Einzelhandel – Baustoffhandel

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.640,- bis 1.990,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Baustoffhandel (Baustofffachberater*innen) sind Profis in den Bereichen Bauen und Renovieren. Sie kennen die dafür notwendigen Bau- und Hilfsstoffe, wissen über deren fachgerechte Verwendung bzw. den fachgerechten Einsatz sowie die Umweltverträglichkeit Bescheid. Bei Fragen zur Produktauswahl sind sie wichtige Ansprechpartner*innen für ihre Kundinnen und Kunden. Außerdem helfen sie den Kundinnen und Kunden bei der Projektplanung und geben Tipps für die Entsorgung. Einzelhandelskaufleute im Baustoffhandel präsentieren die Waren in den Verkaufsräumen, ermitteln den Warenbedarf, übernehmen Lieferungen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Baustoffeinzelhandelsbetrieben oder in Baustoffmärkten.

  • Wo man arbeitet

    „Ich habe mich für diesen Beruf entschieden, weil er sehr abwechslungsreich und vielseitig ist und ich viel mit Menschen zu tun habe.“
    Evelin Rechling, 3. Lehrjahr, Lieb-Gleisdorf Baustoffe

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Baustoffhandel verfügen über umfassende Kenntnis des Baustoffhandel-Sortiments (Grundbaustoffe für den Hochbau, Tiefbau sowie Baustoffe und Element für den Ausbau, Bad- und Sanitär usw.). Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden auch hinsichtlich der für die Ver- und Bearbeitung der Baustoffe notwendigen Werkzeuge und Kleinmaschinen. Darüber hinaus kennen sie sich in den Bereichen Bauchemie, Baubiologie und Ökologie, Feuchtigkeits- und Brandschutz sowie Wärme und Schalldämmung aus.

    Die zentrale Tätigkeit der Baustofffachberater*innen ist der Verkauf der Waren. Sie beraten ihre Kunden und Kundinnen über das Warensortiment, über Eigenschaften, Qualität und Unterschiede der verschiedenen Angebote. Informieren über mögliche Alternativen, Preise, Mengen und wickeln auch die Zahlung ab. Sie informieren über den sachgemäßen Gebrauch der Materialien, für die Be- und Verarbeitung erforderliche Werkzeuge, Zusatz- und Hilfsmaterialien.
    Baustofffachberater*innen bestellen auf Kundenwunsch nicht lagernde Waren bei Produzenten oder Großhändlern oder fordern sie aus anderen Filialen an. Je nach Sortiment nehmen sie auch spezielle Kundenwünsche (z. B. Zuschneiden von Hölzern auf erforderliche Maße) entgegen, nehmen diese unter Umständen selbst vor oder leiten sie an Kolleginnen und Kollegen weiter.

    Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist oder eine falsche Größe, Form, Farbe etc. gewählt wurde, nehmen Baustofffachberater*innen die Reklamation entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

    Immer wichtiger wird im Einzelhandel die Verkaufsabwicklung über E-Commerce – also Verkaufsportale im Internet. Für viele Baustofffachberater*innen wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei spielt sowohl die rasche, als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine besondere Rolle.

  • Womit man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Baustoffhandel verwenden für ihre Arbeit Kassen-, Bestell- und Lagersysteme, die durch spezielle Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). Auch der Internethandel gehört für viele Einzelhandelskaufleute mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h. viele Bestellungen werden über das Internet durchgeführt. Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen müssen sie auch jederzeit für ihre Kundinnen und Kunden erreichbar sein, dazu ist ein sicherer Umgang mit Telefon, E-Mail etc. besonders wichtig.

    Darüber hinaus hantieren Baustofffachberater*innen mit ihrem vielfältigen Warensortiment, das von unterschiedlichsten Baumaterialien und Bauhilfsstoffen für die Bauerrichtung und den Innenausbau (Malereibedarf, Lacke, Fliesen, Böden, Tapeten usw.) über Bad- und Sanitärwaren bis hin zu Werkzeugen reicht.

  • Wie man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Baustoffhandel sind in den verschiedenen Fachabteilungen von Bau- und Heimwerkermärkten (z. B. Holz, Farben, Tapeten und Teppiche, Sanitär und Heizung, Werkzeug und Maschinen, Eisenwaren, Garten sowie Elektroinstallation und Lampen) tätig. Sie arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden, Lieferant*innen sowie zu Fachkräften aus anderen Abteilungen wie z. B. Lagerhaltung oder Rechnungswesen.

  • Was man macht

    • Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen ermitteln
    • Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten
    • Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
    • betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren
    • Baupläne im Hinblick auf die fachgerechte Mengenübermittlung und Verwendung von Baustoffen lesen
    • über die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Baustoffen, Bauhilfsstoffen sowie über die für die Bearbeitung und Verarbeitung erforderlichen Werkzeuge und Kleinmaschinen beraten
    • über die bei der Verwendung von Baustoffen wesentlichen Rechtsvorschriften beraten
    • Kundinnen und Kunden bei der Projektplanung unterstützen
    • Serviceleistungen anbieten
    • Verkaufsgespräche führen
    • Bestellungen und Aufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungslegung
    • Zahlungsverkehr, Reklamationen behandeln
    • E-Commerce, Bestellungen über Internet abwickeln
  • Für wen man arbeitet

    • Baustoffeinzelhandelsbetriebe
    • Bau- und Baustoffmärkte
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung – Stehen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • gutes Gedächtnis
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Organisationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“ *
      * Anmerkung: Lehrzeiten, die in einem Fleischerbetrieb im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau oder FleischerIn zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Fleischverkauf in vollem Ausmaß anzurechnen.
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einrichtungsberater*in
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Exportkaufmann / Exportkauffrau
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kassier*in – Einzelhandel
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Area-Sales-Betreuer*in
    • Filialleiter*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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