Worum es geht
Bodenleger*innen legen Teppichböden, Linoleum-, PVC-, Holzböden, Laminatböden etc. in Wohn- und Geschäftsräumen. Sie beraten Kundinnen und Kunden bei der Auswahl, entfernen alte Beläge, stellen einen ebenen Untergrund (Estrich) her oder sanieren den vorhandenen Unterboden. Sie berechnen die benötigte Menge an Material, schneiden die Beläge zu und kleben sie auf den Untergrund. Sie sind auch für die Oberflächenbehandlung und die Entsorgung von alten Belägen zuständig.
Bodenleger*innen arbeiten in Fachbetrieben des Bodenlegerhandwerkes oder in Fachgeschäften für Bodenbeläge oder Raumausstattung. Die Verlegearbeiten nehmen sie vor Ort in Wohn- und Geschäftsräumen bzw. auf Baustellen vor. Sie arbeiten gemeinsam im Team mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen und mit anderen Fachkräften des Baubereiches (z. B. Raumausstatter*innen, Innenarchitekt*innen).
Wo man arbeitet
Bodenleger*innen verlegen Bodenbeläge, Wandbeläge und Sportbeläge (z. B. Teppichböden, Linoleum, Gummi, Kork, Holzfußböden, Laminat) in Wohnungen, Geschäftsräumen und öffentlichen Gebäuden. Sie messen die Fläche aus, fertigen Verlegeskizzen an und berechnen den Materialbedarf. Sie entfernen den alten Bodenbelag und sanieren den Untergrund. Gegebenenfalls erneuern sie Unterbodenkonstruktionen aus Lagehölzern, Spanplatten, Dämmplatten oder Schüttmaterialien (für die Wärme- und Schallschutzdämmung). Sie stellen auch Unterböden aus einer fugenlosen Fußbodenbeschichtung (=Estrich) her, die aus Zement, Sand, Wasser und Zusatzstoffen besteht. Der Belag wird zugeschnitten, mit Klebstoff auf den Unterboden geklebt und mit einer Andrückwalze festgepresst.
Für Holzfußböden werden Holzbretter oder Platten zugeschnitten und verlegt, der Boden wird abgeschliffen und abschließend die Oberfläche behandelt (Siegellack, Wasserlack, Wachs etc.). Für die Ränder des Bodenbelages werden Abschlussleisten aus Holz, Metall oder Kunststoff zugeschnitten und montiert.Weitere Aufgaben von Bodenleger*innen sind die Instandsetzung von Estrichen, Belägen und Holzfußböden und die Beratung von Kundinnen und Kunden über die Auswahl, Reinigung und Pflege der Beläge. Sie sind auch für die umweltgerechte Entsorgung von Altbelägen und Materialresten verantwortlich.
Womit man arbeitet
Bodenleger*innen arbeiten mit Boden- und Wandbelägen aus unterschiedlichen Hölzern, Teppichen, Kork, Linoleum, PVC usw. Für die Verarbeitung verwenden sie Werkzeuge und Maschinen, wie z. B. Winkelschneider, Sägen, Bodenlegermesser, Spachtel, Zahnleisten, Zangen, Andruckrollen, Stahlwalzen, Maßbänder, Wasserwaagen und Hilfsstoffe wie z. B. Nägel, Klebstoffe, Zier- und Sesselleisten, Lacke, Öle, Fugenmasse. Sie lesen Raumpläne und fertigen teilweise auch Skizzen an.
Wie man arbeitet
Bodenleger*innen arbeiten in Wohnungen, Geschäftsräumen und öffentlichen Gebäuden allein oder im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie Hilfskräften. Sie haben Kontakt zu anderen Fachkräften, z. B. Innenarchitekt*innen (siehe Innenarchitekt*in) oder Raumgestalter*innen (siehe Raumgestalter*in, Raumplaner*in) und zu ihren Auftraggeber*innen und Kundinnen und Kunden.
Was man macht
- Räume ausmessen und Materialbedarf berechnen
- Verlegepläne erstellen
- Untergrund prüfen und sanieren
- Estriche herstellen und ausbessern
- Bahnen oder Platten zuschneiden
- Bodenbeläge und Holzböden verlegen
- elastische Bodenbeläge verschweißen oder verfugen
- Sockel- und Wandabschlüsse montieren
- Oberflächenbehandlung
- Instandsetzungsarbeiten
- Kundinnen/Kunden beraten und betreuen
Für wen man arbeitet
- Klein- und Mittelbetriebe des Bodenlegergewerbes
- Einrichtungshäuser und Bodenbelagshandlungen
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
- Fingerfertigkeit
- gute körperliche Verfassung
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Datensicherheit und Datenschutz
- Gefühl für Farben und Formen
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Umweltbewusstsein
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- systematische Arbeitsweise
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
- Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
- Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
- Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
- Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
- Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Tischlerei (Lehrberuf)
- Zimmerei (Lehrberuf)
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Hafner*in (Lehrberuf)
- Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
- Holztechniker*in
- Innenausbauer*in
- Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
- Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
- Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
- Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
- Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Tischlerei (Lehrberuf)
- Zimmerei (Lehrberuf)
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Bodenleger, BGBl. II Nr. 33/2003 (Novelle mit Artikel 4 BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte GewerbeALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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