Tischlereitechnik – Produktion

Lehrzeit: 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.550,- bis 1.980,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Das Tischlerhandwerk hat sich in den letzten Jahren im Bereich der technischen Möglichkeiten rasant entwickelt. Dazu kommen immer höhere Anforderungen in der Gestaltung der Produkte (von Sesseln über Betten bis zu Schränken) und im Design. Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Produktion setzen bei ihrer Arbeit neue Technologien ein und sind für das Rüsten, Programmieren und Warten der CNC-Maschinen verantwortlich. Sie überprüfen außerdem die Qualität der Produkte (z. B. ob die Erzeugnisse einwandfrei funktionieren). Tischlereitechniker*innen arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes und der Holz verarbeitenden Industrie in Werkstätten und Planungsbüros oder direkt bei ihren Kund*innen im Team mit Berufskolleg*innen sowie verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

  • Wo man arbeitet

    Das Tischlerhandwerk zeichnete sich in den letzten Jahren durch eine außergewöhnliche Dynamik in der technischen Entwicklung aus. Davon sind sowohl die Entwicklung der Werkstoffe und deren Verarbeitung als auch erhöhte Anforderungen in den Bereichen Produktgestaltung und Design betroffen. Mit dem vierjährigen Lehrberuf Tischlereitechnik wird die Lücke zwischen der dreijährigen Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlerei (siehe Tischlerei (Lehrberuf)) und der schulischen bzw. universitären Techniker*innenausbildung geschlossen.

    Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Produktion werden sowohl im technischen, organisatorischen und planerischen Bereich eingesetzt. Wesentliches Element ihrer Tätigkeit ist der Umgang mit CNC -Maschinen, die sie einrichten, programmieren, bedienen und überwachen.

    Sie fertigen Skizzen und Zeichnungen von Produkten an und wählen Hölzer und Werkstoffe je nach dem Verwendungszweck aus. Sie beraten ihre Kund*innen über Gestaltungsmöglichkeiten und Materialien und passen die Entwürfe an die Kund*innenwünsche an. Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Produktion planen und überwachen den gesamten Produktionsablauf: sie stellen die erforderlichen Materialien bereit und bestücken und bedienen die jeweiligen Maschinen. Sie programmieren die computergesteuerten Maschinen, überwachen sie während der Produktion und nehmen erforderlichenfalls Änderungen und Anpassungen der Einstellung vor. Tischlereitechniker*innen warten die Maschinen und Anlagen und veranlassen notwendige Reparaturen. Die fertigen Erzeugnisse werden von ihnen auf Funktion und Design überprüft.

    Speziell angefertigte Einzelstücke gehören ebenso zu ihren Produkten wie seriell (d. h. mit großen Stückzahlen) produzierte Erzeugnisse. Zu ihren Aufgabenbereichen zählt jedoch nicht nur der Möbelbau. Tischlereitechniker*innen sind auch im Innenausbau (Wand- und Deckenverkleidungen, Türen, Stiegen etc.) tätig. Außerdem übernehmen sie organisatorische Aufgaben (z. B. Bestellen von Lieferungen, Planung und Organisation von Baustellen für den Bereich der Tischlereiarbeiten etc.).

    Die erzeugten Produkte sind vielfältig: Möbel (Küchenmöbel, Wohnzimmermöbel, Büromöbel), Produkte der Bautischlerei (Erzeugung und Einbau von Fenster, Treppen und Türen) bis hin zu Konstruktionssteilen und Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau oder für Fertighäuser.

  • Womit man arbeitet

    Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Produktion verwenden für ihre Arbeit neben traditionellen Tischlereiwerkzeugen und Maschinen (wie z. B. Hobel, Sägen, Schleifmaschinen, Fräsen, Zwingen) vor allem moderne CNC-gesteuerte Maschinen (z. B. CNC-gesteuerte Oberfräsen und Präzisionsmaschinen). Für ihre planerischen Tätigkeiten kommen spezielle Computerprogramme zum Einsatz (CAD). Zusätzlich zu ihrem Hauptmaterial Holz verwenden sie auch unterschiedliche Kunststoffe und verschiedene Hilfsstoffe wie z. B. Leim, Klebestoffe, Schrauben, Nägel.

  • Wie man arbeitet

    Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Produktion arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes oder der Holz verarbeitenden Industrie in Werkstätten und Planungsbüros oder direkt bei ihren Kund*innen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen. Speziell, wenn sie auf großen Baustellen tätig sind, arbeiten sie gemeinsam mit Kolleg*innen des Baugewerbes und der Raumplanung, siehe hierzu z. B. die Berufe Architekt*in, Baumeister*in, Tischlerei (Lehrberuf), Bodenleger*in (Lehrberuf), Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf), Betonbau (Lehrberuf), Innenarchitekt*in, Raumgestalter*in etc.

  • Was man macht

    • Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden
    • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
    • Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen
    • technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen, dokumentieren und beurteilen
    • erforderliche Materialien auswählen, überprüfen und bearbeiten
    • Maschinen und Anlagen nach Vorgabe rüsten, prüfen und in Betrieb nehmen
    • Oberflächenbehandlung und Oberflächenveredlung durchführen
    • Mängel erkennen und beheben
    • Restprodukte verwerten und fachgerecht entsorgen
    • Kund*innenbetreuung
    • Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • größere Betriebe des Tischlereigewerbes
    • Möbelindustrie
    • Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Tischlereitechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Aufgrund der schnell voranschreitenden Entwicklung ist eine ständige berufliche Weiterentwicklung und Fortbildung erforderlich.

    Als Weiterbildungsmöglichkeiten bieten beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) u. a. Fachkurse in CAD, CNC, Holzstiegenbau, Möbel- und Innenausbau, Oberflächenbehandlung, Restauration und Handwerkstechniken, Holzoberflächenbehandlung, Holzdrechseln, Holzeinkauf und -erkennung an.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterbildungsbereiche sind beispielsweise:

    • computergestützte Planung und Fertigung (CAD, CNC)
    • Produktionstechnik, Automatisierung
    • ressourcenschonende Fertigungstechnik
    • Ressourcen- und Energieeffizienz
    • Möbel- und Innenausbau
    • Oberflächenbehandlung
    • Restauration und Handwerkstechniken
    • Qualitätsmanagement
    • Projektmanagement
    • Arbeits- und Betriebssicherheit
    • Digitale Tools und Anwendungen
    • Design, Planung und Konstruktion
    • Arbeitsvorbereitung

    Entwicklung und Karriere:

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Tischlereitechniker*innen zu Werkstättenleiter*innen, Produktions-, Werks- und Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Meisterprüfung abzulegen und so die Grundlage für eine selbstständige Berufsausübung zu schaffen.

    Weiterbildungsangebote:

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • gutes Sehvermögen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf TischlereitechnikerIn ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Drechsler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fassbinder*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Drechsler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fassbinder*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Ausstellungstischler*in
    • Bautischler*in
    • Bühnentischler*in
    • Kunsttischler*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Binder, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Bootbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Holzbau-Meister, BGBl. Nr. II 102/2003, Novelle mit Artikel 49 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    c) Freie Gewerbe:

    • Zusammenbau von Möbelbausätzen
    • Wagner
    • Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
    • Erzeugung von Spielzeug
    • Holzschuherzeuger

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Weitere Informationen und Kontakte:

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