Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Postpresstechnologie

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.590,- bis 1.790,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Der Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie im Schwerpunkt Postpresstechnologie kann seit 1. Juli 2020 erlernt werden.

    Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnolog*innen mit Schwerpunkt Postpresstechnologie stellen Broschüren, Zeitschriften und Papierwaren her. Ihr Schwerpunkt liegt in der Produktionsphase nach dem Druck (post press) indem das gedruckte Papier gebunden, spiralisiert, gestanzt, gelocht usw. wird. Sie sind hauptsächlich in Druckereien bzw. (Print-)Medienbetrieben mit eigener Hausdruckerein tätig.
    Postpresstechnolog*innen bedienen, überwachen und steuern die meist vollautomatisierten Produktionsmaschinen und -anlagen die schneiden, stanzen, laminieren, rillen, perforieren usw. Sie kontrollieren den Produktionsprozess und die Produktqualität und kümmern sich um die Verpackung, erstellen Stück- und Lieferlisten und bereiten den Versand vor. Außerdem warten und pflegen sie die Maschinen und beheben Ablaufstörungen.

    Postpresstechnologinnen und -technologen arbeiten in Produktionshallen und Werkstätten zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden sowie zu Lieferantinnen und Lieferanten.

  • Wo man arbeitet

    Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnolog*innen mit Schwerpunkt Postpresstechnologie arbeiten in großen Druckereien, mit computergestützten Produktionsmaschinen und -anlagen. Sie produzieren die unterschiedlichsten Printprodukte (außer Bücher), vor allem Printmedien (Magazine, Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren) und Papierwaren (z. B. Blöcke, Notizhefte, Fotoalben).

    Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden über die Produktionsmöglichkeiten (z. B. personalisierte Broschüren, Feinpapiersorten), wählen die meist vollautomatisiert arbeitenden Produktionsmaschinen aus, nehmen die nötigen Einstellungen vor und bereiten Papier und Werkstoffe vor. Sie überwachen die Maschinen beim Fälzen, Perforieren, Kleben oder Erstellen von Sammelheften, korrigieren Fehler, beheben Störungen und kontrollieren die Qualität. Bei der Druckweiterverarbeitung (z. B. für Lieferscheinbücher, Schreibblöcke) steuern sie Maschinen, die nummerieren, spiralisieren, blockleimen usw. Bei Bedarf fügen sie noch Beilagen an oder Konfektionen (z. B. Kärtchen, Bänder) durch. Bei Broschüren stellen Postpresstechnologinnen und -technologen vor der Produktion Stärke- bzw. Musterbände her.

    Sie erstellen Lieferpapiere, Stücklisten und Bundzettel und wickeln bei Bedarf auch den serienmäßigen Versand direkt an Endkunden ab. Dafür erhalten sie die Adressdaten von ihren Kundinnen und Kunden, überwachen die automatisierte Adressierung und wickeln den Versand ab. Auch das Warten und Pflegen der Maschinen und Anlagen gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

  • Womit man arbeitet

    Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnolog*innen mit Schwerpunkt Postpresstechnologie arbeiten mit meist vollautomatisiert arbeitenden Produktionsmaschinen und -anlagen wie z. B. Sammelheftanlagen, Heft- und Klebebindemaschinen. Sie arbeiten mit Papier und Karton sowie weiteren Werkstoffen wie Fäden, Leim und verschiedenen Ziermaterialien. In der Produktion arbeiten Postpresstechnolog*innen mit branchenspezifischer Software für die Steuerung und Kontrolle der Produktion sowie mit Adressdatenbank-Software. Außerdem bedienen sie Verpackungsmaschinen und Hebe- bzw. Transportmaschinen.

  • Wie man arbeitet

    Buchbindetechniker*innen und Postpresstechnolog*innen mit Schwerpunkt Postpresstechnologie arbeiten in Produktionshallen von großen Druckereien zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen und Hilfskräften. Sie haben Kontakt zu Druckspezialistinnen und -spezialisten (Papiertechnik (Lehrberuf), Drucktechnik (Lehrberuf)), ihren Kundinnen und Kunden sowie zu Lieferantinnen und Lieferanten.

    Postpresstechnolog*innen arbeiten hauptsächlich zu den üblichen Produktionszeiten ihres Betriebes. Mehrarbeit und Überstunden können fallweise erforderlich werden, wenn ein Auftrag dringend fertiggestellt werden muss. Sie arbeiten viel bei künstlichem Licht und bei der Arbeit an Maschinen müssen sie auch mit einem gewissen Produktionslärm rechnen.

  • Was man macht

    • Materialien, Werk- und Hilfsstoffe bestellen und lagern
    • bei Broschüren Stärke- und Musterbände herstellen
    • Produktionsmaschinen zum Schneiden, Stanzen, Prägen, Falzen usw. beschicken und bestücken
    • Produktionsmaschinen für die Sammelheftung und Endverarbeitung beschicken und bestücken
    • Produktionsmaschinen für die Druckweiterverarbeitung (z. B. Nummerieren, Blockleimen) beschicken und bestücken
    • bei Bedarf Beilagen anfügen bzw. Konfektionen durchführen
    • Produktionsmaschinen einstellen, überwachen und Störungen beheben
    • Produktionsprozess steuern und überwachen
    • Produkte kontrollieren, verpacken, lagern
    • Transport der Produkte organisieren und beauftragen
    • bei Bedarf Adressdaten aufbereiten, Produkte mit Adressen versehen und verschicken
    • Maschinen und Werkzeuge reinigen und instandhalten
  • Für wen man arbeitet

    • Druckereien
    • Verlage und Grußunternehmen mit eigenen Hausdruckereien
    • Printmedien mit Druckerei (Endfertigung)
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Der Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie im Schwerpunkt Postpresstechnologie kann seit 1. Juli 2020 erlernt werden.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Postpresstechnologie
    • Veredelung, Klischeeerstellung, Endverarbeitung
    • Druckweiterverarbeitung
    • Materialkunde
    • automatisierte und vernetzt Produktionsprozesse
    • branchenspezifische Software und Datenbanken
    • Qualitätskontrolle
    • Kundinnen- und Kunden-Beratung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Postpresstechnologinnen und -technologen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Weiterbildungsbereiche für Postpresstechnologinnen und -technologen sind beispielsweise:

    • Fertigungsautomatisierung, elektronisch gesteuerte Produktion
    • digitale Verfahrenstechniken
    • Drucktechniken
    • Papierrestaurierung
    • Lederbandrestaurierung
    • Datenschutz, Datenschutz
    • Urheberrechte (Bildrechte) und Nutzungsrechte
    • Qualitätsmanagement
    • Kundenbetreuung, Kommunikation
    • digitale Kommunikationstools und -medien
    • branchenspezifische Software
    • Ressourcen- und Energieeffizienz

    Kurse und Lehrgänge von Weiterbildungseinrichtungen wie dem Berufsförderungsinstitut (BFI) und dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) biete eine gute Gelegenheit sich in verschiedenen Themenbereichen weiterzubilden. Vor allem größere Betriebe bieten häufig auch interne Weiterbildungsmöglichkeiten an.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Postpresstechnolog*innen zu Team- und Werkstättenleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Die Meisterprüfung ermöglicht außerdem, einen eigenen Betrieb zu gründen.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • ausgeprägter Tastsinn
    • Farbsehen
    • gutes Sehvermögen
    • Lärmunempfindlichkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Konzentrationsfähigkeit
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Drucktechnik – Bogenflachdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Drucktechnik – Digitaldruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Drucktechnik – Rollenrotationsdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Drucktechnik – Siebdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Druckvorstufentechnik (Lehrberuf)
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf)
    • Kartonagewarenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Medienfachmann / Medienfachfrau (Lehrberuf)
    • Papiertechnik (Lehrberuf)
    • Prozesstechnik (Lehrberuf)
    • Reprografie (Lehrberuf)
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Drucktechnik – Bogenflachdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Drucktechnik – Digitaldruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Drucktechnik – Rollenrotationsdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Drucktechnik – Siebdruck (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Druckvorstufentechnik (Lehrberuf)
    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf)
    • Fertigungstechniker*in (Produktionstechnik)
    • Kartonagewarenerzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Medienfachmann / Medienfachfrau (Lehrberuf)
    • Papiertechnik (Lehrberuf)
    • Prozesstechnik (Lehrberuf)
    • Qualitätssicherungstechniker*in
    • Reprografie (Lehrberuf)
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Häfte voll“
    • Zellstofftechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Buchbinder, der Etui- und Kassettenerzeugung und der Kartonagewarenerzeugung, BGBl. II Nr. 34/2003, Novelle mit Artikel 5 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

    b) Freie Gewerbe:

    • Buch-, Kunst- und Musikalienverlag (Anmerkung: umfasst auch den Verlag und Vertrieb elektronischer Medien ohne Datenträger)

    Liste der Freien Gewerbe:

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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