Orthopädieschuhmacher*in

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Orthopädieschuhmacher*innen stellen orthopädische Heil- und Hilfsmittel für die Füße her (z. B. Schuheinlagen, Bandagen, Fußstützen, Fußteilprothesen, Gesundheitsschuhe, Sandalen). Sie beraten ihre Kund*innen und erstellen genaue Fußanalysen. Dann fertigen sie Skizzen an und stellen die Passteile her. Dafür verwenden sie computergestützte Maschinen und Geräte, z. B. Schneid- und Fräsmaschinen. Die Orthopädieschuhmacher*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Berufskolleg*innen in Werkstätten des Bandagisten- und Orthopädietechnikergewerbes. Sie haben Kontakt mit Kund*innen und deren Fachärzt*innen (für Orthopädie).

  • Wo man arbeitet

    Orthopädieschuhmacher*innen fertigen orthopädische Schuhe und Sandalen sowie orthopädische Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Schuheinlagen, Beinverlängerungsprothesen, Fußteilprothesen und Bandagen für Kund*innen mit Fußbeschwerden. Sie fertigen diese Produkte nach fachärztlicher Verordnung und/oder eigenen Messungen und Analysen. Durch orthopädische Behelfe werden Beinlängenunterschiede, Fehlbelastungen, Lähmungen und Lähmungsfolgen, Versteifungen, Missbildungen, Wachstumsstörungen und fehlende Fußteile (z. B. Zehen) ausgeglichen.

    Moderne Möglichkeiten zur Fußanalyse, wie Fußdruckmessung und Erstellung von orthopädischen Fußabdrücken mittels Computer (Scannen der Füße) sowie der Einsatz neuer Fertigungsverfahren (z. B. Computerfräsen) erweitern die Möglichkeiten von therapeutischem Schuhwerk und somit auch das Tätigkeitsprofil von Orthopädieschuhmacher*innen.

    Orthopädieschuhmacher*innen nehmen zunächst die Fußmaße und fertigen eine Werkzeichnung. Danach stellen sie ein Gipsmodell des Fußes her und gießen es mit flüssigem Kunstharz aus. Nachdem das Kunstharz fest geworden ist, schlagen sie den Gips ab und erhalten so ein Kunstharzmodell, das der Form und den Maßen des Fußes genau entspricht. Auf der Grundlage dieses Kunstharzmodells fertigen die Orthopädieschuhmacher*innen die gewünschten Einlagen, Prothesen, Fußstützen etc. Sie führen Anproben durch und nehmen gegebenenfalls Anpassungen und Änderungen vor. Weiters führen sie verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten an den orthopädischen Produkten durch. Orthopädieschuhmacher*innen verfügen über medizinische Grundkenntnisse und wissen Bescheid über ordnungsgemäße Fußpflege.

  • Womit man arbeitet

    Orthopädieschuhmacher*innen verarbeiten Materialien wie Leder, Leinen, Baumwolle, Filz und Kunststoffe zu orthopädischen Erzeugnissen wie z. B. Schuheinlagen, Fußstützen, Gesundheitsschuhen und Sandalen. Sie hantieren mit verschiedenen Handwerkzeugen und Geräten, wie z. B. Zangen, Scheren, Feilen, Hämmer, Schraubenzieher, Klemmen und programmieren und bedienen computergestützte Schneid- und Fräsmaschinen. Sie führen Kund*innenkarteien, Listen, Dokumente und Journale und benutzen technische und medizinische Unterlagen und Handbücher.

  • Wie man arbeitet

    Orthopädieschuhmacher*innen arbeiten in Werkstätten von gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften. Sie betreuen und beraten ihre Kund*innen im Verkaufslokal, in Spitälern, Rehabilitationszentren, Alters- und Behindertenheimen, seltener bei Hausbesuchen in deren Wohnungen. Meist besprechen sie sich auch mit den jeweiligen Fachärzt*innen für Orthopädie (siehe Arzt / Ärztin) ihrer Kund*innen.

  • Was man macht

    • am Fuß der Kund*innen Maß nehmen
    • Werkzeichnungen, Gipsabdrucke und Modelle anfertigen
    • orthopädische Schuhe anfertigen
    • Anproben durchführen
    • Maßeinlagen und orthopädische Innenschuhteile herstellen
    • orthopädische Heilbehelfe herstellen oder reparieren
    • die orthopädischen Erzeugnisse im Fachgeschäft aufstellen und verkaufen
    • Kund*innen beraten und informieren
    • industriell gefertigte Gesundheitsschuhe und Kleinzubehör verkaufen
  • Für wen man arbeitet

    • gewerbliche Klein- und Mittelbetriebe
    • orthopädische Abteilungen von Kliniken und Spitälern
    • Rehabilitationszentren
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildungsmöglichkeiten für Orthopädieschuhmacher*innen bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), das Meisterprüfungskurse für Orthopädieschuhmacher*innen durchführt, und der Zentralverband für Orthopädieschuhtechnik, der laufend Seminare, Kurse und Vorträge über neue Arbeitstechniken und Materialien abhält (z. B. Lehrgänge, Kurse oder Seminare über Innenschuhbau, Bodenbau, orthopädische Therapieschuhe, Informationstechnik, Einkauf, Werbung, Dekoration, Verkaufskunde und Arbeitsvorbereitung).

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • medizinisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Einfühlungsvermögen
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf OrthopädieschuhmacherIn ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen:

    • Oberteilherrichter*in (Lehrberuf)
    • Schuhfertigung (Lehrberuf)
    • Schuhmacher*in (Lehrberuf)

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Schuhfertigung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Schuhmacher*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Schuhfertigung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Schuhmacher*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Podologe / Podologin
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Orthopädieschuhmacher, BGBl. II Nr. 73/2003,
    • Handwerk der Schuhmacher, BGBl. II Nr. 80/2003 (Novelle durch Art. 38, BGBl. II Nr. 399/2003)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freie Gewerbe:

    • Instandsetzung von Schuhen
    • Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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