Worum es geht
Die Ausbildung im Lehrberuf Betonbau ist ab 1. Jänner 2020 möglich.
Betonbauer*innen fertigen nach technischen Plänen Schalungen an und befüllen sie mit Beton oder Stahlbeton. Sie bereiten die Baustelle vor und führen erforderliche Absicherungen durch, prüfen die bisher erbrachten Vorarbeiten, und stellen Baugruben, Künetten und Flachgründungen her. Sie bauen die Schalungen auf und bringen den Beton ein, der mit dem Fahrmischer zugeliefert oder direkt auf der Baustelle hergestellt wird. Nach dem Härten des Betons entfernen sie die Schalungen und reinigen sie. Die aus Beton und Stahlbeton gegossenen Bauteile, Bauwerksteile und Bauwerke werden für den Hoch-, Tief- und Wasserbau verwendet (z. B. für Fundamente, Decken, Treppen, Estriche Pfeiler, Träger). Außerdem stellen sie Fertigteile aus Beton her und verlegen diese.
Betonbauer*innen arbeiten auf Baustellen mit Vorarbeiter*innen, Polier*innen, Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen.
Wo man arbeitet
Betonbauer*innen stellen Betonbauteile wie z. B. Pfeiler, Träger, Stützen oder Fundamente her und montieren Betonfertigteile wie z. B. Wand- und Deckenelemente, Fassadenplatten, Stiegen oder Terrassen. Zur Herstellung dieser Bauwerkteile müssen zuerst Schalungen vorbereitet werden. Schalungen sind Formen aus Holz-, Kunststoff- oder Stahlplatten, in die flüssiger Beton eingefüllt wird. Betonbauer*innen bauen die Schalungen nach technischen Plänen und Zeichnungen, bestreichen die Innenseiten der Schalungen mit Schalöl und bauen Bewehrungen ein, das sind Eisen- oder Stahlstäbe, die dem Beton eine höhere Zugfestigkeit verleihen. Dafür schneiden sie Beton- bzw. Baustahl zu, biegen ihn, verbinden die Stahlstäbe durch Verschweißen zu Gittern (Bewehrungskörbe) und verankern sie in den Schalungen.
Anschließend werden die Schalungen mit flüssigem Beton gefüllt. Dieser wird entweder von den Betonbauer*innen auf den Baustellen in Betonmischanlagen hergestellt oder in Betonmischfahrzeugen zu den Baustellen geliefert und über einen Pumpenschlauch in die Schalungen gepumpt. Um dem Beton die gewünschte Festigkeit zu geben, wird die Schalung durch Außenrüttler gerüttelt, um den Beton zu verdichten. Bei der Nachbehandlung gießen die Betonbauer*innen Wasser auf den Beton, um ein zu schnelles Trocknen (Abbinden) und damit die Bildung von Rissen oder Sprüngen zu verhindern. Nach Erhärten des Betons entfernen sie die Schalung, bearbeiten die Betonbauteile nach (z. B. entgraten) und reinigen die wieder verwendbaren Schalungsteile.
Womit man arbeitet
Betonbauer*innen arbeiten mit Schalungselementen aus Holz, Kunststoff oder Metall sowie mit Beton und Stahlbeton. Zur Anbringung der Schalungen verwenden sie unterschiedliche Hilfsmittel wie Rüstungen, Schalungsträger, Schalwagen und Arbeitsbühnen sowie Werkzeuge, Geräte und Maschinen wie Schneidegeräte, Schweißapparate, Schlagbohrmaschinen, Betonmischer, Betonpumpen oder Rüttelmaschinen. Sie bauen Gerüste auf und ab und hantieren mit Baustellensicherungsmaterial. Bei ihrer Arbeit kommen auch Kräne, Bagger, Mischfahrer usw. zum Einsatz.
Betonbauer*innen lesen und verwenden technische Unterlagen wie Bau- und Montagepläne oder technische Zeichnungen und Tabellen und setzen für Vermessungen, Prüf- und Dokumentationsarbeiten digitale Tools und Messgeräte sowie spezielle Handhelds mit entsprechender Software ein (insbesondere elektronisches Datenmanagement, EDM). Zur Kommunikation auf der Baustelle verwenden sie Mobiltelefone und Funkgeräte.
Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit tragen sie Schutzbekleidung, Helme und Sicherheitsschuhe und bei bestimmten Arbeiten Schutzbrillen.
Wie man arbeitet
Betonbauer*innen arbeiten in Betrieben des Baugewerbes und der Bauindustrie in Werkstätten, meist aber direkt auf Baustellen. Bei der Arbeit im Freien sind sie verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe, Wind sowie Lärm und Staub ausgesetzt. Zum Teil sind sie auch in größeren Höhen und auf Gerüsten tätig, deshalb sollten sie trittsicher und schwindelfrei sein.
Sie arbeiten auf Baustellen mit Vorgesetzten (Vorarbeiter*innen, Polier*innen, Bauleiter*innen und Baumeister*innen), Berufskolleginnen und -kollegen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen, siehe z. B. Maurer*innen (siehe Hochbau (Lehrberuf), Hochbauspezialist*in (Lehrberuf)), Tiefbauer*innen (Tiefbau (Lehrberuf)), Tiefbauspezialist*in (Lehrberuf)), Zimmerer/Zimmerinnen (Zimmerei (Lehrberuf)), Bautechniker*in, Polier*in, Baumeister*in.
Wie in den meisten Bauberufen ist auch für Betonbauer*innen eine gewisse Mobilität erforderlich, weil sich Baustellen meist an unterschiedlichen Orten befinden und auch weiter vom Betriebsstandort oder dem eigenen Wohnort entfernt sein können.
Was man macht
- Bau- und Montagepläne lesen und die Planvorgaben umsetzen
- Baustellen einrichten und absichern, Vorleistungen prüfen
- Baugruben, Künetten und Flachgründungen herstellen
- Schalungen aus Holz, Metall oder Kunststoff für Betonbauteile wie z. B. Pfeiler, Stützen, Träger, Fundamente, Decken, Stiegen herstellen
- Beton- und Baustahl mit Bolzenschneidern oder elektrischen Schneidemaschinen zuschneiden
- Stahlstäbe mit Handbiegemaschinen oder elektrischen Biegemaschinen biegen und zu Baustahlgittern verschweißen
- Bewehrungen in den Schalungen verankern
- Schalungen mit flüssigem Beton ausfüllen
- Betonflächen verdichten, glätten und ausgleichen und beim Erhärten schützen und nachbehandeln
- Schalungen nach Erhärten des Betons entfernen
- Beton- und Stahlbetonbauteile sanieren und instandhalten
- Fertigteile herstellen und verlegen
- wiederverwertbare Schalungsteile reinigen
- Werkzeuge, Maschinen und Geräte reinigen und warten
Für wen man arbeitet
- Betriebe des Baugewerbes und der Bauindustrie
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gute körperliche Verfassung
- Kraft
- Wetterfest
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- technisches Verständnis
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Planungsfähigkeit
- Prozessverständnis
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
- Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
- Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
- Dachdecker*in (Lehrberuf)
- Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
- Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Hochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)
- Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
- Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
- Tiefbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
- Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Baumaschinenführer*in
- Baumeister*in
- Bauökologe / Bauökologin
- Bautechniker*in
- Bautechnische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
- Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
- Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
- Dachdecker*in (Lehrberuf)
- Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
- Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Hochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)
- Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
- Polier*in
- Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
- Tiefbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Wasserbautechniker*in
- Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
- Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
a) Rechtskraftgewerbe:
- Gewerbe der Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle), Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008
- Gewerbe der Brunnenmeister, BGBl. II Nr. 31/2003, Novelle mit Artikel 3 BGBl. II Nr. 399/2008
- Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau/Betonbohren und -schneiden
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbeb) Freie Gewerbe:
- Erzeugung von Betonwaren
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
Allgemeine Hinweise:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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