Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.740,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Buch- und Pressegroßhändler*innen arbeiten an der Schnittstelle der Buch- und Medienwirtschaft. Der Buch- und Pressegroßhandel kauft Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc. von Verlagen in großer Zahl ein und verkauft sie in kleineren Mengen an Buchhandlungen, Zeitungsgeschäfte etc. weiter. Buch- und Pressegroßhändler*innen kümmern sich um alle kaufmännischen und organisatorischen Arbeiten, die beim Vertrieb anfallen. Sie führen Bestellungen durch, kontrollieren die Lagerbestände und den Versand und bearbeiten Reklamationen und Warenrücksendungen. Sie stehen dabei in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Verlagen und Lieferanten, ebenso wie mit Kolleginnen und Kollegen in Buchhandlungen.

  • Wo man arbeitet

    Wie können die einzelnen Erzeugnisse auf schnellem und günstigem Weg zum jeweiligen Händler kommen? Das ist eine der wichtigen Fragen, die Buch- und Pressegroßhändler*innen zu lösen haben.

    Sie sind die Spezialistinnen/Spezialisten rund um die Beschaffung ihrer Produkte, d. h. sie ermitteln den Bedarf, führen Bestellungen durch und kontrollieren die Lieferungen. Hierbei arbeiten sie eng mit Verlagen und Lieferanten zusammen. Sie sind aber auch Profis im Vertrieb und Verkauf ihrer Produkte, d. h. sie kümmern sich um die Lagerung der Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, bearbeiten die Bestellungen von Händlern, stellen die Waren für ihre Kundinnen und Kunden zusammen, organisieren und kontrollieren den Versand und bestimmen, auf welchem Weg die Ware zu den Kundinnen/Kunden gelangt. Sie führen Kundengespräche, bearbeiten Reklamationen und Warenrücksendungen und kümmern sich um die Rechnungslegung mit ihren Kundinnen/Kunden und Lieferanten.

    Weitere Aufgabenbereiche können beispielsweise die Unterstützung bei der Durchführung von Werbemaßnahmen, die Mitarbeit in der betrieblichen Buchhaltung und Kostenrechnung oder die Erstellung von statistischen Auswertungen sein.

  • Womit man arbeitet

    Buch- und Pressegroßhändler*innen arbeiten mit modernen branchenspezifischen Computer-Systemen und den üblichen Büro- und Kommunikationsgerätschaften wie Telefon, Drucker, Kopierer und dergleichen. Sie hantieren mit Bestelllisten und Formularen und verwenden für Recherchen digitale Datenbanken und Archive.

  • Wie man arbeitet

    Buch- und Pressegroßhändler*innen arbeiten in den Räumlichkeiten (Büros, Besprechungszimmern) von Unternehmen des Buch- und Pressegroßhandels, zum Teil auch von Buch- und Zeitschriftenverlagen. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleginnen/-kollegen und Vorgesetzten und stehen in ständigem Kontakt mit Kolleginnen/Kollegen aus anderen Abteilungen.

    Je nach Aufgabenbereich stehen sie auch in Kontakt zu Verlagsvertreter*innen und zu Mitarbeiter*innen von Trafiken und Buchhandlungen – siehe hierzu Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf) – und Verlagen – siehe hierzu z. B. den Beruf Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf).

    Buch- und Pressegroßhändler*innen arbeiten viel an Bildschirmen unterschiedlicher Computerarbeitsplätze.

  • Was man macht

    • Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln
    • Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten
    • Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
    • Verlagskontakte pflegen
    • Vertretereinsatz koordinieren
    • Remissionen und Warenrücksendungen (Retouren) bearbeiten
    • Leistungen verschiedener Zustelldienste bewerten, Verträge schließen, Logistik bewerten
    • Auflagenhöhe für die einzelnen Vertriebspartner bestimmen
    • Einsatz von Leseexemplaren planen
    • Abonnements den Sendungsarten zuordnen und die Logistik verschiedener Vertriebsnetze abstimmen
    • mit Abonnementverwaltungssystemen arbeiten
    • Kundenbetreuung organisieren
    • administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen
    • an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken
    • Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, aktuell halten und auswerten
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe des Buch- und Pressegroßhandels
    • Buch- und Zeitschriftenverlage
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Buch- und Medienwirtschaft
    • Buchhandel, Pressegroßhandel
    • EDV-Anwendungen
    • Datenbanken, Archive
    • Betriebswirtschaft, Rechnungswesen
    • Marketing und Vertrieb
    • Kundenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    In der Buch-, Verlags- und Medienbranche finden stetig Veränderungen und Neuerungen statt, zum Beispiel beim Einsatz neuer Marketinginstrumente, bei den zu verlegenden Produkten, Bereich der elektronische Medien oder im Einsatz von Online-Vertriebskanälen.

    Weiterbildungsbereiche für Buch- und Pressegroßhändler*innen sind beispielsweise:

    • Buchhaltung, Kostenrechnung
    • Mediengestaltung
    • Marketing und Vertrieb
    • elektronische Medien, digitale Datenbanken
    • Urheberrecht, Medienrecht
    • Reklamationswesen/li>
    • E-Commerce
    • Datensicherheit, Datenschutz
    • Umgang mit sozialen Medien

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten verschiedene Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Kurse zu vielen der oben genannten Bereichen bieten beispielsweise das Berufsförderungsinstitutes (bfi)und dasWirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI). Außerdem veranstaltet der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels zahlreiche facheinschlägige Kurse an.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Buch- und Pressegroßhändler*innen zu Teamleiter*innen oder Abteilungsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

     

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • gutes Gedächtnis
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Koordinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
    • unternehmerisches Denken
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Manager*in
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Exportkaufmann / Exportkauffrau
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Logistiker*in
    • Managementassistent*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Verleger*in (Buch), Verlagsfachmann / Verlagsfachfrau
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe
    • Buch-, Kunst- und Musikalienverlag

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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