Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.220,- bis 2.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Straßen werden durch Witterungseinflüsse wie Hitze und Kälte, aber auch durch ständige Nutzung stark beansprucht. Straßenerhaltungsfachleute sind für die Wartung von Straßen und Verkehrsflächen zuständig. Sie führen verschiedene Reparatur-, Wartung- und Ausbesserungsarbeiten an Verkehrsflächen durch und sorgen für die Sicherung und Begrünung von Böschungen und Straßenrändern während sie Zweige, Äste und Gebüsch die über den Straßenrand wuchern, zurecht schneiden. Weiters sind sie für das Anbringen von Straßenmarkierungen, von Straßen- und Verkehrsschildern sowie für die Absicherung von Straßenbaustellen verantwortlich. Im Winterdienst führen sie die Schneeräumung und das Streuen von Salz und Kiesel durch.

    Straßenerhaltungsfachleute arbeiten im Team von zwei bis sechs Personen, großteils im Freien, häufig früh am Morgen und wenn erforderlich auch nachts (z. B. bei Schneeräumungen).

  • Wo man arbeitet

    Straßenerhaltungsfachleute kontrollieren und warten Straßen und Verkehrsflächen (z. B. Geh- und Radwege, Rast- und Parkplätze, Brücken, Tunnel, Über- und Unterführungen). Die Straßenerhaltung erfordert allgemeine Bautätigkeiten, z. B. Betonierarbeiten, Straßenpflasterung, Holz- und Metallarbeiten. Sie stellen Straßenunterbauten und Straßendecken her, indem sie den Untergrund aufbauen, planieren und verdichten und die jeweilige Decke (Beton, Pflastersteine etc.) auftragen. Straßenerhaltungsfachleute errichten auch Entwässerungsanlagen (Drainagen) und halten diese instand. Sie bringen Verkehrsschilder, Verkehrsleiteinrichtungen und Fahrbahnmarkierungen an und sichern Unfallorte und Baustellen durch Absperrungen und Warnlampen ab.

    Sie begrünen Flächen in nächster Nähe von Verkehrswegen (z. B. Bankette, Böschungen, Parkplätze, Baum- und Strauchstreifen) und sorgen für Pflege und Schutz der Pflanzen. Sie arbeiten bei der Reinigung der Straßen bei gefährlicher Verschmutzung und insbesondere bei Schneefall (Schneeräumung) mit. Dazu sammeln sie Wetterinformationen für den Wetterdienst, werten diese Informationen aus und leiten die nötigen Räumarbeiten ein. Sie streuen die Fahrbahn bei Schnee- oder Eislage mit Streugut wie z. B. Salz- und Solemischungen oder Splitt.

    Straßenerhaltungsfachleute sind außerdem für die Instandhaltung und Reparatur der Fahrzeuge, Geräte und Maschinen in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich. Kleinere Reparaturen führen sie dabei auch selbst durch.

  • Womit man arbeitet

    Straßenerhaltungsfachleute hantieren bei ihrer Arbeit mit kleineren Werkzeugen (Hämmer, Schaufeln, Zangen usw.) ebenso wie mit großen Baumaschinen (z. B. Bagger, Straßenwalzen, Planierraupen) und Nutzfahrzeugen (Straßenräumfahrzeugen, LKWs). Sie verbauen unterschiedliche Materialien wie Beton, Asphalt, Kies, Pflastersteinen und Erde und setzen Sträucher und Bäume. Außerdem bringen sie bei ihren Arbeiten Verkehrsschilder, Absperrungen und Warnlampen an.

  • Wie man arbeitet

    Straßenerhaltungsfachleute arbeiten für die öffentliche Straßenbauverwaltung, für Straßenmeistereien, Bauhöfe und Baufirmen. Sie sind überwiegend im Freien tätig und dabei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Regen oder Schnee ausgesetzt.
    Der Einsatzort von Straßenerhaltungsfachleuten umfasst meist ein bestimmtes regionales Gebiet für das sie zuständig sind.

    Straßenerhaltungsfachleute arbeiten bei der Unfallsicherung mit Polizei und Rettung zusammen und stehen in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Behörden (z. B. Straßenbauabteilungen).

  • Was man macht

    Allgemeine Aufgaben:

    • die Sicherheit von Straßen, Brücken, Tunnels, Über- und Unterführungen und sonstiger Verkehrsflächen kontrollieren
    • Sicherheitsmängel beheben oder an andere zuständige Stellen melden
    • Werkzeuge, Maschinen und Geräte warten und instand halten

    Instandhaltung und bauliche Maßnahmen:

    • Verkehrszeichen, Straßenmarkierungen und sonstige Verkehrsleiteinrichtungen anbringen
    • Straßendecken und Straßenbegrenzungen herstellen und reparieren (z. B. Geländer, Leitplanken, Lärmschutzeinrichtungen)
    • den Untergrund aufbauen, planieren und verdichten
    • Betonier- und Pflasterungsarbeiten vornehmen, Schächte und Schalungen anlegen
    • Entwässerungsanlagen und Drainagen herstellen
    • Zeichnungen, Skizzen und Verlegepläne lesen und erstellen
    • mit Werkzeugen und spezifischen Bau- bzw. Gärtnereigeräten hantieren

    Winterdienst & Straßenreinigung:

    • Wetterinformationen sammeln und auswerten und die nötigen Räummaßnahmen einleiten
    • bei Schneeräumungen und Streugutausbringung mitarbeiten
    • Streugut (Salz, Splitt etc.) unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen, Salz- und Solemischung herstellen und Fahrzeuge mit dem Streugut beladen
    • Schneeräumungs-, Straßenreinigungs-, Streu- und andere Nutzfahrzeuge instand halten
  • Für wen man arbeitet

    • Öffentlicher Dienst der Straßenbauverwaltungen (z. B. entsprechende Abteilungen der Städte, Gemeinden oder des Bundes)
    • Straßen- und Autobahnmeistereien und Bauhöfe
    • Bauunternehmen, Tiefbauunternehmen oder andere verwandte Branchen wie Landschaftsgärtnereien oder Schneeräumungsunternehmen
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Kraft
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub
    • Wetterfest

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Motivationsfähigkeit

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf), „1. voll“
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bauarbeiter*in
    • Baumaschinenführer*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf), „1. voll“
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Landschaftsplaner*in
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Parkraumüberwacher*in
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Straßenwärter*in
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkehrsplaner*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Freie Gewerbe:

    • Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer- und Winterdienst)
    • Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten
    • Asphaltierer
    • Erzeugung von Betonwaren

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Pflasterer , BGBl. II Nr. 74/2003 (Novelle mit Art. 35 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Gärtner, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle mit Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    c) Rechtskraftgewerbe:

    • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle), Novelle mit Art. 2 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Brunnenmeister, BGBl. II Nr. 31/2003 (Novelle mit Art. 3 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Patrick Zorn

Straßenerhaltungsfachmann

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