabengebiet wie z. B. Wärmedämmung, Brandschutz, Rohrisolierung, Kühlungen oder Schallschutz.
    Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen arbeiten auf Baustellen, in Rohbauten bzw. am Einsatzort bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort im Team mit Vorgesetzten, Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Baubereichs.

  • Wo man arbeitet

    Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen stellen aus Dämmstoffmaterialien wie PUR (Polyurethan), PIR (Polyisocyanurat), PE-Schaum, Glaswolle, Alufolien, Akustikplatten usw. und Beschichtungsmaterialien wie Gips, Bitumen, Baumwollbandagen, Farben, Korrosionsschutz verschiedene Isolierungen, z. B. für Wärme-, Feuchtigkeits- oder Lärmschutz, Brandschutz, Decken- und Dachdämmungen oder zur Isolierung von Kühlvorrichtungen und Kühlanlagen her. Sie montieren die Dämmstoffplatten an Bauwerken, Wänden und Decken, verlegen Böden und verkleiden sie anschließend mit Gips- oder verschiedenen Blechplatten. Außerdem isolieren und verkleiden sie Rohrleitungen und ganze Rohrleitungssysteme, z. B. in Kraftwerken, Raffinerien, Heizhäusern, Kühlanlagen und anderen Industrie- und Verkehrsanlagen.

    Die Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen nehmen die Maße für die geplanten Dämm- und Isolierarbeiten, erstellen Werkskizzen und Zeichnungen und berechnen die Abmessungen und den Materialbedarf. Sie beschaffen die erforderlichen Materialien und bereiten den Untergrund für die jeweils erforderliche Dämmung bzw. Isolierung vor. Sie bringen Hilfs- und Stützkonstruktionen an, auf denen die Dämm- und Isoliermaterialien angebracht werden, stellen Formteile her und montieren die Dämmungen und Isolierungen. Sie bearbeiten die Oberflächen, bringen Beschichtungen auf und stellen Verkleidungen und Umhüllungen zum Beispiel von Rohrleitungen her. Außerdem führen sie Qualitätskontrollen durch, um mögliche Fehler und Mängel sofort zu erkennen und zu beheben. Die verschiedenen Materialien und Bauteile werden dabei beispielsweise durch Bohren, Sägen, Zuschneiden, Feilen, Biegen, Runden und Schweißen mit Werkzeugen und Maschinen vorbereitet und zusammengebaut.

    Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Beratung und Information ihrer Kundinnen und Kunden über Isoliertechniken und Dämmstoffmaterialien sowie über Energiesparmaßnahmen und gesetzliche Umweltschutzbestimmungen. In der Regel spezialisieren sich Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen auf bestimmte Anwendungsbereiche, z. B. auf die Isolierung von Rohrleitungen, auf Schallisolierung, auf Feuchtigkeitsisolierung, auf Brandschutzisolierung, auf den Kühlzellenbau, auf Innenausbau oder Fassadenisolierung.

  • Womit man arbeitet

    Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen arbeiten mit Isoliermaterialien und Dämmstoffen aller Art wie z. B. PUR, PE-Schaum, Glaswolle, Alufolien, Antidröhnfolien, Akustikplatten und mit Materialien für Beschichtungen wie z. B. Gips, Bitumen, Baumwollbandagen, Dachpappe, Farben, Korrosionsschutz, Drahtgeflechte. Sie hantieren mit Verbindungs-, Umhüllungs- und Verkleidungsblechen aus Stahl, Aluminium, Kupfer, Chromnickelstahl oder Kunststoff und benutzen bei ihrer Arbeit verschiedene Werkzeuge und Geräte wie z. B. Feilen, Sägen, Metallscheren, Schraubenzieher, Schneidbrenner, sowie verschiedene Maschinen und Geräte wie z. B. Stanzmaschinen, Abkantpressen, Biegemaschinen, Tafel- und Schlagscheren, Sicken- und Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte oder Bördelmaschinen.

  • Wie man arbeitet

    Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen arbeiten auf Baustellen bzw. am Einsatzort bei ihren Kundinnen und Kunden bzw. Auftraggeber*innen. Sie arbeiten im Team mit Vorgesetzten, Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Baubereiches, siehe z. B. Betonbau (Lehrberuf), Hochbau (Lehrberuf), Bautechniker*in zusammen.

    Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen sind häufig auch im Freien auf Baustellen und in Rohbauten tätig. Dabei sind sie verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft sowie Staub und Lärm ausgesetzt.

  • Was man macht

    • technische Zeichnungen, Skizzen und Verlegepläne lesen und interpretieren
    • Materialien auswählen, Arbeitsschritte und -methoden festlegen
    • Untergrund und Unterkonstruktionen vorbereiten
    • Dämm-, Dichtungs- und Füllmassen herstellen
    • Maschinen wie Stanzmaschinen, Abkantpressen, Biegemaschinen, Tafel- und Schlagscheren, Rund-, Sicken- und Bohrmaschinen bedienen
    • mit verschiedenen Handwerkzeugen wie z. B. Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Scheren, Messer usw. hantieren
    • Blechbearbeitungsautomaten, Drehmaschinen einstellen und bedienen
    • einfache Schweißverbindungen herstellen
    • Dämm- und Isolierstoffe an Rohren, Behältern, Fassaden, Wänden und Decken usw. anbringen
    • dabei Techniken wie Anlegen, Ansetzen, Wickeln, Kleben, Verdrahten, Bandagieren anwenden
    • Dämmstoffmassen durch Schütten, Blasen, Stopfen, Einschäumen anbringen
    • Stütz- und Tragkonstruktionen montieren
    • Formteile aus Blech aufmessen, zuschneiden, formen, montieren
    • Dämmungen mit Blechplatten, Verkleidungen etc. ummanteln
    • Qualitätsprüfungen durchführen und etwaige Mängel beheben
    • Werkzeuge und Maschinen reinigen, warten und pflegen
    • Betriebsbücher, Arbeitsprotokolle, technische Unterlagen usw. führen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe für Kälte-, Wärme-, Schall- und Branddämmung
    • Bauunternehmen
    • Großbetriebe der Industrie, z. B. Mineralöl- und Stahlindustrie, Klimatechnik
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Planungsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf)
    • Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik (Modullehrberuf)
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)
    • Maurer*in (Lehrberuf)
    • Schalungsbau (Lehrberuf – auslaufend)
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Energietechniker*in
    • Fassader*in
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf)
    • Gebäudetechniker*in
    • Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik (Modullehrberuf)
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)
    • Maurer*in (Lehrberuf)
    • Schalungsbau (Lehrberuf – auslaufend)
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, BGBl. II Nr. 99/2003 (Novelle mit Artikel 47 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Stuckateure und Trockenausbauer, BGBl. II Nr. 87/2003 (Novelle mit Artikel 42 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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