Hotel- und Gastgewerbeassistent*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.500,- bis 1.580,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen führen Organisations- und Verwaltungsarbeiten eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes durch. Sie sind dabei im kaufmännischen Bereich ebenso wie im Empfangsbereich (Rezeption) tätig. Im Service und in der Küche übernehmen sie vor allem Kontroll- und Organisationsaufgaben. Sowohl im Bereich der Rezeption als auch im Service haben sie unmittelbaren Kontakt zu den Gästen. Je nach Art und Größe des Betriebes arbeiten sie mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen wie z. B. mit Restaurantfachleuten, Rezeptionist*innen, Gastronomiefachleuten oder Köchen/Köch*innen.

  • Wo man arbeitet

    Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen planen, organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe in einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb. Sie nehmen Buchungswünsche von Gästen und Reisebüros entgegen, erstellen Reservierungspläne, koordinieren die Auslastung der Zimmer und empfangen die ankommenden Gäste an der Rezeption.

    Im Bereich Küche und Service arbeiten sie bei der Erstellung der Tages-, Speise- und Getränkekarten mit und ermitteln den Bedarf an Lebensmitteln und Getränken, bestellen diese, kontrollieren die Lieferungen und lagern die Waren ein. Sie helfen auch bei der Anrichtung des Frühstück-Buffets und übermitteln Bestellungen und besondere Wünsche aus den Zimmern an die Küche.

    Im Bereich Housekeeping (Etage) arbeiten Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen die Dienstpläne für das Zimmerpersonal aus. Sie erledigen die Gästekorrespondenz (Brief-, E-Mail-, Telefonverkehr), kalkulieren Angebote und Preise und sind an der Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen beteiligt. Sie planen und organisieren Freizeitprogramme und Veranstaltungen, vermitteln Rundfahrten und Führungen und geben Infomaterialien und Broschüren an die Gäste aus.

  • Womit man arbeitet

    Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen arbeiten in Büros und an Rezeptionen, die mit Computern (inkl. speziellen Buchungs- und Reservierungsprogrammen) ausgestattet sind, und bedienen Telefone, Faxgeräte, Kopierer und Drucker. Immer wichtiger wird der Umgang mit Internet-Buchungsportalen und die Beobachtung von Bewertungsportalen im Internet.
    Sie führen Listen, Journale, Datenbanken und Karteien und verwenden Ordner, Mappen, Terminkalender und diverses Büromaterial.

  • Wie man arbeitet

    Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen sind an der Rezeption und in Büros, aber auch in allen anderen Räumlichkeiten von Hotel- und Gastronomiebetrieben, Wellness Resorts, Kuranstalten und dergleichen tätig. Sie arbeiten je nach Betriebsgröße mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Gastronomie- und Tourismusbereiches zusammen: siehe z. B. Koch / Köchin (Lehrberuf), Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf), Hotelkaufmann / Hotelkauffrau, Rezeptionist*in (Hotel), Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau oder Stubenmädchen / Stubenbursch. Bei ihren Arbeiten stehen sie in unmittelbarem Kontakt mit ihren Gästen.

  • Was man macht

    • die verschiedenen Bereiche des Hotel- bzw. Gastgewerbebetriebes koordinieren
    • Angebote einholen, prüfen und vergleichen
    • Karteien, Konten und Kostenkontrolle führen
    • die Hotelkassa führen
    • die benötigten Waren wie z. B. Lebensmittel und Getränke bestellen
    • Liefertermine überwachen
    • Reservierungen und Stornierungen vornehmen und Zimmerbelegung planen
    • Gäste empfangen und verabschieden und die Hotelrechnungen erstellen
    • die Gäste beraten und betreuen und Reklamationen behandeln
    • Menüplanung, d. h. die Speise- und Getränkekarten erstellen und Waren- bzw. Preiskalkulationen vornehmen
    • Frühstücks-Buffets vorbereiten, Tische eindecken und dekorieren
    • Bestellungen und Sonderwünsche der Gäste aufnehmen und weiterleiten
  • Für wen man arbeitet

    Die Ausbildung zum/zur Hotel- und Gastgewerbeassistent*in erfolgt in der Regel in Hotels, Seminarhotels, Wellness Resorts und anderen Beherbergungsbetrieben.

    Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich sowohl national als auch international in:

    • Hotels und Gastronomiebetrieben
    • Ferien- und Freizeitzentren, Wellness Resorts, Clubs, Thermen
    • Kuranstalten
    • größere Pensionen
    • Restaurants und Cafés
    • aber auch auf Kreuzfahrtschiffen und Flusskreuzfahrtschiffen
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung bedeutet für Hotel- und Gastgewerbeassistent*innen sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Tourismus, Gastronomie und Hotellerie anzueignen.

    Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Seminare und Lehrgänge für relevante Themenbereiche an.

    In größeren Betrieben werden sowohl zur kaufmännischen Weiterbildung als auch im Bereich soziale Kompetenzen, Kundenservice, Gastro und Hotellerie auch innerbetriebliche Kurse bzw. Seminare durchgeführt.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Fremdsprachenkenntnisse
    • gute Deutschkenntnisse
    • kaufmännisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Einfühlungsvermögen
    • interkulturelle Kompetenz
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Konfliktfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Selbstorganisation
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Umweltbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Koordinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent*in ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Koch / Köchin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Koch / Köchin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Bankettmanager*in
    • Hausdame / Hausherr im Hotel
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Freie Gewerbe:

    • diverse genau definierte Gastgewerbe-Betriebsarten – Details siehe Liste der freien Gewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Sieh dir an, was andere
zu diesem Lehrberuf zu sagen haben:

Elena Luttenberger

Hotel- & Gastgewerbeassistentin

Moritz Kschwendt

Hotel- und Gastgewerbeassistent/Junior Sales Partner

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