Worum es geht
Mobilitätsservicekaufleute arbeiten bei verschiedenen Verkehrsunternehmen im Luft-, Bahn- und Straßenverkehr und beraten ihre Kund*innen (auch in Fremdsprachen, insbesondere Englisch) über die Dienstleistungen des Betriebes. Sie planen und erstellen Angebote, kalkulieren Tickets und Preise und verkaufen die für die Kundschaft und ihre Bedürfnisse jeweils optimalen Verkehrsleistungen. Sie nehmen Reservierungen entgegen, stellen Fahrausweise aus und führen die erforderlichen administrativen Tätigkeiten durch. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen wie Marketing, Rechnungswesen etc. zusammen.
Wo man arbeitet
Mobilitätsservicekaufleute arbeiten im Kund*innenservice von Verkehrsbetrieben (z. B. öffentliche Verkehrsbetriebe wie ÖBB, Fluggesellschaften). Sie beraten ihre Kund*innen bei der Wahl der optimalen Verkehrsverbindung oder Reiseplanung, nehmen Reservierungen entgegen, stellen Fahrausweise aus, führen das Gepäckservice durch und sind Ansprechpartner*innen für Wünsche und Beschwerden der Kund*innen. Wenn sie in einer Region mit internationalem Tourismus z. B. in Großstädten oder Fremdenverkehrsorten arbeiten, kommunizieren sie häufig auch in verschiedenen Fremdsprachen, z. B. in Englisch, Italienisch oder Französisch.
Mobilitätsservicekaufleute erledigen diverse Schriftverkehrsarbeiten wie Posteingang- und Ausgang, wickeln den Telefon- und E-Mail-Verkehr ab, legen Kund*innenkarteien an, archivieren Dateien und erstellen Statistiken und Berichte. Weiters arbeiten sie bei der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung sowie im Bereich Marketing z. B. an der Erstellung von Informationsbroschüren mit.
Womit man arbeitet
Mobilitätsservicekaufleute arbeiten in Service- und Büroräumen mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln wie Computern, Internet, E-Mail, Telefon und bedienen Drucker, Scanner, Fax- und Kopiergeräte. Für die Abrechnung und den anfallenden Schriftverkehr verwenden sie branchenspezifische EDV-Programme, wie z. B. spezielle Reservierungs- und Buchungssysteme, Kalkulations- und Rechenprogramme.
Wie man arbeitet
Mobilitätsservicekaufleute sind im Kund*innenschalterbereich und in Büros von Verkehrsbetrieben (vor allem Bahn und Bus) tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit verschiedenen administrativen und kaufmännischen Fachkräften. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen, im Bereich Bahnverkehr z. B. mit Fahrdienstleiter*innen oder Zugbegleiter*innen. Bei Auskünften über Reiseveranstaltungen nehmen sie Kontakte zu Berufskolleg*innen im Bereich Tourismus auf, siehe z. B. Reisebüroassistent*in (Lehrberuf).
Was man macht
- Kund*innen über Dienstleistungen des Betriebes und der Partnerunternehmen beraten und informieren
- Kund*innen- und Verkaufsgespräche (auch in Fremdsprachen, z. B. Englisch, Italienisch, Spanisch, Französisch) führen
- Angebote erstellen, Preise und Tarife kalkulieren
- diverse Serviceleistungen durchführen oder veranlassen
- optimale Verkehrsleistungen und Ticketarrangements planen, erstellen, anbieten und verkaufen
- Verkehrsleistungen, Routen und Tickets mit anderen Verkehrsunternehmen abstimmen
- auf Reklamationen und Leistungsstörungen flexibel und kundengerecht reagieren
- betriebliche Marketinginstrumente einsetzen und Produkte am Markt platzieren, Infomaterialien und Broschüren ausgeben
- administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen
- an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken
- Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, aktualisieren und auswerten
Für wen man arbeitet
- öffentliche und private Verkehrsbetriebe (z. B. ÖBB, Busbetriebe, Schifffahrtsgesellschaften)
Wie man sich weiterbilden kann
Die Branche bietet für qualifizierte kaufmännische Fachkräfte mit guten Fremdsprachen- und EDV-Kenntnissen interessante Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bereichen:
- Betriebswirtschaft
- EDV (Textverarbeitung, Buchhaltunsprogramme)
- Internet und Multimedia
- Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung
- Kalkulation und Kostenrechnung
- Personalverrechnung
- Werbung, Marketing, Verkauf, Kund*innenbetreuung
- Recht (z. B. EU-Rechtsnormen, Umweltschutzbestimmungen)
- Fremdsprachen
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten ein umfassendes Weiterbildungsangebot an. Außerdem bieten die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) und die Volkshochschulen einschlägige kaufmännische Weiterbildungsmöglichkeiten an.
In großen Betrieben werden zur kaufmännischen Weiterbildung innerbetriebliche Kurse oder Seminare durchgeführt.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- Fremdsprachenkenntnisse
- gute Deutschkenntnisse
- gute rhetorische Fähigkeit
- kaufmännisches Verständnis
- Repräsentationsvermögen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
- Aufgeschlossenheit
- Hilfsbereitschaft
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kritikfähigkeit
- Kundinnen- / Kundenorientierung
- Verkaufstalent
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Freundlichkeit
- Geduld
- Selbstbeherrschung
- Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Planungsfähigkeit
Was es noch gibt
Ersatz von Lehrabschlussprüfungen
Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Mobilitätsservice ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
- Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
- Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
- Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
- Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Speditionslogistik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
- Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
- Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
- Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
- Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
- Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Speditionslogistik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
- Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Freie Gewerbe:
- Handelsgewerbe
- Reisebetreuer
- Kartenbüros
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe:
- Fremdenführer, BGBl. Nr. II 46/2003 (Novelle mit Art. 60 BGBl. II Nr. 399/2008)
Information zum „Reglementierten Gewerbe“: die Zulassungsbedingungen für reglementierte Handwerke und Gewerbe sind bundesgesetzlich geregelt (siehe hierzu die jeweils angegebenen Bundesgesetzblätter, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich
c) Rechtskraftgewerbe:
- Reisebüros, BGBl. Nr. II 76/2003 (Novelle mit Art. 52 BGBl. II Nr. 399/2008)
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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