Augenoptik

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.070,- bis 2.130,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Augenoptiker*innen arbeiten in Optikfachgeschäften und unter Umständen in Augenarztpraxen. Sie beraten und informieren ihre Kund*innen, bestellen oder fertigen Sehbehelfe (wie z. B. Brillen, Brillengläser, Kontaktlinsen) nach Verordnung eines Augenarztes/einer Augenärztin bzw. nach eigenen Messungen. Solche augenoptischen Messungen führen sie mit Hilfe von speziellen Messgeräten sorgfältig durch. Für die Anfertigung von Brillengläsern verwenden sie computergesteuerte Schleifapparate. Neben den herkömmlichen Produkten verkaufen sie auch Lupen, Mikroskope, Ferngläser und meteorologische Geräte. Außerdem warten und reparieren sie all diese Produkte. Je nach Arbeitsplatz arbeiten sie im Team mit Berufskolleg*innen und Augenärzt*innen.

  • Wo man arbeitet

    Bereits 2000 v.Chr. wurden in Griechenland polierte Halbkugeln aus Quarz gefertigt, mit denen sich die Schrift vergrößern ließ. Mittlerweile setzen Augenoptiker*innen zur optischen Vergrößerung moderne Technologien und Computer ein. Ob Zentrierdaten erfasst, Kund*innendaten gewartet, Gläser digital geschliffen oder online bestellt werden müssen: spezielle Softwareprogramme und computergesteuerte Geräte sind heute fester Bestandteil des Berufsalltags von Augenoptiker*innen.

    Die Herstellung von Brillen und Kontaktlinsen erfordert viel Fingerspitzengefühl. Augenoptiker*innen berechnen und messen optische Werte mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten und Messgeräten. Sie schleifen Brillengläser mit modernen computergesteuerten Maschinen, bei Spezialanfertigungen teilweise auch von Hand. Sie fügen die Brillengläser in Fassungen ein und passen die fertige Brille individuell dem Gesicht und der Kopfform der Kundschaft an und sorgen dafür, dass sie perfekt sitzt. Weiters warten und reparieren sie alle optischen und augenoptischen Produkte.

    Augenoptiker*innen beraten ihre Kund*innen über Neuentwicklungen, Glas- und Kunststoffgläser, Härte und Entspiegelung und Lesehilfen, beispielsweise verschiedene Formen von Lupen. Sie rechnen ebenso mit Krankenkassen ab. Weiters verkaufen sie Neben- und Zusatzprodukte, wie etwa Brillenputzmittel, Linsenaufbewahrungs- und Reinigungsflüssigkeiten, Etuis, aber vor allem auch Sonnenbrillen und weitere optische Geräte, wie zum Beispiel Mikroskope.

  • Womit man arbeitet

    Augenoptiker*innen arbeiten und hantieren mit Brillen, Sportbrillen, Schwimmbrillen, Sonnenbrillen, Schutzbrillen, Kontaktlinsen, Lupen und Mikroskopen, Fernrohren, Feldstechern und Operngläsern. Sie steuern und bedienen verschiedene Messinstrumente, Schleifapparate sowie computergesteuerte Präzisionsgeräte. Sie haben ebenfalls mit Brillenputztüchern und Werkzeugen zu tun, wie zum Beispiel Feinschraubenzieher und speziellen Zangen, um Fassungen einstellen und biegen zu können.

  • Wie man arbeitet

    Augenoptiker*innen arbeiten in Verkaufsräumen, Werkstätten und Büros des Optikerfachhandels, manchmal auch in Praxisräumen bei Augenärzt*innen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Lieferant*innen.

  • Was man macht

    • Kund*innen beim Kauf von Brillen und optischen Geräten beraten
    • Brillenglas und -stärke durch Messung der Fehlsichtigkeit bestimmen oder
    • Verschreibungen (Rezepte) von Augenärzt*innen übernehmen und sachgerecht ausführen
    • Brillengläser in Fassungen einschleifen und formen, unter Berücksichtigung der vorher gemessenen Zentrierdaten wie Augenabstand, Höhe, Achse
    • die Brille an die anatomische Kopfform der Träger*innen anpassen
    • Brillen reparieren oder neu anpassen
    • Werbeaktionen durchführen und Verkaufsräume dekorieren
    • kaufmännische Tätigkeiten durchführen, wie z. B. Aufträge dokumentieren, Betriebsbücher führen, Preise auszeichnen, Bestellungen durchführen
    • Telefonate, E-Mail- und Schriftverkehr führen
    • Abrechnungen mit Krankenkassen durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Optikgewerbebetriebe und Werkstätten, Augenoptik-Fachgeschäfte
    • Arztpraxen für Augenheilkunde
    • mittlere Industrieunternehmen, z. B. der Elektronen- oder Lichtoptik
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Auch nach dem Lehrabschluss haben Augenoptiker*innen nie ausgelernt: neue Materialien und Brillentechnologien, wechselnde Moden und Trends sowie die wandelnden Sehanforderungen der Kund*innen (z. B. durch Sport- und Freizeitaktivitäten) erfordern ein waches Auge und eine ständige Fortbildung durch Fachliteratur und Spezialkurse, wie zum Beispiel EDV für Augenoptiker*innen oder Kurse im betriebswirtschaftlichen Bereich. Weiterbildungskurse bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie die Augenoptiker-Innung, die etwa Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung „Augenoptik“ und „Kontaktlinsenoptik“ durchführt. Danach kann zusätzlich die Befähigungsprüfung zum/zur Kontaktlinsenanpasser*in absolviert werden.

    Für eine Höherqualifizierung ist der Besuch des Aufbaulehrgangs/Kollegs für Optometrie möglich.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • medizinisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Feinoptik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)
    • Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)
    • Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)
    • Zahntechnik (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Feinoptik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)
    • Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)
    • Medizintechniker*in
    • Medizintechnischer Fachberater / Medizintechnische Fachberaterin
    • Ocularist*in
    • Optotechniker*in
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)
    • Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)
    • Zahntechnik (Lehrberuf)

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Optometrist*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Augenoptik, BGBl. II Nr. 27/2003,
    • Gewerbe der Kontaktlinsenoptik, BGBl. II Nr. 127/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

     

    Weitere Informationen und Kontakte:

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