Hotelkaufmann / Hotelkauffrau

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.500,- bis 1.580,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Hotelkaufleute arbeiten an der Rezeption und im Backoffice von Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Wellness-Resorts oder auch Kuranstalten. Sie nehmen Anfragen sowohl telefonisch, per E-Mail, über die eigene Webseite oder fremde Buchungsportale entgegen, erstellen Angebote und wickeln die Reservierungen ab. Hotelkaufleute empfangen bzw. verabschieden die Gäste, Besucher*innen und Kunden und vergeben die Zimmer und Zimmerschlüssel. Sie betreuen die Gäste während des gesamten Aufenthaltes, stehen ihnen für organisatorische Fragen und Informationen zu den Angeboten des Hotels, aber auch zu den touristischen Möglichkeiten am Aufenthaltsort zur Verfügung.

    Bei der Abreise der Gäste führen sie die Abrechnung durch. Im Backoffice erledigen sie organisatorische und kaufmännische Arbeiten und betreuen die Social Media Auftritte des Hotels.

    Hotelkaufleute arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und weiteren Fach- und Hilfskräften aus der Hotellerie und Tourismus- und Freizeitwirtschaft und haben laufenden Kontakt zu ihren Gästen und Besucher*innen.

  • Wo man arbeitet

    Hotelkaufleute arbeiten an der Rezeption, im Backoffice und sonstigen Räumen (z. B. Gebäckdepots, Schließfachdepots) von Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Wellness-Resorts oder auch Kuranstalten. Sie nehmen Anfragen sowohl telefonisch, per E-Mail, über die eigene Webseite als auch über Buchungsportale und Reisebüros entgegen, erstellen Angebote und wickeln die Reservierungen ab. Sie empfangen bzw. verabschieden die Gäste, Besucher*innen und Kunden, informieren die Gäste über die verschiedenen Angebote im Hotel (z. B. Sauna, Solarium, Barbetrieb, Restaurants) und über die Öffnungszeiten dieser Einrichtungen sowie über Frühstücks- und Essenszeiten. Sie vergeben die Zimmer und Zimmerschlüssel und veranlassen gegebenenfalls, dass das Gebäck auf die Zimmer gebracht wird.

    Hotelkaufleute betreuen die Gäste während des gesamten Aufenthaltes, stehen ihnen für organisatorische Fragen und Informationen zu den Angeboten des Hotels, aber auch zu den touristischen Möglichkeiten am Aufenthaltsort zur Verfügung. Sie informieren über Angebote, Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten und reservieren Restaurantplätze, Theater- und Konzerttickets. Sie verkaufen Ansichtskarten, leiten die Post weiter, bestellen Taxis und informieren über öffentliche Verkehrsmittel oder Ausflugsmöglichkeiten und Sehenswürdigkeiten. Erforderlichenfalls organisieren sie z. B. auch medizinische Betreuung.
    Im Falle von Beschwerden und Beanstandungen nehmen sie die Reklamationen entgegen und suchen gemeinsam mit dem Gast nach einer zufriedenstellenden Lösung. Sie veranlassen z. B. Reparaturen oder Reinigungen im Zimmer, organisieren fehlende Ausstattung und Verbrauchsmaterialien und führen mitunter Zimmerumbuchungen durch.

    Bei der Abreise der Gäste führen sie die Abrechnung durch. Sie überprüfen, ob alle Konsumationen (Hotelbar, Minibar, Restaurant etc.) richtig erfasst sind, berechnen die Endsumme und kassieren die Beträge entweder bar oder mittels Kredit- oder Bankomatkarten, stellen die Rechnungen aus und geben erforderlichenfalls Ausfahrtstickets für Tiefgaragen aus. Immer öfter weisen sie Gäste auch auf die Möglichkeit hin, ihren Aufenthalt auf Onlineplattformen zu bewerten und zu kommentieren.
    Im Backoffice erledigen sie organisatorische und kaufmännische Arbeiten. Sie führen den Schriftverkehr mit Gästen, Behörden, Geschäftspartnern (z. B. Reiseveranstalter, Tourismusverbänden) und mit Lieferanten und koordinieren die Zimmerbelegungspläne. Sie arbeiten bei der Buchhaltung und in der Kalkulation mit, unterstützen bei der Erstellung von Dienstplänen und entwickeln gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen und der Geschäftsführung Werbemaßnahmen. Dabei erstellen sie z. B. Angebotspackages für bestimmte Anlässe, organisieren Veranstaltungen im Hotel und betreuen die Social Media Auftritte des Hotels.

  • Womit man arbeitet

    Hotelkaufleute arbeiten an modernen Computerarbeitsplätzen und benützen Telefonanlagen, Mobiltelefone, Drucker, Fax- und Kopiergeräte, mit Kredit- und Bankomatkartenlesegeräten und führen Kassen. Sie kennen sich mit Buchungs- und Reservierungsprogrammen aus, nutzen Online-Buchungsportale und beobachten Bewertungsportale im Internet. Im Empfangsbereich verwenden sie Gästekarteien und -datenbanken, geben Zimmerschlüssel aus, die sie im Falle von Zimmerkarten zuerst freischalten.

    In der Information ihrer Gäste verwenden sie Stadtpläne und Prospekte. Sie führen Meldeformulare, betreuen die Hotelsafes, hantieren mit Reisedokumenten und mitunter mit dem Gebäck der Gäste, das sie an An- und Abreisetagen in verschließbaren Depots lagern.
    Außerdem führen sie unter anderem Dienstpläne, Bestands- und Bestelllisten.

  • Wie man arbeitet

    Hotelkaufleute sind vor allem an der Rezeption und in Büros, mitunter aber auch in allen anderen Räumlichkeiten von Hotels, Wellness Resorts, Kuranstalten und dergleichen tätig. Sie arbeiten je nach Betriebsgröße mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Hotellerie, Gastronomie und der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zusammen: siehe z. B. Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), Hotelsekretär*in, Hotelportier*in, Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau oder Stubenmädchen / Stubenbursch, aber auch Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), Reiseleiter*in oder Tourismusmanager*in.

    Bei ihren Arbeiten stehen sie in unmittelbarem Kontakt mit ihren Gästen.
    Sie arbeiten immer wieder auch im Nachtdienst und an Wochenenden und beraten und informieren ihre Gäste regelmäßig auch in Fremdsprachen.

  • Was man macht

    • Gäste empfangen, beraten, verabschieden
    • Zimmerbelegung planen, Reservierungen und Stornierungen annehmen
    • Zimmer vermieten und Zusatzleistungen anbieten
    • Reklamationen (Beschwerden) kundenorientiert bearbeiten
    • Gäste in einer Fremdsprache beraten und betreuen
    • mit dem betrieblichen Abrechnungssystem arbeiten, Rechnungen ausstellen, Zahlungen bar und unbar (Kredit-, Bankomatkarten) abwickeln, bei der Kassaführung mitarbeiten
    • Statistiken, Reports und Berichte z. B. zu Nächtigungen erstellen
    • im E-Commerce mit Reservierungssystemen, Reiseplattformen, Bewertungsplattformen, Concierge Informationssystemen arbeiten
    • bei betrieblichen Marketingaktivitäten mitarbeiten und in der Entwicklung und Kalkulation betrieblicher Leistungen insb. Packageentwicklung mitwirken
    • Bestellungen und Reklamationen bei Lieferanten durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Hotels
    • Ferien- und Freizeitzentren, Wellness Resorts und Clubs
    • Kuranstalten
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Berufsschulen für den Lehrberuf Hotelkaufmann*frau sind zur Zeit noch nicht festgelegt.

  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung bedeutet für Hotelkaufleute sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Tourismus, Gastronomie und Hotellerie anzueignen.

    Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Seminare und Lehrgänge für relevante Themenbereiche an.

    In größeren Betrieben werden sowohl zur kaufmännischen Weiterbildung als auch im Bereich soziale Kompetenzen, Kundenservice, Gastro und Hotellerie auch innerbetriebliche Kurse bzw. Seminare durchgeführt.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Fremdsprachenkenntnisse
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Konfliktfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Selbstorganisation
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Hotelkaufmann*frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Koch / Köchin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Koch / Köchin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freie Gewerbe:

    • diverse genau definierte Gastgewerbe-Betriebsarten – Details siehe Liste der freien Gewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Sieh dir an, was andere
zu diesem Lehrberuf zu sagen haben:

Carmen Blum

F&B Operations Trainee

Lisa Rehrl

Hotelkauffrau

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