Buchbindetechnik und Postpresstechnologie

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Vom Wochenmagazin bis zum Sammlerstück, vom Taschenbuch bis zum Notizheft – Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen stellen, je nach Schwerpunkt, Bücher, Kataloge und verschiedene Papierwaren her. Während Buchbinder*innen sich auf Einzelanfertigungen und Kleinstserien sowie auf Restaurierungen spezialisieren, stellen Buchfertigungstechniker*innen große Serien von Büchern und Katalogen her. Postpresstechnologinnen und -technologen produzieren vor allem Printprodukte (z. B. Zeitungen, Broschüren) und Papierwaren (z. B. Lieferscheinbücher). Buchbinder*innen führen viele Arbeitsschritte manuell oder mit einfachen Maschinen aus und sind in kleinen Betrieben bzw. selbstständig tätig, Buchfertigungstechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen arbeiten hauptsächlich in großen Druckereien, industriellen Buchbindebetrieben oder Verlagen mit eigenen Hausdruckereien.

    Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen arbeiten, je nach Schwerpunkt, in Werkstätten und großen Produktionshallen und haben Kontakt zu Berufskolleginnen und -kollegen, Fachkräften in Druckereien, Lieferantinnen und Lieferanten sowie fallweise auch zu Kundinnen und Kunden.

    Der Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zu Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:

    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Buchbinder*in (Lehrberuf)
    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Buchfertigungstechnik (Lehrberuf)
    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Postpresstechnologie (Lehrberuf)
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Buchbinder*in (Lehrberuf)
    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Buchfertigungstechnik (Lehrberuf)
    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Postpresstechnologie (Lehrberuf)
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Weiterbildungsbereiche für Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen sind beispielsweise:

    • Automatisierungstechnik, elektronisch gesteuerte Produktion
    • digitale Verfahrenstechniken
    • Drucktechniken
    • Datenschutz, Datenschutz
    • Urheberrechte (Bildrechte) und Nutzungsrechte
    • Papierrestaurierung
    • Lederbandrestaurierung
    • Qualitätsmanagement
    • branchenspezifische Software
    • Medientechnik, Mediendesign, Bildbearbeitung, Computergrafik, Computerdesign

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten Lehrgänge im Bereich Buchgestaltung, Mediengestaltung oder Drucktechnik. Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnologinnen und -technologen zu Team- oder Produktionsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Die Meisterprüfung ermöglicht außerdem, einen eigenen Betrieb zu gründen.

    Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt vergleiche die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Buchbinder*in (Lehrberuf)
    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Buchfertigungstechnik (Lehrberuf)
    • Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Postpresstechnologie (Lehrberuf)

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • ausgeprägter Tastsinn
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen
    • Lärmunempfindlichkeit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Konzentrationsfähigkeit
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)
    • Drucktechnik – Bogenflachdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Drucktechnik – Digitaldruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Drucktechnik – Rollenrotationsdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Drucktechnik – Siebdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Druckvorstufentechnik (Lehrberuf)
    • Kartonagewarenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Medienfachmann / Medienfachfrau (Lehrberuf)
    • Papiertechnik (Lehrberuf)
    • Reprografie (Lehrberuf)
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)
    • Drucktechnik – Bogenflachdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Drucktechnik – Digitaldruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Drucktechnik – Rollenrotationsdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Drucktechnik – Siebdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Druckvorstufentechnik (Lehrberuf)
    • Kartonagewarenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
    • Medienfachmann / Medienfachfrau (Lehrberuf)
    • Papiermaschinenarbeiter*in
    • Papiertechnik (Lehrberuf)
    • Reprografie (Lehrberuf)
    • Schriftdesigner*in
    • Schriftsteller*in
    • Verleger*in (Buch), Verlagsfachmann / Verlagsfachfrau
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Buchbinder, der Etui- und Kassettenerzeugung und der Kartonagewarenerzeugung, BGBl. II Nr. 34/2003, Novelle mit Artikel 5 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

    b) Freie Gewerbe:

    • Buch-, Kunst- und Musikalienverlag (Anmerkung: umfasst auch den Verlag und Vertrieb elektronischer Medien ohne Datenträger)

    Liste der Freien Gewerbe:

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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