Lebensmitteltechnik

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.760,- bis 2.850,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Lebensmitteltechniker*innen sind an der Erzeugung aller Arten von Lebensmitteln beteiligt. Sie wählen die erforderlichen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe aus (z. B. Fleisch, Gemüse, Gewürze, Zucker, Aromen), überprüfen deren Qualität und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie stellen die meist automatisierten Produktionsanlagen ein, bedienen und überwachen diese. Sie warten die Maschinen und Anlagen und führen einfache Reparaturen auch selbst durch.

    Lebensmitteltechniker*innen arbeiten in Produktionshallen von Betrieben der Lebensmittelindustrie. Sie sind im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften der Lebensmittelproduktion und -kontrolle tätig.

  • Wo man arbeitet

    Lebensmitteltechniker*innen steuern und überwachen in der Lebensmittelproduktion die Verarbeitung der Rohstoffe und kontrollieren, ob die erzeugten Nahrungs- und Genussmittel qualitativ hochwertig sind und den Normen des Lebensmittelgesetzes entsprechen. Von großer Bedeutung ist die Durchführung von Qualitätskontrollen während des gesamten Produktionsvorgangs: sie kontrollieren Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukten und die Lagerung der Produkte.

    Lebensmitteltechniker*innen legen die Produktionsschritte fest und wählen die erforderlichen Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe aus. Mit spezifischer Software führen sie Mischungs-, Rezeptur- und Ausbeuteberechnungen durch. Sie bestücken die meist automatisierten Produktionsanlagen und programmieren die Anlagen und bedienen und überwachen sie während des Produktionsprozesses. Bei Störungen greifen sie sofort ein, analysieren die Fehlerursache und beheben den Fehler. Einfache Reparaturen führen Lebensmitteltechniker*innen selbst durch. Sie warten die Produktionsanlagen laufend, tauschen Verschleißteile aus, bauen Ersatzteile ein und verarbeiten Metalle, Kunststoffe und elektrotechnische Bauteile.

    Neben dem technischen Produktionsprozess sind Lebensmitteltechniker*innen auch bei der Untersuchung von Lebensmittel beteiligt. Sie entnehmen die erforderlichen Proben und analysieren, ob die richtigen Mischungsverhältnisse der Inhaltsstoffe gesichert sind, keine Verunreinigungen vorliegen usw. Gemeinsam mit Verfahrenstechniker*innen und anderen Expert*innen planen und entwickeln sie Be- und Verarbeitungsmethoden für die Herstellung von Nahrungsmitteln. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören auch Fragen der Verderbnisanfälligkeit und der Haltbarmachung von Lebensmitteln.

  • Womit man arbeitet

    Lebensmitteltechniker*innen arbeiten mit Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffen, wie z. B. Fleisch, Gemüse, Obst, Gewürze, Zucker, Wasser und Geschmacksverstärker. Sie bedienen verschiedenste Maschinen zum Waschen, Zerkleinern, Kochen, Mischen, Haltbarmachen, Abfüllen und Verpacken der Produkte. Außerdem verwenden sie für Untersuchungen oder zur Haltbarmachung fertiger und halbfertiger Lebensmittel chemische Zusätze und labortechnische Utensilien (z. B. Gläser zur Probenentnahme, Teststreifen, Mess- und Analysegeräte).

    Lebensmitteltechniker*innen führen Dokumentationen über Qualitäts- und Hygienekontrollen und setzen dazu spezielle EDV-Programme ein und kennen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Lebensmittelkennzeichnungen, Inhaltsstoffe, Hygiene und Qualitätssicherung).

  • Wie man arbeitet

    Lebensmitteltechniker*innen arbeiten in Produktionshallen und teilweise in Labors von Betrieben der Lebensmittelherstellung. Sie sind im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Spezialist*innen der Nahrungsmittelproduktion (z. B. Chemiker*innen, Lebensmitteltechniker*innen, Ernährungswissenschafter*innen, Obst- und Gemüsekonservierer*in (Lehrberuf), Prozesstechnik (Lehrberuf)) tätig. Weiters arbeiten sie auch mit Verfahrenstechniker*innen an der Entwicklung von Maschinen und Anlagen im Bereich der Lebensmittelproduktion mit.

  • Was man macht

    • Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe (z. B. Fleisch, Gemüse, Wasser, Gewürze, Zucker, Geschmacksstoffe) auswählen und fachgerecht lagern
    • Qualitätskontrollen und Eignungskontrollen an den Rohstoffen durchführen
    • Produktion vorbereiten, Produktionsanlagen einstellen
    • Steuerungsdaten der Maschinen, wie z. B. Auslesen, Waschen, Zurichten, Zerkleinern, Mischen, Haltbarmachen eingeben
    • Materialien den Produktionsanlagen zuführen, die Anlagen bedienen bzw. überwachen
    • bei Störungen die Anlagen abschalten, Fehler suchen und beheben
    • Qualität der fertigen Produkte überprüfen, Proben entnehmen
    • Maschinen und Anlagen warten, reinigen und desinfizieren
    • einfache Reparaturen selbst durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe der Nahrungsmittelindustrie
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterentwicklungen in Technologien und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, aber auch Veränderungen im Verbraucher*innenverhalten sind Herausforderungen, denen sich Lebensmitteltechniker*innen immer wieder neu stellen müssen. Auch in den Bereichen Hygiene, Qualitätssicherung und Lebensmittelsicherheit sind Fortbildungen sinnvoll.
    Sachkenntnisse können u. a. in innerbetrieblichen Schulungen, in Fortbildungsveranstaltungen von Zulieferbetrieben oder im Rahmen von Kursen am Berufsförderungsinstitut (bfi) und amWirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) erworben werden. Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.

    Aufstiegschancen bietet auch das Absolvieren eines Kollegs oder der Werkmeisterschule für Berufstätige mit der Fachrichtung „Bio- und Lebensmitteltechnologie“. Mit erworbener Studienberechtigung kann eine Universität oder Fachhochschule besucht werden (z. B. die Studienrichtung Lebensmittel- und Biotechnologie).

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute Reaktionsfähigkeit
    • guter Geruchssinn
    • guter Geschmackssinn
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein
    • möglichst frei von Allergien sein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Koordinationsfähigkeit
    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Destillateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Milchtechnologie (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Obst- und Gemüsekonservierer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Backmittelherstellung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Futtermittelherstellung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Getreidemüller*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Destillateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Milchtechnologie (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Obst- und Gemüsekonservierer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Backmittelherstellung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Futtermittelherstellung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Getreidemüller*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freie Gewerbe, z. B.:

    • Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung (Anmerkung: die Anbringung von Zusätzen in Klammer wie Sekterzeugung, Essigerzeugung, Erzeugung von Fruchtsäften ist möglich)
    • Erzeugung von Nahrungsergänzungsmitteln
    • Betrieb einer Brauerei
    • Erzeugung von Speiseeis

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Magdalena Peter

Lebensmitteltechnikerin

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