Worum es geht
Konditorinnen und Konditoren (Zuckerbäcker*innen) stellen alle Arten von Torten, Backwaren (z. B. Strudel, Krapfen, Kipferl), Tee- und Kleingebäck sowie Bonbons, Konfekt und Speiseeis her. Sie arbeiten v. a. in Konditoreien, Cafés und Bäckereien, aber auch in großen Restaurants und Hotels im Bereich der Patisserie. Rund um Festtage, wie Ostern oder Weihnachten, produzieren sie spezielle Produkte (z. B. Schokoladeosterhasen, Schokoladenikoläuse, Weihnachtsbäckerei und Muttertagstorten). Viele Tätigkeiten (etwa das Formen von Marzipanfiguren oder das Verzieren von Torten) verrichten sie händisch. Konditorinnen und Konditoren (Zuckerbäcker*innen) arbeiten gemeinsam mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt zu ihren Kundinnen/Kunden und Lieferanten
Wo man arbeitet
Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) stellen alle Arten von Süßwaren her. Dazu zählen Torten, Kuchen aus verschiedenen Teigen (z. B. aus Germteig, Blätterteig, Plunderteig, Mürbteig, Biskuitmassen) sowie Zuckerwaren (z. B. Marzipanerzeugnisse), Schokoladewaren (z. B. Bonbons und Konfekt), aber auch Käse- und Salzgebäck und Speiseeis. Auf Wunsch der Kund*innen fertigen sie Produkte zu besonderen Anlässen an, wie Hochzeits- und Geburtstagstorten.
Die Hauptaufgabe der Konditor*innen ist in vielen Fällen die Herstellung diverser Backwaren und Torten: Dazu bereiten sie zunächst Teige und Rohmassen nach Rezept zu. Sie wiegen die Zutaten (Mehl, Eier, Wasser, Butter, Zucker usw.) ab und mischen, schlagen oder kneten diese. Die Teige bzw. Massen bringen sie in die gewünschten Formen. Händisch oder maschinell formen sie Backstücke (Tortenböden, Kipferl, Strudel usw.), die sie auf Backbleche legen und in Etagenbacköfen backen.
Konditor*innen bereiten außerdem verschiedene Cremes, Glasuren und Füllungen zu, mit denen die Backwaren gefüllt und verziert werden. Torten dekorieren sie abschließend mit Cremes oder Schlagobers und belegen sie mit verschiedenen Dekorstücken aus Marzipan, Früchten oder Schokolade. Dabei ist auch Einfallsreichtum und ein guter Sinn für Optik gefragt. Die fertigen Produkte werden entweder gekühlt gelagert oder in den Vitrinen der Verkaufsräume aufgestellt und präsentiert.Bei ihrer Arbeit verwenden Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) verschiedene Maschinen und elektrische Geräte, wie z. B. Rühr- und Ausrollmaschinen. Sie sind auch für die Reinigung und Wartung dieser Maschinen und Geräte zuständig. Sie führen Betriebsbücher, Material- und Lagerlisten und Einkaufslisten. Mitunter arbeiten Konditor*innen auch im Verkauf mit.
Bei all ihren Arbeiten ist die Einhaltung von Hygienevorschriften ein absolutes Muss.Womit man arbeitet
Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) verwenden und bedienen zahlreiche Maschinen und elektrische Geräte, z. B. Teigbearbeitungsmaschinen, Rühr- und Ausrollmaschinen, computergesteuerte Backöfen und Gefrieranlagen. Weiters hantieren sie mit diversen Küchenwerkzeugen wie z. B. Messer, Spachtel, Gabeln, Töpfe, Pfannen, Bleche, Kuchen-, Torten- und Ausstechformen. Zur Zubereitung von Teigen und Rohmassen verarbeiten sie verschiedene Rohstoffe (Mehl, Eier, Wasser, Butter, Milch, Zucker, Tortengelees, Schlagobers, Früchte, Nüsse und dergleichen).
Wie man arbeitet
Konditor*innen (Zuckerbäcker*innen) arbeiten in den Küchen und Backstuben von Konditoreien, aber auch in Küchen von großen Restaurants und Hotels. Sie sind ferner in Verkaufsräumen und Lagerräumen tätig. Konditor*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften sowie mit Mitarbeiter*innen der Gastronomie. Siehe z. B. Bäckerei (Lehrberuf), Koch / Köchin (Lehrberuf), Küchengehilfe / Küchengehilfin.
Konditor*innen beginnen in der Regel schon sehr früh mit ihrer Arbeit, damit zur Geschäftsöffnung die Produkte frisch zur Verfügung stehen. Sie arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen.
Was man macht
- Teige und Massen für Torten, Back- und Zuckerwaren herstellen
- Zutaten auswählen, wiegen und verarbeiten
- Schokoladeprodukte (Bonbons, Konfekt usw.) und Marzipan erzeugen
- Teige händisch oder in der Knetmaschine rühren, Teige auswalzen und Backstücke formen
- Füllungen und Cremes zubereiten
- Torten, Kuchen und Backwaren verzieren und gestalten
- warme Mehlspeisen herstellen
- Speiseeis zubereiten
- Produkte in Vitrinen präsentieren
- mitunter im Verkauf mitwirken
- Betriebsbücher, Material- und Lagerlisten, Einkaufslisten usw. führen
Für wen man arbeitet
- Konditoreien, Bäckereien, Cafés
- Mittel- und Großbetriebe des Hotel- und Gastgewerbes
- Betriebe der Backwaren- und Süßwarenindustrie
Wie man sich weiterbilden kann
Möglichkeiten zur Weiterbildung bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) mit verschiedenen berufsspezifischen Kursen (z. B. Schokoladekunstarbeiten, Zuckerkunstarbeiten, Moderne Mehlspeisen, Speiseeis). Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.
Weiterbildungsmöglichkeiten sind auch in den Bereichen verwandter Lehrberufe (z. B. Bäcker*in, Koch/Köch*in) gegeben. Bildungsveranstaltungen bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) an.
Das WIFI veranstaltet ferner Vorbereitungskurse für die Meister*innenprüfung. Das bfi und das WIFI führen zudem Kurse in verschiedenen kaufmännischen Bereichen (z. B. Finanz-und Rechnungswesen, Personalverrechnung, Marketing, Verkauf) durch.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Fingerfertigkeit
- gute körperliche Verfassung – Stehen
- guter Geruchssinn
- guter Geschmackssinn
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Ernährungskompetenz
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Belastbarkeit / Resilienz
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Hygienebewusstsein
- Infektionsfreiheit
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- Kreativität
- Planungsfähigkeit
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Backtechnologie (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/2“
- Bonbon- und Konfektmacher*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/2“
- Einzelhandel – Feinkostfachverkauf (Lehrberuf)
- Einzelhandel – Lebensmittelhandel (Lehrberuf)
- Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Koch / Köchin (Lehrberuf), „1. voll“
- Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
- Lebzelter*in und Wachszieher*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/2“
- Milchtechnologie (Lehrberuf)
- Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Backtechnologie (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/2“
- Barkeeper / Barmaid
- Bonbon- und Konfektmacher*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/2“
- Einzelhandel – Feinkostfachverkauf (Lehrberuf)
- Einzelhandel – Lebensmittelhandel (Lehrberuf)
- Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Koch / Köchin (Lehrberuf), „1. voll“
- Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
- Lebensmitteltechniker*in
- Lebzelter*in und Wachszieher*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/2“
- Milchtechnologie (Lehrberuf)
- Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)
- Süßwarenhersteller*in
- Verkäufer*in
Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):
- Chocolatier (m./w./d.)
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung, BGBl. II Nr. 63/2003, Novelle mit Artikel 26 BGBl. II Nr. 399/2008
- Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbeb) Freies Gewerbe:
- Erzeugung von Speiseeis
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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