Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.630,- bis 2.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Ob Wohnhaus, Tunnel oder Brücke – am Beginn eines jeden Bauvorhabens steht ein Plan. Bautechnische Zeichner*innen entwerfen, zeichnen und ändern solche Pläne für den Hoch- und Tiefbau sowie für Industrieanlagen oder Straßen. Erste Skizze und Notizen entstehen zum Teil noch händisch, die eigentlichen Zeichnungen werden aber mit CAD-System (Computer Aided Design = computergestütztes Design) erstellt. Bautechnische Zeichner*innen übernehmen auch organisatorische und administrative (verwaltende) Aufgaben bei der Ausführung des Bauvorhabens. So planen sie z. B. Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden.

    Bei ihrer Arbeit haben Bautechnische Zeichner*innen Kontakte zu Berufskolleg*innen und zu anderen Fachkräften der Bauplanung und -vorbereitung (z. B. Architektinnen/Architekten, Bautechniker*innen, Bautechnischen Assistent*innen, Vermessungstechniker*innen) sowie zu Mitarbeiter*innen von bauamtlichen Behörden und zu ihren Auftraggeber*innen.

  • Wo man arbeitet

    Das Aufgabengebiet von Bautechnische Zeichner*innen erstreckt sich über alle Bereiche des Bauwesens. Sie arbeiten im Hochbau (z. B. Wohnhäuser und Industriebauten), im Tiefbau (z. B. Kanalisationsbau, Tunnelbau), im Straßen- und Brückenbau, in der Verkehrsplanung und im Industrieanlagenbau (z. B. Hochofenbau). Sie erstellen Lagepläne von Gebäuden und Grundstücken, Entwurfszeichnungen von Bauwerken, Polierpläne oder Einreichpläne zur Vorlage bei Bauämtern, Detailzeichnungen und Konstruktionspläne.

    Die Pläne fertigen sie aufgrund genauer Informationen über Funktion, Form, Lage und Größe eines Bauobjektes bzw. aufgrund eigener Erhebungen am Bauort an. Baupläne werden meist in verschiedenen Darstellungsarten, z. B. aus unterschiedlichen Perspektiven und mit Querschnitten (als Grundriss oder Aufriss) angefertigt. Bautechnische Zeichner*innen übernehmen auch organisatorische und kaufmännische Aufgaben bei der Bauausführung.

  • Womit man arbeitet

    Computer, Schreib- und Zeichengeräte sowie Vermessungsgeräte gehören für die Arbeit Bautechnischer Zeichner*innen zur Grundausstattung. Auch, wenn bei der Anfertigung von Einzel- und Spezialbauplänen nach wie vor auch händisch gezeichnet wird, werden die Zeichnungen überwiegend mit CAD-Systeme erstellt (CAD = Computer Aided Design = computerunterstütztes Design). Dabei geben die bautechnischen Zeichner*innen die Maße und Daten in ein Computerprogramm ein, das die Reinzeichnung fertig stellt und schnelle Korrekturen erlaubt. Zunehmend werden zur Visualisierung von Plänen und Zeichnungen auch virtuelle Modelle und Simulationen eingesetzt.

    Für die Vervielfältigung von Bauzeichnungen verwenden sie insbesondere Plotter, aber auch herkömmliche Drucker, Kopiergeräten.

  • Wie man arbeitet

    Bautechnische Zeichner*innen arbeiten vor allem in Büros an Computerarbeitsplätzen und Zeichentischen. Sie sind häufig alleine tätig, aber auch im Team mit anderen Bauzeichner*innen, je nach Betrieb auch mit Technischen Zeichner*innen (siehe Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf)). Die Baubranche ist durch hohe Konkurrenz und Wettbewerbsdruck gekennzeichnet. Bautechnische Zeichner*innen stehen daher oft unter Zeit- und Termindruck, z. B. wenn Baupläne und -zeichnungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig sein müssen. In solchen Phasen können für Bautechnische Zeichner*innen auch Überstunden anfallen.

    Außerdem arbeiten sie gemeinsam mit Bautechniker*innen, Baustatiker*innen, Bautechnischen Assistent*innen (siehe Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)) und mit Architekt*innen (siehe Architekt*in). Sie haben Kontakte zu Mitarbeiter*innen von Behörden (z. B. Bauamt, Umweltschutzbehörden) sowie zu ihren Auftraggeber*innen.

  • Was man macht

    • Masse von Gelände und Bauteilen aufnehmen und aufmessen
    • unterschiedliche Projektionsarten einsetzen
    • Mengen, Massen und Eigenlasten der Baustoffe und Bauteile ermitteln
    • Zeichnungen für Planung und Ausführung anfertigen unter Berücksichtigung der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der verschiedenen Baustoffe sowie der einschlägigen Umweltschutzbestimmungen
    • Bauzeichnungen anfertigen, auch mit rechnergestützten Systemen (z. B. CAD = Computer Aided Design)
    • Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden planen
    • Bauzeichnungen mit Plotter, Drucker, Kopiergeräten vervielfältigen
    • die Pläne vergrößern oder verkleinern
    • fertig gestellte Pläne archivieren und auf Serversystemen oder Datenträgern ablegen
  • Für wen man arbeitet

    • Ziviltechnikerbüros/Ingenieurbüros
    • Bauunternehmen, Baumeisterbetriebe
    • Öffentliche Bauämter
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Geoinformationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Vermessungstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Baumeister*in
    • Bauökologe / Bauökologin
    • Baustatiker*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Gebäudetechniker*in
    • Geoinformationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Geoinformationstechniker*in
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf)
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstruktionstechniker*in
    • Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Vermessungstechniker*in
    • Vermessungstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Zeichenbüro (Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    b) reglementiertes Gewerbe:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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